Gültigkeit der Verkehrszeichen? (nach Kreuzung o.ä.)
Hallo,
in einem anderen Beitrag habe ich folgendes Zitat gelesen
Zitat:
Mein Fahrlehrer hat mir (meiner Freundin, meinem Cousin und Cousine) auch beigebracht das ein Geschwindigkeitsgebot nach einer Autobahnauffahrt/Kreuzung aufgehoben ist wenn nach der Auffahrt kein Geschwindigkeitsgebot folgt. Das es nicht so ist sieht man an der aktuellen Rechtsprechung !!
Ähm, was soll denn das heißen? Ich kenn das auch so wie es im ersten Absatz steht!?
Kann mir da mal jemand was zu sagen??? 😕
Gruß René
17 Antworten
erzähl' das dem Richter ... gestern erst den Führerschein gemacht ... und heute schon erwischt worden ...
Also so schwer ist das gar nicht und die StVO zeigt in dieser Beziehung auch keine Lücken. Lücken (im wahrsten Sinne des Wortes) zeigen allerdings die Schilderaufsteller auf. Das Problem ist einfach folgendes:
- Jeder will überall Schilder haben
- Jeder beschwert sich über einen Schilderwald
Also was tun? Die Antwort ist ganz einfach, man stelt so viele Schilder auf wie nötig und lässt so viele weg wie möglich. Eine Verwaltungsvorschrift sieht sogar vor, dass bei der Aufstellung von Schilder gespart werden soll, wenn es sich denn machen lässt.
Nehmen wir den Feldweg von Bauer Harms, der alle 6 Monate mal Besuch von seiner Familie bekommt. Warum sollte für ihn, der offensichtlich ortskundig ist, und seine paar Besucher extra ein oder zwei Schilder an seinem Feldweg aufgestellt werden? Richtig, dafür gibt es eigentlich keinen Grund und die Polizei wird auch nicht nach, sondern meist vor dem Feldweg blitzen.
Und es ist schlicht und einfach so, dass an einigen Kreuzungen die Schilder einfach wirklich fehlen. Da reicht ein kurzer Hinweis an das Straßenverkehrsamt und die gehen der Sache nach. Oft ist im Laufe vieler Jahre aus einem Geheimweg eine gut befahrene Straße geworden und das damals noch unnötige Schild wird jetzt drignend gebraucht. Doch Amtsschimmel gallopieren nicht allzu schnell und freuen sich auch über aufmerksame Autofahrer, die über Unklarheiten berichten.
Also ich hatte da noch keine Probleme mit. An mehreren Kreuzungen wurden nach meinen Hinweisen Geschwindigkeitsbegrenzungen angebracht und teilweise sogar aufhebende Schilder nachträglich aufgestellt, weil diese einfach fehlten. Da wurde also ewig und 5 Tage mit 100k m/h auf einer Straße entlanggefahren und erst viel später stellte sich heraus, dass dort eigentlich nur 70 erlaubt waren - gewollt waren aber von offizieller Seite an dieser Stelle 100. Also auch so herum kann es gehen 😉
Hallo,
@Radlager
Geb Dir echt mit "Schilder weg/SChilderwald"-klar, ist ja auch verständlich...
Wenn ich allerdings diese Regeln so "befolge" wie es heißt, also soweit die angegebene Geschwindigkeit fahre wie kein anderes Schild kommt und ich die Straße nicht verlasse, habe ich bald Post vom Amt-denn die Straße in meiner Heimatstadt ist nur für ein "kurzes Stück" (das ausgebaute "gute" Stück) auf 60 (+ meine Toleranz 😁 _) begrenzt.
Ich weiß jetzt nicht wo es war, aber in irgendeinem Ort (was glaube nicht in D) haben die doch mal, sozusagen über Nacht, ALLE SChilder entfernt > das erwartete Chaos blieb aus, im Gegenteil, der Verkehr lief viel viel ruhiger...
Gruß René