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Großes Problem mit Auspuff !

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Moin,
ich habe gerade meinen Supersprint bekommen und ein VSD-Ersatz (keine Sorge is alles mit dem TÜV geklärt), die beiden Teilen passen allerdings nicht zusammen, jetzt nicht vom Rohrdurchmesser, sondern beim VSD fehlt sozusagen eine kleine Biegung ! Kann man dieses kleine Stück noch irgendwo bestellen ?
Die komplette Anlage ist vom GTI, also 50er Querschnitt !
Hier ein Bild vom MK-Ersatz

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23 Antworten

@Schiky
Solange es im Fahrzeugschein steht, ist der Versicherungsschutz vorhanden...legal is die Eintragung aber nicht

das ist scheiß egal ob er den nur auf der fahrerseite hat und was ihr immer mit euren eintragungen habt. nur weil es einer eingetragen hat, wird es dadurch nicht gleich legal. es gibt tüvs die tragen dir gegen das nötige kaffeegeld wohl alles ein, aber nur dadurch wird es net legal. wenn etwas gegen die gelten "gesetze" bzw. vorschriften verstößt bringt dir auch ne eintragung nix, wenn das nen cop bemängelt.........

@ Mr.KroSsE: 5das glaubste doch wohl selber net, was du da schreibst. wenn du ein nicht legales teil am auto hast, selbst wenn es eingetragen ist, wird die versicherung im falle eines unfalles wohl keinen cent zahlen. ganz einfache argumentation, denn du hättest zu dem zeitpunkt nicht auf der strasse sein dürfen. mit einem illegalen teil, durch das die betriebserlaubnis erlischt, verlierste auch deinen versicherungsschutz.............. vorausgesetzt natürlich die versicherung kriegt wind von dem teil........

Wenn die Sache einmal eingetragen ist, erlischt die BE nicht... Das widerspräche sich ja...

nein das wiederspricfht sich nicht, da diese eintragvng nicht rechtens ist und somit auch nicht gültig. es bringt euch absolut gar nichts wenn euch das irgend nen tüver abnimmt obwohl es net abnahmefähig ist. die teile sind und bleiben illegal, da bringt euch auch keine eintragung was. wie gesagt man kriegt alles eingetragen, das ist net die sache, aber dadurch wird es kein stück legaler und die be erlischt immer noch...........

Wozu gibt es denn Einzelabnahme ? Dadurch begutachtet der TÜV das doch und wenn der sein OK gibt, ist alles i.O. für den Fahrzeughalter, der einzige der evtl. auf´n Sack kriegt is dann der TÜV !

FALSCH, das mit den einzelabnahme, dafür müsste es überhaupt abnahmefähig sein. ist es aber net, auch per einzelabnahme ist es nicht eintragungsfähig. und nochmals FALSCH das gibt ggf. nicht nur ärger für den tüver sonder dann auch für den fahrer/halter da du es hast abnehmen lassen. und selbst wenn du nicht gewußt haben solltest das es illegal ist, da gibts so ne regel unwissenheit schützt vor strafe nicht. du als fahrer bzw. halter mußt dafür sorgen das das auto verkehrstauglich ist und ist es das nicht kriegste ärger............

Ne Frage dazu:
Mal angenommen du baust dir ne VSD Attrappe drunter! Dann ist dein Auto sozusagen ja auch illegal und somit ohne Betriebserlaubnis! Mit was für Folgen müsste man damit rechnen wenn man erwischt wird????

Auch, wenn ich Schiky nicht ganz zustimme (es gibt noch immer einen Unterschied zwischen Rechtstheorie und Rechtsprechung...): Fahren ohne BE bedeutet aber nach heutigem Recht "nur noch" eine Ordnungswidrigkeit nach §69a II StVZO (i.V.m. §§ 18, 19 StVZO - für die, die gern nachlesen...) - Eckdaten: 50 Euro und 3 Punkte bei Ersttat...

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