Günstige Lademöglichkeit in TG für PHEV.
Hallo zusammen, ich habe einen PHEV und möchte nun an meinem Stellplatz in der TG eine Lademöglichkeit installieren lassen. Da ich gegenwärtig in einer Mietwohnung lebe, möchte ich nicht einen hohen Betrag investieren, den ich beim Auszug verlieren werde.
Da die Ladeleistung des PHEV bei max. 3,6 kW liegt, benötige ich wohl auch keine technisch anspruchsvolle Lösung. Meine Idee ist es daher, statt einer Wallbox, lediglich eine Starkstromsteckdose (16A CEE) zu installieren und dazu eine mobile Wallbox (z.B. go-e Charger Gemini flex) zu kaufen. Die Verlegung der Starkstromsteckdose dürfte eher kein Problem darstellen (mein Stellplatznachbar hat ebenfalls eine und das Gebäude ist erst 3 Jahre alt).
Leider habe ich von Elektrotechnik wenig Ahnung und frage mich nun, ob mein Plan so funktionieren würde, oder ob ich etwas übersehen habe. Benötige ich bspw. einen weiteren Stromzähler für den CEE-Anschluss inkl. eines separaten Stromvertrages, oder kann ich den bestehenden nutzen? Im Stromzählerschrank habe ich eher keinen Platz für einen weiteren Stromzähler gefunden.
Wie viel würde so ein Vorhaben Pi mal Daumen kosten? Die Materialkosten für die Kabel (wohl ca. 15-20m) etc. dürften marginal sein. Die Verlegung der Kabel ist natürlich abhängig vom Aufwand. Gelesen habe ich von Kosten bis zu 500€. Die Wallbox hat nur 11 kW, daher dürfte die Anmeldung kostenlos sein.
Vielen Dank im Voraus!
20 Antworten
Servus!
Steht bei irgendeinem Verbraucher (Ladeziegel) echt dabei, das er nur an einer Steckdose, aber nicht an einem Verlängerungskabel angeschlossen werden darf? Das wäre mir komplett neu, hätte ich noch nie gesehen, aber man lernt ja nie aus: kann mir das jemand zeigen??
Cheers, Jochen!
Zitat:
@yochen schrieb am 16. Oktober 2023 um 19:36:17 Uhr:
Servus!
Steht bei irgendeinem Verbraucher (Ladeziegel) echt dabei, das er nur an einer Steckdose, aber nicht an einem Verlängerungskabel angeschlossen werden darf?
Ja, bei allen, die ich bisher gesehen habe: BMW, Audi, Mercedes, Polestar.
Hi again!
Ist es eine Empfehlung oder Bestimmung des Herstellers oder ein Verbot auf gesetzliche Grundlage?
Eine Empfehlung kann ich sofort verstehen weil es viele Probleme und Risiken mit zu schwachen Kabeln gibt (zu wenig Querschnitt oder man bekommt ja sogar welche mit Schuko Stecker aber ohne Erdung!!) oder mit Trommeln die nicht ganz abgerollt werden etc....
Und ja, Konsumenten können sehr kreativ sein, aber wie es "verboten" sein kann, ist mir nicht klar. Ein Hersteller hab mir nur etwas empfehlen, (ab-)raten oder anweisen, aber nichts verbieten.
Nicht falsch verstehen, ich weiß die Gefahren und begrüße Sicherheitshinweise! Mit geht es da jetzt nur um die Formulierung bzw den Rectsterm!
Letztendlich glaube/behaupte ich, dass mit einem ausreichenden Kabel, ordentlichen Steckern und einem zum kfz passenden Ladeziegel/-knochen das Laden eines phev problemlos funktioniert und nicht untersagt ist.
Dass man das nicht soll, halte ich für pures Marketing - gerade langsam Laden schont den Akku!!
Cheers, Jochen!
Hi again!
Ich hab jetzt Mal in meinen Anleitungen nachgesehen bzw Anleitungen gegoogelt. Bei nrg kick hab ich gefunden, das angegeben wird, dass keine zusätzlichen Verlängerungen verwendet werden dürfen. Damit schließt der Hersteller eine Haftung aus, falls man das trotzdem tut. Bei meinen Ziegen der Zero steht drin, das es zum direkten Anschluss an das Stromnetz vorgesehen ist, auch homöopathisch...
Aber ja, das ist und war mir neu, ist für mich aber auch nicht rechtlich bindend - gewährt nur dem Hersteller Sicherheit. So wie beim Microwellenherd "nicht zum trockenen von Haustieren geeignet"....
Cheers, Jochen!!
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Das gewährt auch deiner Versicherung Sicherheit, wenn du ein Gerät entgegen der Herstellerempfehlung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzt.
Also Sicherheit zu deinen Ungunsten.
Bedenke, dass auch mobile Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen - dann kann man (wenn man alles richtig machen möchte/muss, da Mieter!) auch gleich eine Wallbox nehmen.
Wenn es bereits weitere angemeldete Ladeeinrichtungen an dem Hausanschluss gibt (alles über 11kW in Summe ist genehmigungspflichtig), kann der Anschluss verweigert werden bzw. womöglich mit Auflagen wie einem Lastmanagement oder der Aufrüstung des Hausanschlusses versehen werden.