Großes Problem bei SF-Klassen
Hallo zusammen,
Ich habe ein riesiges Problem mit meiner Autoversicherung und hoffe, hier einen Rat zu bekommen. Ich würde darum bitten dass das ganze wertfrei beantwortet wird, auf dumme Kommentare kann ich verzichten, das ändert an der Situation auch nichts.
Ich habe 2022 bei einer Versicherung mein aktuelles Auto versichert gehabt (davor ein anderes bei einer anderen Versicherung). Zusätzlich hatte meine Partnerin und ich ein auf mich versicherten Zweitwagen bei eben der Versicherung aus 22, der wurde aber 2018 abgemeldet. Bei dem Zweitwagen war aber offensichtlich noch ein Betrag offen, von dem ich aber nichts wusste, das wurde nie angemahnt. Für später ist das wichtig!
Ich wechselte dann mit meinem jetzigen Auto von Versicherung 1 zu 2, dann zu 3 und nun zu 4. auf Grund von den Preisen habe ich das bisher so gemacht, ein Bekannter macht das auch so, einige die ich kenne, scheint also durchaus häufiger zu sein.
Ich war bei Versicheurn 1 in die SF 3 eingestuft und habe keinen Unfall gehabt, ebenso bei Versicherung 2 und 3 hatte ich keinen Unfall. Die Klasse ist also immer gestiegen so dass och bei Versicherung 4 Klasse 5 angab und hier seit Anfang 2025 im Januar brav meine Beiträge zahlte.
Im September 2024 hatte ich einen Unfall bei dem ich (ich weiß es nicht sicher weil man mir es bis jetzt nicht mitteilte) zumindest die teilschuld hatte. Reguliert hat diesen Schaden aber wohl Versicherung 4. von diesen bekam ich Mitte mai nun Post, dass ich mich nun in Klasse M befinde und jeden Monat fast 300 Euro Prämie habe und jetzt für Januar, Februar , März und April der Betrag nachgefordert wird. Eine Summe, die ich nicht bezahlen kann.
Auf meine Nachfrage wieso ich in Klasse M bin kam als Antwort, dass die SFKlassen nicht bestätigt seihen und ich daher ab sofort in Klasse 0 geführt würde, auf Grund des Unfalls in Klasse M. Sollte ich nicht bezahlen wird die Versicherung gekündigt. Herzlichen Dank. Den monatliche Betrag von 300 Euro (von 89 Euro hochgeszuft!) kann ich grad eso bezahlen bis zu einer Regelung, mehr aber nicht, schon gar keine Nachforderung. Die Kündigung ist also sicher.
Das Problem liegt weit zurück, bis das geregelt ist sind wahrscheinlich 4 Monate vergangen bis eine richtige Einstufung und Korrektur bei der Versicherung 4 vorgenommen wurde. Versicherung 1 bestätigte die Klassen nie, weil ich da ja den offenen Betrag hatte, von dem ich aber nichts wusste.
Ich benötige mein Auto, kann darauf nicht verzichten. Was soll ichbjetzt tun?
Mal angenommen ich werde gekündigt, kann ich bei einer anderen Versicherung einen neuvertrag abschließen und dort wie ein Neuling in Klasse 0 starten? Das st teuer aber bei weitem günstiger als Klasse M mit fast 300 Euro. Ich muss dann natürlich regeln dass das korrekt berechnet wird bei Versicherung 4, aber das ist ja kein Problem sondern nur ein Zeitproblem.
Was ist wenn das korrigiert wurde. Sind meine sf dann weg oder kann ich diese trotzdem noch nachmelden lassen? Falls nicht dann ist das halt so und ich starte einmal neu, aber es muss eine Lösung her.
Also, kann ic einen neuabschluss machen ohne Einreichung der Klassen?
16 Antworten
Das kann alles so nicht stimmen, wenn du ab 01.25 bei der Versicherung 4 bist und dort in SF0 nachträglich eingestuft würdest, weil der SF nicht bestätigt wurde, können die dich nicht in SFM einstufen.
Die Rückstufunng findet ja bei dem SF der Vorversicherung statt und dieser wurde ja nicht bestätigt, wie du schreibst.
Wenn ein SF nicht bestätigt wird, fängst du i.d.R mit SF 1/2 (Führerscheinregel 3 Jahre FS) an. Eürde die SF4 u. 1 Schaden in 2024 bestätigt werden, landest du evtl auch in SF 1/2. Das muss man aber in der AKB der Versicherung 4, bei deren Rückstufungstabelle nachlesen
Wie wäre es wenn Du das Auto auf eine 3.Persom ummelden würdest, oder einfacher, jemamd anderes einfach Vers.nehmer wird? Frau, Freundin, Verwandte, Bekannte ?
Wäre zumindest vom Zeitfaktor her effektiver als eine langwierige Klärung und versicherungsseitige Kündigung, die nur alles verkomplizieren würde.
Zitat:
@lanzellot schrieb am 21. Mai 2025 um 16:48:52 Uhr:
Hallo zusammen, Ich habe ein riesiges Problem mit meiner Autoversicherung und hoffe, hier einen Rat zu bekommen. Ich würde darum bitten dass das ganze wertfrei beantwortet wird, auf dumme Kommentare kann ich verzichten, das ändert an der Situation auch nichts. Ich habe 2022 bei einer Versicherung mein aktuelles Auto versichert gehabt (davor ein anderes bei einer anderen Versicherung). Zusätzlich hatte meine Partnerin und ich ein auf mich versicherten Zweitwagen bei eben der Versicherung aus 22, der wurde aber 2018 abgemeldet. Bei dem Zweitwagen war aber offensichtlich noch ein Betrag offen, von dem ich aber nichts wusste, das wurde nie angemahnt. Für später ist das wichtig!
