Gültigkeit der Verkehrszeichen? (nach Kreuzung o.ä.)
Hallo,
in einem anderen Beitrag habe ich folgendes Zitat gelesen
Zitat:
Mein Fahrlehrer hat mir (meiner Freundin, meinem Cousin und Cousine) auch beigebracht das ein Geschwindigkeitsgebot nach einer Autobahnauffahrt/Kreuzung aufgehoben ist wenn nach der Auffahrt kein Geschwindigkeitsgebot folgt. Das es nicht so ist sieht man an der aktuellen Rechtsprechung !!
Ähm, was soll denn das heißen? Ich kenn das auch so wie es im ersten Absatz steht!?
Kann mir da mal jemand was zu sagen??? 😕
Gruß René
17 Antworten
Nein, laut StVO endet es nicht automatisch.
Es gilt für die gesamte Straße (allerdings nur für diese Straße), bis es aufgehoben wird (meistens).
Wenn du diese Straße verlässt (abbiegst), gilt es nicht mehr (es sei denn, du bist in einer 30er-Zone o.Ä.).
Ich zitere mal von von der
VP FAQ, die fasst das gut zusammen:
Zitat:
Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:
* durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier
* durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
* durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
* an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)
Hmmm, ich mag dieser Quelle zwar glauben, aber wenn ich von einer Autobahn/sonstige Straße auf eine VOR der Kreuzung geschwindigkeitsbeschränkte Straße einbiege, wie kann ich dann um diese Beschränkung wissen?? Ich gehe dann doch automatisch davon aus, dass für diese Strecke keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, solange ich kein Schild sehe???
Gruß Tecci
… ergänzend dazu wurde wohl öfter Fallweise entschieden …. Wird das Zeichen nach einmündenden Straßen nicht wiederholt gilt es weiterhin für die, welche das Zeichen gesehen haben, da sie noch auf der Straße fahren und die, welche zwar von der einmündenden Straße kommen, aber „nicht“ ortsfremd sind, also das Zeichen kennen müssen 😉 … alles in allem sehr „schwammig“, wie ich finde … ich kenne auch nicht alle nur erdenklichen Straßen und deren Verkehrs-Zeichen einer gesamten Gegend, nur weil ich in dieser Gegend wohne oder dort täglich eine bestimmte Strecke herfahre, auf der die Schilder aber nicht stehen.
Bei uns gibt es eine Straße, wo es dank eines ungünstig angebrachten 30 Schildes 5 Meter „vor“ einer Einmündung einer kleinen Straße zu gefährlichen Überholmanövern und vieler Wutausbrüche kommt .. für die einen gilt 30, für die meisten anderen 100 … ihr könnt euch vorstellen, was da abgeht 🙄
klick
Bonjour...
1975 den Lappen gemacht -> "Ver- und Gebote müssen nach Einmündungen wiederholt werden..." Sonst gehts einem ja wie Tecci6N beschreibt.
Tschö wa
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Hallo,
also das könnte ja allem Anschein nach länger dauern...
Da kann man ja sagen, das es "irgendwie" nicht so richtig geregelt ist...!?
"...am Verkehrfluss orientioeren..."-wie soll das denn heutzutage gehen? Es fährt doch eh "jeder wie er will"-einer fährt nur Sonntags (also eher ruhig), der andere dauernd "etwas schneller"-an wem soll man sich denn da orientieren bzw. wissen was denn nun "richtiger" ist-schätzen und irgendwo dazwischen einfinden oder was?
Mysteriös die Sache...
Gruß René
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Hmmm, ich mag dieser Quelle zwar glauben, aber wenn ich von einer Autobahn/sonstige Straße auf eine VOR der Kreuzung geschwindigkeitsbeschränkte Straße einbiege, wie kann ich dann um diese Beschränkung wissen?? Ich gehe dann doch automatisch davon aus, dass für diese Strecke keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, solange ich kein Schild sehe???
Gruß Tecci
Ich stimme dir zu, das ist eine der vielen Stellen in der StVO, die etwas besser definiert werden sollte.
Der derzeitige Stand ist, dass, wenn das Schild nach der Kreuzung nicht wiederholt wird, gilt für die, die schon "länger" auf der Straße unterwegs sind, immer noch die Beschränkung.
Die, die neu in die Straße einbiegen und ortsfremd sind, wissen nichts von der Beschränkung und dürfen schneller fahren.
