ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. GÜTERKRAFTVERKEHR/EU LIZENZ

GÜTERKRAFTVERKEHR/EU LIZENZ

Themenstarteram 20. Dezember 2010 um 16:34

Hallo,

meine Frage ist: möchte mit einem 40 t zug Güter befördern für andere Firmen, nur leider habe ich selber keine EU lizenz. Habe heute Kontakt zu einer Firma xxx aufgenommen und zwar kann ich diese EU LIZENZ von der Firma xxx benutzen wenn ich mich als stiller Gesellschafter ind die Firma einfüge mit einer Einlage von 2400€(NUTZUNG EU LIZENZ) im Jahr habe zur Geschäftsführung keinen Einfluss, Kündigung innerhalb von 5 Tagen.

IST DAS GANZE RECHTENS ???

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 20. Dezember 2010 um 19:58

So kann man natürlich den Berufszugang bei der IHK umgehen. Du must dann Gesellschafter bei der Firma sein, kannst dann natürlich mit deren EU lizenz fahren. Aber Vorsicht:::: Sollte mit der Firma irgendetwas nicht in Ordnung sein ob jetzt oder in Zukunft, haftest DU auch mit deinem privat Vermögen.

Bei uns in NRW muss sogar das Fahrzeug auf den Lizenzinhaber zugelassen sein. Du must dann einen Mietvertrag für dein Fahrzeug machen. Das hat natürlich einige steuerliche Barrieren.

Bei solchen Risiken sollte man niemals als stiller Gesellschafter einsteigen, weil man dann absolut keinen Einfluß auf die Geschäftsführung hat.

Ein stiller Gesellschafter haftet NICHT mit seinem Privatvermögen !!!

(Im allgemeinen - Sonderfälle mal ungeachtet)

Was vermutlich in den A... geht, ist die Einlage. Das wäre ja noch überschaubar.

Ansonsten ist die Fragestellung nur mit wirklich fundierten juristischen Spezialkenntnissen und vor allem vollständigem Wissen um die Gesamtumstände beantwortbar. Und selbst dann weisen viele Anwälte darauf hin, dass ihre Antwort nicht zwingend so nachher vor Gericht auch ausgelegt werden wird.

Das Forum hier dürfte bestenfalls Hinweise aus gewissen Erfahrungen geben - aber keine rechtsverbindliche Aussage leisten können.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

niemals als stiller Gesellschafter einsteigen

Das hat auch Vorteile - man wir (üblicherweise) nicht belangt, wenn die Geschäftsführung Mist baut.

Als stimmberechtigter Gesellschafter hat man meist auch keinen Einfluss, weil man erst mit anderen Gesellschaftern zusammen eine Mehrheit finden muss. Ausserdem ist der Einfluss der Gesellschafterversammlung nicht zu vergleichen mit dem der Geschäftsführung. Meist beschränkt sich die Gesellschafterversammlung auf eine jährliche formale Sitzung, bei der der Geschäftsführer entlastet wird.

Wir kennen das ja auch aus der Politik: In der Demokratie gibt der Wähler seine Stimme ab - und hat danach nichts mehr zu sagen.

Mit anderen Worten: Scheinselbständig.... Eine Supersache :rolleyes:

Viel Spaß !

Das geht ganz schnell und du wirst in dieser Situation deines Lebens nicht mehr froh und der, der dich knechtet, lacht sich ins Fäustchen!

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Das geht ganz schnell und du wirst in dieser Situation deines Lebens nicht mehr froh

nicht ganz so schlimm wie verheiratet immerhin ...

Was spricht denn dagegen wenn du:

A: Kapital bildest

B: Die IHK-Prüfung (GüKv) ablegst

C: Dich selbstständig machst

D: Eine Güterschadenshaftpflicht abschließt

E: Beim Regierungspräsidium eine Genehmigung einholst

F: Einen LKW mieten/kaufen/leasen

G: Beten

H: Willkommen im Club;)

In der Regel spricht bereits Punkt A gegen alles.

