Grüne Umweltplakette für Deutschland für VW Golf V EZ 2004 in Österreich

Mein VW Golf V, Dieselantrieb, kein Partikelfilter, entspricht der Euro 4-Norm und wurde 2004 erstmals zugelassen. Nun habe ich schon einiges recherchiert und herausgefunden, dass ich - wäre das Auto in Deutschland zugelassen worden - ohne Probleme eine grüne Plakette für die deutschen Umweltzonen erhalten würde. Da jedoch in der österreichischen Zulassungsbescheinigung kein Emissionsschlüssel steht, wird bei der Einstufung der Plakette hier ein "vereinfachtes" Pauschalverfahren nach Erstzulassungsdatum angewendet. Dieser Klassifizierung nach würde ich nur die gelbe Plakette bekommen, weil die grüne erst ab EZ 1.2006 ausgestellt wird.

Kann ja nicht sein, oder? Ich war noch nicht bei meinem Autofahrerklub, habe aber von einem Bekannten mit einem ähnlichen Problem gehört, dass die sich in so einem Fall auch an diese "vereinfachte" Tabelle nach Erstzulassung halten müssen und nur die gelbe Plakette ausstellen dürfen, obwohl sie sehr wohl erkennen können, dass das Fahrzeug Euro 4 ist.

Wenn ich in Deutschland direkt zum TÜV oder Dekra fahre und dort meine österreichische Zulassungsbescheinigung vorlege, anhand derer man sich definitiv die Abgasnorm errechnen kann (hab ich ja schließlich auch alleine geschafft), krieg ich dann auch nur die gelbe Plakette? Bzw. welche Dokumente brauche ich, damit die mir die grüne Plakette geben, die mir zusteht?

Hat hier jemand Erfahrungen?

18 Antworten

Ich füge mal die EG-TG an, etwa ab S. 159ff. gehts los...

und weil das komplette Dokument so sperrig zu lesen ist:

Das Fahrzeug hätte ich Deutschland die Schlüsselnummern zu 2.1: 0603, zu 2.2: 720 00V, zu 14.1: 0462 und damit steht im Feld 14 "Euro 4".

Damit ist auch bestätigt, dass es eine grüne Plakette bekommt.

Entgegen anderslautender Parolen ist das für eine deutsche ÜO (oder TP) eben kein Problem, sondern Alltag 😉

vielen herzlichen Dank! Heißt das also, wenn ich zum TÜV in Deutschland fahre und die Zulassungsbescheinigung vorlege, erhalte ich ohne Probleme die grüne Plakette?

So sollte es sein.

Notfalls eben nochmal darauf hinweisen, dass hier nicht das vereinfachte Verfahren sondern das über die Typgenehmigung anzuwenden ist.

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