Die, die zwar neu in die Straße einbiegen, aber wissen, dass da weiter vorher ein Limit steht, müssen sich auch dran halten, obwohl sie das Limit-Schild nicht sehen.
So sieht (leider) die aktuelle Rechtsprechung aus.
Ziemlich beknackt.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Ich stimme dir zu, das ist eine der vielen Stellen in der StVO, die etwas besser definiert werden sollte.
Der derzeitige Stand ist, dass, wenn das Schild nach der Kreuzung nicht wiederholt wird, gilt für die, die schon "länger" auf der Straße unterwegs sind, immer noch die Beschränkung.
Die, die neu in die Straße einbiegen und ortsfremd sind, wissen nichts von der Beschränkung und dürfen schneller fahren.
Die, die zwar neu in die Straße einbiegen, aber wissen, dass da weiter vorher ein Limit steht, müssen sich auch dran halten, obwohl sie das Limit-Schild nicht sehen.
So sieht (leider) die aktuelle Rechtsprechung aus.
Ziemlich beknackt.
Genau so kenn ich das auch 😉.
Gruss
Maik
das was mezzo zitiert hat ist richtig.
habe es vor jahren auch so gelernt, weil hier bei uns so ne stelle auf der a 45 gibt, ganze zeit 100 und dann kommt die auffahrt von der a46 und dann kommen keine schilder, da ist es vollgas erst ca. 3km weiter gibt es wieder ne beschränkung auf 100.
und meistens steht hinter den auffahrten ein schild.
die Vollgasstrecke über circa 3 km nach der Einmündung der A46 soll der zügigen Entzerrung des Vekehrs dienen ...
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
habe es vor jahren auch so gelernt, weil hier bei uns so ne stelle auf der a 45 gibt, ganze zeit 100 und dann kommt die auffahrt von der a46 und dann kommen keine schilder, da ist es vollgas erst ca. 3km weiter gibt es wieder ne beschränkung auf 100.
und meistens steht hinter den auffahrten ein schild.
Das ist zweifellos sinnvoll, dass die Schilder nach Auffahrten/Kreuzungen wiederholt werden sollten, wenn das Limit weiter gelten soll.
Leider steht es aber nicht so in der StVO. D.h. steht da ein Blitzer kann es sein, dass du Pech hast und zahlen musst (unter Umständen). Zwar unlogisch, ist aber so.
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Das ist zweifellos sinnvoll, dass die Schilder nach Auffahrten/Kreuzungen wiederholt werden sollten, wenn das Limit weiter gelten soll.
Leider steht es aber nicht so in der StVO. D.h. steht da ein Blitzer kann es sein, dass du Pech hast und zahlen musst (unter Umständen). Zwar unlogisch, ist aber so.
Na das sollen sie einem nachweisen, dass man nicht aus der Einmündung kam. Schilder nach der Kreuzung wären nur in einer Geschwindigkeitszone unnötig.
Ps: Auch Polizeibeamte können sich irren.
Zitat:
Na das sollen sie einem nachweisen, dass man nicht aus der Einmündung kam. Schilder nach der Kreuzung wären nur in einer Geschwindigkeitszone unnötig.
stimmt genau. und ich glaube es wird keine messung nach der ausfahrt gemacht, wenn dann vor der ausfahrt
Zitat:
Original geschrieben von Wallikroete
Na das sollen sie einem nachweisen, dass man nicht aus der Einmündung kam. Schilder nach der Kreuzung wären nur in einer Geschwindigkeitszone unnötig.
Dafür gibt’s ja die Klausel Orts"bekannt" ... dann musste vom Schild wissen und dich daran halten, auch wenn du aus der Einmündung gekommen bist, wo KEIN Schild stand ... wurde hier ja schon ein paar mal erwähnt 😉
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Dafür gibt’s ja die Klausel Orts"bekannt" ... dann musste vom Schild wissen und dich daran halten, auch wenn du aus der Einmündung gekommen bist, wo KEIN Schild stand ... wurde hier ja schon ein paar mal erwähnt 😉
Was, wenn ich gestern erst den Führerschein gemacht habe und noch nie zuvor diese Strasse selbst befahren habe. Oder Meine Oma ist 30 Jahre kein Auto mehr gefahren ist, aber trotzdem ihr lebenlang in dieser Strasse gewoht hat.
Ja wo kommen wir denn hin, wenn wir schon die Geschwindigkeitsbegrenzungen raten sollen. Also ich denke, dass man die Orts"bekannt"-Klausel da nicht hinzuziehen kann.