Grund für Format des Fahrzeugscheins

Hallo zusammen,

wer zu seinem Auto eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat, also die neue Version des Fahrzeugscheins, dem ist vielleicht mal aufgefallen dass diese gestrichelte Linien zum "korrekten Falzen" aufgedruckt hat. Wenn man sich an die hält, erhält man einen kleine und zwei große Seiten.

Eine Frage die mich schon seit geraumer Zeit umtreibt, und die mir auch der ADAC nicht beantworten konnte:
wieso ist die erste Seite kleiner als die Seiten 2 und 3?

Bislang habe ich gemutmaßt, dass behandschuhte Polizisten etc. den Schein so besser öffnen können ohne sich der Handschuhe zu entledigen. Aber eine "offizielle" Erklärung habe ich nicht finden können.

Rein mit dem Platz für die Eintragungen kann es eher nicht zu tun haben, denn die könnte man auch anders organisieren um den nötigen Platz zu erhalten.

Hat jemand eine offizielle oder offiziell anmutende Erklärung?

Danke,
Julian

Beste Antwort im Thema

weil die kleinere Seite nach innen gefaltet werden soll. Somit stößt die "anschlusslose" Endkante der kleinen Seite nicht von innen an die Faltkante der beiden großen Deckseiten außen.

Man stelle sich das so vor:
links - kleiner Teil
mitte - großer Teil
rechts - großer Teil

links wird auf die Mitte gefaltet. Weil der linke Teil kleiner ist, überlappt sein Ende nicht die Kante zwischen mitte und rechts, den großen Flächen. Dann wird Rechts von rechts nach links über die Mitte gefaltet.
Wer das nicht nachvollziehen kann probiert es am besten mal mit 3 gleichgroßen Flächen Papier aus. Gibt Knitterei und führt schnell zu Verschleiß.

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diese Antworten gehen nicht im geringsten auf die Größenunterschiede der Einzelseiten ein. Tut mir den gefallen und lest wenigstens den Eröffnungspost, bevor ihr etwas postet.

Zitat:

Original geschrieben von remllab


diese Antworten gehen nicht im geringsten auf die Größenunterschiede der Einzelseiten ein.

Wie willst Du denn sonst ein 210 mm breites Blatt Papier sinnvoll falten, dass eine Breite von 74 mm rauskommt?

alles klar 😉

Die Frage mit den Faltungen habe ich mir aucgh schon gestellt und wenn der Schein da wie bei mir, bedingt durch ein paar mehr Eintragungen, 2-seitig ist und zudem zusammengetackert wirds sehr unpraktisch.

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Zitat:

Original geschrieben von netzkind


Und warum die _erste_ Seite die kleinere ist ...

Die mittlere kann es nicht sein, weil die quasi die Breite des geknickten Scheins definiert (will man keine Überhänge haben), bleiben nur die beiden äußeren. Dann hätte ich auch derjenigen Seite mehr Platz spendiert, auf die mehr Informationen zu drucken sind.

Zitat:

Original geschrieben von moveatur



Zitat:

Original geschrieben von netzkind


Und warum die _erste_ Seite die kleinere ist ...
Die mittlere kann es nicht sein, weil die quasi die Breite des geknickten Scheins definiert (will man keine Überhänge haben), bleiben nur die beiden äußeren. Dann hätte ich auch derjenigen Seite mehr Platz spendiert, auf die mehr Informationen zu drucken sind.

Und ich hätte derjenigen mehr Platz spendiert, die am Ende die Deckseite bilden wird. Warum um alles in der Welt sollte ich die Angabe des Kfz-Kennzeichens in die Mitte falten?

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Warum um alles in der Welt sollte ich die Angabe des Kfz-Kennzeichens in die Mitte falten?

Das macht doch niemand… oder etwa doch 😕

So wie es ist, wird die Nutzfläche für Einträge maximiert. Es wäre doch unsinnig, das Deckblatt auf Kosten dieser Nutzfläche zu vergrößern.

Und hier die Antwort vom KBA:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im heute gültigen Format wurde in Deutschland eingeführt zum 01.10.2005. Mit der Einführung dieser Zulassungsbescheinigung wurde die Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge in nationales deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der genannten Richtlinie in nationales Recht war getragen von dem Gedanken, diese Richtlinie für Bürgerinnen und Bürger mit möglichst geringen Aufwand und möglichst wenig Veränderungen umzusetzen. Aus diesem Grunde ist entschieden worden, das Format der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in dem Format des damaligen Fahrzeugscheins zu erhalten. Der Fahrzeugschein in der zuletzt gültigen Form wurde bereits im Jahre 1972 eingeführt. Seinerzeit wurden die im Jahre 1936 eingeführten Kraftfahrzeugbriefe, Kraftradbriefe und Anhängerbriefe durch Einführung des einheitlichen Fahrzeugbriefes abgelöst. Das Format (210 mm breit und 105 mm hoch) wurde an zwei vorgegebenen Stellen gefaltet. Dadurch erhielt es die Größe des damals gültigen Personalausweises. Man war davon ausgegangen, dass der Fahrzeugschein vom Fahrzeugführer stets mitzuführen ist und hat deshalb das Format des ebenfalls stets mitzuführenden Personalausweises gewählt, um beide Dokumente gemeinsam mitführen zu können.

bits1011 hatte also Recht.

Die Frage ist damit für mich beantwortet.

Nochmals vielen Dank,
Julian

Somit ist das Format also hinfällig? 😁 😮

Ich bin dann in Zukunft für ein Scheckkartenformat, digitale Speicherung der Daten, oben drauf nur das Kennzeichen und ein paar unverwechselbare und absolut notwenige Eckdaten. 🙂

Da ohnehin nichtmal mehr die Reifengrößen im Schein stehen, wäre das der nächste sinnvolle Schritt. 😎

Du meinst so etwas ?

Warum interessieren euch die dämlichen Linien (musst dich ja nicht dran halten, einfach so falten dasses in den Geldbeutel passt)?
Viel nerviger find ich dass die Erklärung zu den ganzen Eintragungen nicht mehr direkt neben dem Feld steht wie beim alten Fahrzeugschein, sondern nur noch irgendne dämliche Ziffer für deren Erklärung ich dann jedesmal zur Legende auf die Rückseite umblättern muss.

Wenn ich wissen will wie schwer meine Karre ist, wie viel ich reinladen darf, wie schnell sie fährt und anschließend wie viel ich gebremst/ungebremst hintendran hängen darf und dann vielleicht sogar noch wie breit/hoch/lang das Ding ist kann ich ne halbe Stunde durch die Gegend blättern statt einfach einmal durchzuschauen und anschließend alles zu wissen was mich interessieren könnte.

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