Gut das ich Rechtschutz habe....grummel
Moin,
mal so ein Schwank aus dem Gebrauchtwagenmarkt...
Habe letztes Wochenende eine gebrauchte Omi erstanden, mit defekten Dichtringen bei der Verbindung von den Kats zum Krümmer..
Mangels Zeit habe ich den Wagen in die Werkstatt gegeben, und die stellten erstmal fest das nicht nur die Dichtungen hin waren (wie offensichtlich zu hören), sondern auch die Katalysatoren mal runtergenommen, obenseitig aufgeflext, leergeräumt und dann wieder verschweisst wurden...
Da freue ich mich doch schon riesig auf den nächsten TÜV Termin in Hinsicht auf AU machen 🙄
Vertrag rausgesucht (ADAC Vordruck) - Ausschluß der Sachmängelhaftung und gekauft wie gesehen eingetragen...aaaaber das greift ja nicht für alles :-)
Schnell geschaut, oh klasse Rechtschutzversicherung wurde rechtzeitig bezahlt und ab dafür:
Hallo Herr xxxxxx,
also das mit dem arglistig verschwiegenem Mangel (aufgetrennte leergeräumte Katalysatoren) war mal nicht so nett.
Es ist ein leichtes nachzuweisen bei welchem Besitzer die Kats leer geräumt wurden, da die AU ohne Katalysatoren nicht bestanden worden wäre.
Die AU wurde am selben Datum getätigt wie die Zulassung auf Ihren Namen, und die illegale Leeräumung der Katalysatoren kann folglich nur im danach liegenden Zeitraum vorgenommen worden sein.
Ich möchte den Hinweis geben, das ich bis Dienstag den 09. Februar 2010 eine gütliche Einigung in Form einer finanziellen Entschädigung von 200,- € akzeptiere, und ansonsten halt meine Advocard mit einsetzen muss, um dies anwaltlich klären zu lassen. Dann könnte es inkl. der Anwaltskosten durchaus etwas kostspieliger werden. Etwa 200,-€ kosten die Katalysatoren gebraucht, die Einbauarbeiten würde ich kulanter Weise übernehmen.
Die ADAC Richtlinien geben auch ganz klar Auskunft über arglistige Mängel - zu lesen markiert im Anhang oder auch unter folgendem Link:
http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat
Wo auch darauf eingegangen wird, wann ein gekauft wie gesehen bzw. unter Ausschluss der Sachmängelhaftung eintritt und wo nicht.
Mit der Bitte um Rückantwort bis Di. 09.02.2010 um 20:00 Uhr, danach gehen die Unterlagen inkl. Vertrag, Papieren und Werkstattbescheid direkt ohne weitere Korrespondenz an meinen Anwalt.
Gruß xxx
Hier noch der Auszug wie oben beschrieben:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen.
Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung.
Falls es wen interessiert halte ich Euch mal auf dem Laufendem, was so dabei herausgekommen ist.
Vielleicht ist der Vorbesitzer ja auch hier im Forum, und schämt sich wenigstens ein wenig dafür, soetwas sollte man unter Opelanern nicht machen.
Gruß Nord-Ei
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rodeoerm
...mein Vater ist in Oberfranken (Bayern) geboren,
und Bayern sind in Preußen und Süddänemark (Schleswig-Holstein) nun mal Ausländer.
Mach dir nichts draus. Bei uns gelten sie auch als Ausländer😁😁😁😁
*mistichkannmeinenmundnichthalten😁😁*
24 Antworten
Hallo ! ist ja wieder ein dicker Fisch ! Auf was man alles bei ner Formulierung achten muss !
Das sind dann wieder solche Fälle,wo der Richter im Gericht mir sagen muss,das es in Deutschland keine Selbstjustiz gibt ! 😰
In den jetzigen Zeiten sollte es Ersatzteile für den V6 Omega B reichlich geben. Da es sich um einen gebrauchten mit kaum nachvollziehbarer Historie handelt, finde ich das Vorhaben zwar gerecht aber irgendwie auch übertrieben.
Daß das deutsche Recht immer komplizierter wird steht außer Frage, da muß man nicht alles verstehen. Das ist meine ganz persönliche Meinung.
Hi,
Ich sehe das ähnlich .
Ich wünsche dir natürlich das der Verkäufer sich bei dir meldet und ihr zu einer
zufriedenstellenden Einigung kommt , aber ehrlich gesagt , viel Hoffnung hab ich da nicht.
Und ob das HickHack danach mit dem Anwalt , also nach deinem Ultimatum ,um einen gebrauchten Kat lohnt ,weiß ich auch nicht.
Vielleicht hab ich `s jetzt auch nicht richtig verstanden , aber könnte er eventuell,
wenn es es ans eingemachte geht , nicht einfach behaupten , daß du den Kat selber ausgeräumt hast ?
Dann gäbs wieder schlechte Karten .
Versteh mich richtig , ich denke , so leicht wird es nicht werden .
Und er wird es dir auch nicht leicht machen , wenns ein ausgebuffter ist
und von der Sorte stehen jeden Tag genug auf .