Im Grunde ist es eine Frage des Vertrauens - wir haben auch einige "Mietfahrzeuge" und es klappt recht ordentlich. Ein schönes Konzept für Leute, die ohne Startkapital und Zeit für die diversen Behördenhürden sofort losfahren und Geld verdienen möchten.

Für die gängigen "Grossunternehmen" mit ca. einem zwölftel Dutzend Fahrzeugen lohnt sich der ganze Fackelzug mit der Papierflut doch gar nicht!

Leider gibt es aber gerade in diesem Bereich mehr schwarze als blöde Schafe - zumindest was die Seite der Fahrzeughalter angeht.

am 10. März 2011 um 6:17

Hallo escort rs2000,

laut meinem Bekanntenkreis ist es anscheinend gang und gebe das sich Einmann oder Zweimann Selbstständige als stille Gesellschaft in ein Unternehmen einfügen und deren Vorteile nutzen (sprich Lizenz,Eu-Lizenz,Fahrzeuge,Equipment, usw.), es ist machbar und laut Gesetz nicht strafbar. Natürlich sollte man bei allem vorsichtig sein was man macht...

Ich selbst habe auch die Unterlagen für die Lizenz beigeholt, Termine für kurse und Prüfungen vereinbart doch es bringt gewisse Probleme mit sich und es zögert sich dadurch um einiges hinaus.

Informiere mich nun auch um in so ein Unternehmen als stiller Gesellschafter rein zu kommen, bis ich meine eigene Lizenz habe.

Ich hätte da ne spezielle oder persönliche Frage an Dich wäre super wenn Du auf meine eMail (Mahir_23@web.de) schreiben bzw. reagieren würdest...!!!?

Erfolg ist der Sieg der Einfälle über die Zufälle...

 

Danke Dir

Gruß Rebel30

am 10. März 2011 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

In der Regel spricht bereits Punkt A gegen alles.

Im Grunde ist es eine Frage des Vertrauens - wir haben auch einige "Mietfahrzeuge" und es klappt recht ordentlich. Ein schönes Konzept für Leute, die ohne Startkapital und Zeit für die diversen Behördenhürden sofort losfahren und Geld verdienen möchten.

Für die gängigen "Grossunternehmen" mit ca. einem zwölftel Dutzend Fahrzeugen lohnt sich der ganze Fackelzug mit der Papierflut doch gar nicht!

Leider gibt es aber gerade in diesem Bereich mehr schwarze als blöde Schafe - zumindest was die Seite der Fahrzeughalter angeht.

am 10. März 2011 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von Rebel30

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

In der Regel spricht bereits Punkt A gegen alles.

Im Grunde ist es eine Frage des Vertrauens - wir haben auch einige "Mietfahrzeuge" und es klappt recht ordentlich. Ein schönes Konzept für Leute, die ohne Startkapital und Zeit für die diversen Behördenhürden sofort losfahren und Geld verdienen möchten.

Für die gängigen "Grossunternehmen" mit ca. einem zwölftel Dutzend Fahrzeugen lohnt sich der ganze Fackelzug mit der Papierflut doch gar nicht!

Leider gibt es aber gerade in diesem Bereich mehr schwarze als blöde Schafe - zumindest was die Seite der Fahrzeughalter angeht.

am 10. März 2011 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von escort rs2000

Hallo,

meine Frage ist: möchte mit einem 40 t zug Güter befördern für andere Firmen, nur leider habe ich selber keine EU lizenz. Habe heute Kontakt zu einer Firma xxx aufgenommen und zwar kann ich diese EU LIZENZ von der Firma xxx benutzen wenn ich mich als stiller Gesellschafter ind die Firma einfüge mit einer Einlage von 2400€(NUTZUNG EU LIZENZ) im Jahr habe zur Geschäftsführung keinen Einfluss, Kündigung innerhalb von 5 Tagen.

IST DAS GANZE RECHTENS ???

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. GÜTERKRAFTVERKEHR/EU LIZENZ