Gurtbefreiung für die EU, wie ?

Hallo,

ich habe jetzt jede menge an offiziellen und inoffiziellen Stellen und behörden und Ämtern und Ministrien angefragt : Wie erhalte ich eine europäische Sicherheitsgurtbefreiung ?
Ich habe eine Gurtbefreiung vom Amt in meiner heimatstadt /Hessen/ deutschland !

Es war wohl HIER schon Thema 2011, aber eine rechtverbindliche Ausage wurde nicht gefunden ?

Bitte nur Antworten wenn es zielführend ist.
Dankeschön

Beste Antwort im Thema

Nein, weil ich ausnehmend gut aussehe und relativ wenige Schreibpfähler brodutziere ...

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Lass die Gurtbefreiung in deinem Führerschein vermerken und führe das ärztliche Attest immer mit. Amtlicher geht es nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. August 2018 um 14:11:43 Uhr:


Lass die Gurtbefreiung in deinem Führerschein vermerken und führe das ärztliche Attest immer mit. Amtlicher geht es nicht.

Bitte wie kann man eine Gurtbefreiung im Führerschein eintragen lassen?

Darf ich fragen, was für Gründe man hat, besser nicht angeschnallt zu sein?
Ich nehme an etwas gesundheitliches, kann mir aber nichts darunter vorstellen.
Das ist keinesfalls irgendwie bewertenden gemeint, es interessiert mich nur.

Stelle einen entsprechenden Antrag auf Eintragung der Ausnahmegenehmigung. Die wirkt aber auch ohne Eintragung. Im Ausland wäre eine in der jeweiligen Landesprache ausgefertigte amtlich beglaubigte Übersetzung sinnvoll. Dennoch wird das bei jeder Kontrolle erstmal für Verwunderung sorgen. Aber das dürfte ja nichts Unbekanntes sein.

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Gibt es so nicht. geht vermutlich nur über Nr. 177 in Feld 12. (wars 12 oder doch 21?)

Kann man sich also sparen da der Zettel sowiso mitgeführt werden muss.
Moorteufelchen

177 ist eine nationale Schlüsselzahl. Allgemein ist eine Ausnahme von der Gurtpflicht aber keine führerscheinrechtliche Ausnahme, sondern eine solche nach der StVO. Die kann eine deutsche Behörde nicht für das Ausland erteilen. Eine EU-Richtlinie kenne ich dazu nicht.

Vielleicht kommt man mit einem fachärztlichen Gutachten weiter, das man dann in die jeweiligen europäischen Sprachen übersetzen lässt. Eine ausländische Polizei muss das aber auch nicht anerkennen. Eine hunderprozentig wasserdichte und EU-weite Lösung scheint es nicht zu geben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. August 2018 um 17:44:55 Uhr:


177 ist eine nationale Schlüsselzahl. Allgemein ist eine Ausnahme von der Gurtpflicht aber keine führerscheinrechtliche Ausnahme, sondern eine solche nach der StVO. Die kann eine deutsche Behörde nicht für das Ausland erteilen. Eine EU-Richtlinie kenne ich dazu nicht.

Vielleicht kommt man mit einem fachärztlichen Gutachten weiter, das man dann in die jeweiligen europäischen Sprachen übersetzen lässt. Eine ausländische Polizei muss das aber auch nicht anerkennen. Eine hunderprozentig wasserdichte und EU-weite Lösung scheint es nicht zu geben.

Richtig.
Ausschliesslig über die 177 eintragung könnte man das überhaupt hinkriegen. Zettel vom Arzt ist einfacher und sicherer.

@berlin-paul sieht scheisse aus daher mal ne Rechtschreibbelehrung erfragt: Ausschliesslig
wo ist mein Fehler?

Ich würde es so schreiben: ausschließlich. Aber Dschörman is freeware. 🙂

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 10. August 2018 um 17:55:32 Uhr:


@berlin-paul sieht scheisse aus daher mal ne Rechtschreibbelehrung erfragt:

Das verstehe ich jetzt nicht. Weil berlin-paul scheiße aussieht, bittest du ihn um eine Rechtschreibbelehrung?

Nein, weil ich ausnehmend gut aussehe und relativ wenige Schreibpfähler brodutziere ...

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. August 2018 um 18:18:03 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 10. August 2018 um 17:55:32 Uhr:


@berlin-paul sieht scheisse aus daher mal ne Rechtschreibbelehrung erfragt:

Das verstehe ich jetzt nicht. Weil berlin-paul scheiße aussieht, bittest du ihn um eine Rechtschreibbelehrung?

😁
Doch, das Verstehst du ganz genau.
Paul im übrigen auch.
😁

Echt, wie kann man nur die rote Mütze häßlich finden.....

Ja, da hab ich ja einen Aufhänger geliefert.😁
Sorry.
Liebe Grüße an alle die diesen starter nutzen.
Moorteufelchen

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. August 2018 um 18:18:03 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 10. August 2018 um 17:55:32 Uhr:


@berlin-paul sieht scheisse aus daher mal ne Rechtschreibbelehrung erfragt:

Das verstehe ich jetzt nicht. Weil berlin-paul scheiße aussieht, bittest du ihn um eine Rechtschreibbelehrung?

War das jetzt nötig? Ich hab grad Tomate auf den Bildschirm gero... ähm gelacht.😁

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