Kannst ja nochmal ein Mahnschreiben verfassen und evtl ein Mahnverfahren selbst einleiten, denn dazu bracusht du keinen Anwalt 😉. Berichte weiter.. ist spannend (wenn auch traurig dass man die Geschäfte nicht wie vor 30 Jahren noch per "Handschlag" besiegeln kann, und dem Handelspartner in den manchen Fällen nicht mehr vertrauen kann 🙁)
*popcornraushol* 😁😁😁
Nach der Sachmängelhaftung gilt seit 1. Januar 2002 für den Händler ein Haftungszeitraum von zwei Jahren. Für den privaten Käufer hat das Gesetz zudem eine Beweiserleichterung eingeführt: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die so genannte "Beweislastumkehr". Dies bedeutet, daß der Zeitpunkt des vorhandenen Mangel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß, sondern der Verkäufer muß nachweisen, daß der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon im Zeitpunkt des Kaufes (dem so genannten Gefahrenübergang vorlag. Bei Mängeln, die später - also nach sechs Monaten - am Fahrzeug auftreten, gilt der allgemeine Grundsatz im Beweisrecht, daß derjenige den Mangel behaupten und auch beweisen muß, wer einen für ihn günstigen Anspruch geltend machen, also in unserem Falle der Käufer. In der Praxis bedeutet dies: Nach sechs Monaten muß der Kunde beweisen, daß sein Auto bereits beim Kauf den aufgetretenen Fehler hatte.
Unabhängig von dieser Sachmängelhaftung kann der Händler zunächst versuchen, den Mangel am Fahrzeug beheben. In der Regel muß dies der Käufer jedoch nicht mehr als zweimal hinnehmen. Wenn dem Verkäufer die Fehlerbehebung dann nicht gelingt, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Er kann den Kaufpreis mindern, oder er kann das Auto zurückgeben. Allerdings: Die gefahrenen Kilometer werden nach einem bestimmten Schlüssel angerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von feet
Und ob das HickHack danach mit dem Anwalt , also nach deinem Ultimatum ,um einen gebrauchten Kat lohnt ,weiß ich auch nicht.
Wenn es bis zum Anwalt kommen wird, werden es mit Sicherheit 2 Neue Kats werden und die sind dann richtig Teuer!
Und im Härtefall könnte man auch noch eine Anzeige bei Finanzamt stellen wegen betrug der Kfz-Steuer.
Naja,man muss es aber auch anders sehen.Zwei leergeräumte Kats kosten aucch mühe und viel Arbeit.Hat nicht jeder...
Also,ich hätte die gerne,gibt bestimmt besseren sound!
Zitat:
Original geschrieben von vecorange
Naja,man muss es aber auch anders sehen.Zwei leergeräumte Kats kosten aucch mühe und viel Arbeit.Hat nicht jeder...
Also,ich hätte die gerne,gibt bestimmt besseren sound!
*grins*
also wenn du die Luftverwirbelungen mit dem Gerassel als besseren Sound einschätzt - ich überlasse Sie Dir gerne geschenkt bei Selbstabholung oder gegen Portokosten per Versand.
Man sollte auch die anderen negativen Dinge mit betrachten - Mehrleistung harhar aber Mehrverbrauch JO!, und dass die Abgase nun in den leergeräumten Kats nicht auf Temeperatur bleiben sondern kondensieren - somit ergibt sich klasse Dampfentwicklung bei kaltem Wetter ;-)
Das mit der ANzeige wäre für mich nur eine Option wenn der Verkäufer einen bewusst mit angeritzten Bremsschläuchen oder so vom Hof gelassen hätte. Aber man muß ja nicht gleich mit ner Flak auf Tauben schießen.
Jedenfalls hat der Verkäufer geantwortet:
Hi.
Sorry hab das leider auch nicht gewusst weil da unten was geklappert hatte hab ich den Wagen einem Kollegen mitgegeben um das lose teil fest zu schweißen . am Abend hatte er ihn mir wieder gebracht und gesagt das klappern ist weg und alles wäre ok das er die Kats leer gemacht hat hat er mir leider nicht gesagt aber gestern Abend als ich ihn drauf angesprochen hab hat er gesagt ja das hab ich gemacht und dir vergessen zu erzählen.
Lange rede kurzer Sinn wenn es für dich ok ist überweise ich dir 150 euro und die Sache ist vergessen.
Bitte um Antwort und Kontodaten.
Sorry nochmal
Mfg
Damit wäre die Sache für mich auch vollkommen okay und abgehakt.
Und mal ehrlich, wer lässt sich schon gerne arglistig täuschen? Zumal das Verkaufsgespräch sehr offen und nett war so unter Opelanern.
Aber wenn es so stimmt wie er schreibt, und er das Geld überweist, ist das alles i.O. So teilen sich beide Seiten den entstandenen Schaden einigermaßen fair und gut ist.
Gruß
Nord-Ei
Ich finde deine Vorgehensweise sehr fair und ok.
200,- Euro für die Kats sind auch nicht gerade übertrieben, denn du hast noch Mühe und Arbeit damit.
Wie man sieht kam es zu einem glücklichen Ende.
Siehste geht doch,
wenn zwei vernünftige Mitteleuropäer und Opelfahrer aufeinandertreffen erledigen
sich bei gutem Willen fast alle Probleme!
Freut mich, rodeoerm
Hi Dotti , hi rodeoerm
200 wollte er doch bekommt nur 150€ . Oder lese ich falsch ?
Kleveres Kerlchen , der freundliche nette Opel Verkäufer .
DTI74
Mit Mitteleuropäer hat das nix zu tun 😉. Auf den Menschen kommt es an! Ich stamme aus dem Irak und habe auch nochkeinen übern Tisch gezogen in meinem Leben.... 🙂