Der Vertrag des Zweitwagens hat mit dem jetzigen Fall nichts zu zun, das ist ein separater Vertrag. Du könntest den evtl. für dein jetziges Fahrzeug nutzen.
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Ich benötige mein Auto, kann darauf nicht verzichten. Was soll ichbjetzt tun? Mal angenommen ich werde gekündigt, kann ich bei einer anderen Versicherung einen neuvertrag abschließen und dort wie ein Neuling in Klasse 0 starten? Das st teuer aber bei weitem günstiger als Klasse M mit fast 300 Euro. Ich muss dann natürlich regeln dass das korrekt berechnet wird bei Versicherung 4, aber das ist ja kein Problem sondern nur ein Zeitproblem.
Wenn der Vertrag gekündigt wird, wird die Neueinstufung bei einer anderen Versicherung dein kleinstes Problem sein. Dein Problem wird sein, einen Versicherer zu finden, welcher dir eine Versicherung zu einem adäquaten Beitrag anbietet. Du bekommst voraussichtlich nur Haftpflicht mit Mindesdeckung, keine Kasko und musst den Beitrag im Voraus bezahlen.
Was ist wenn das korrigiert wurde. Sind meine sf dann weg oder kann ich diese trotzdem noch nachmelden lassen? Falls nicht dann ist das halt so und ich starte einmal neu, aber es muss eine Lösung her. Also, kann ic einen neuabschluss machen ohne Einreichung der Klassen?
Wenn das korrigiert wird, kannst du das nachmelden, viel wichtiger ist aber, dass die abgebende Versicherung das an die aktuelle Versicherung weitergibt.
Ich nehme an, du bist bei einem Onlineversicherer, ob das dann alles so einfach abläuft, kann ich mir nicht vorstellen.
Du kannst aber auch - wie schon geschrieben - evtl. deine(n) Lebenspartner/in als neue VN einsetzen. Dann kann aber u.U. sein, dass es einen Zuschlag für den abweichenden Halter gibt. Um das zu umgehen, kannst du auch eine Halterumschreibung mit dem Nachteil des weiteren Haltereintrags machen.
Noch ein OT hinterher: Ich hoffe, der Editor erfährt noch ein paar Tuningmaßnahmen, der zitierte Text muss zusammengstaucht werden, damit er nicht ellenlang wird. Nach jedem Absatz erfolgt sonst eine Lücke und der ganze Post wird auseinandergerissen.
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Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. Mai 2025 um 16:57:15 Uhr:
Das kann alles so nicht stimmen, wenn du ab 01.25 bei der Versicherung 4 bist und dort in SF0 nachträglich eingestuft würdest, weil der SF nicht bestätigt wurde, können die dich nicht in SFM einstufen.
Die Rückstufunng findet ja bei dem SF der Vorversicherung statt und dieser wurde ja nicht bestätigt, wie du schreibst.
Wenn ein SF nicht bestätigt wird, fängst du i.d.R mit SF 1/2 (Führerscheinregel 3 Jahre FS) an. Eürde die SF4 u. 1 Schaden in 2024 bestätigt werden, landest du evtl auch in SF 1/2. Das muss man aber in der AKB der Versicherung 4, bei deren Rückstufungstabelle nachlesen
ich wunderte mich hierüber selber aber man hat es mir so bestätigt. Bei der Versicherung 2 und 3 habe ich ganz normal gezahlt, auch da sagte man nichts davon dass da etwas nicht bestätigt ist. Ich habe einfach sf3 und 4 bezahlt und alles war gut.
das kam erst jetzt durch den Unfall ans Licht und die stufen mich in 0 ein und wegen des Unfalls jetzt in M.
Eine Klärung wäre in seinem Fall eher sinnvoll, denn die Nachzahlung muss er bei einem VN- und Halterwechsel trotzdem zahlen
Kann man doch parallel machen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. Mai 2025 um 17:59:56 Uhr:
Eine Klärung wäre in seinem Fall eher sinnvoll, denn die Nachzahlung muss er bei einem VN- und Halterwechsel trotzdem zahlen
och möchte das ja auch klären. Es ist halt nur so dass die Kündigung quasi 3 Tage vor der Tür steht. Die nachmeldubg dauert, 2 bis 3 Wochen an Versicherung 2, so sagte man mir am Telefon. Bis die dann weitergeleitet haben dauert auch und so weiter.
bei Versicherung 4 sagte man mir dass ich das aber so machen solle, eine direkte Anfrage von 4 an 1 erfolge nicht.
Frage mich jetzt wie der SF bei der Versicherung 2+3 weiterzählen soll, wenn die nie eine Versichererwechselbescheinigung bei der Vorversicherung angefordert haben. Man hat da vielleicht immer mit einer erneuten Sondereinstufung angefangen, die bei einem Versichererwechsel meistens verloren geht.
Am besten geht's du zu einem Berater, selbst hast du offensichtlich nix auf die Reihe gekriegt
Es scheint ja eh zu spät zu sein. Klar es betreiben viele erfolgreich Versicherungshopping.
Manchmal geht es aber auch gründlich schief (und das wohl nicht so selten).
Ich habe gebeten dass nicht zu bewerten sondern mir einfach zu helfen bzw Tipps zu geben.
mich wäre schonmal damit zufrieden wenn die Versicherung 4 den SF von der 1 übernehmen würde. Dann wäre ich nicht in M, hätte zwar eine Nachzahlung aber die wäre machbar.
Zitat:
@lanzellot schrieb am 21. Mai 2025 um 17:58:16 Uhr:
ich wunderte mich hierüber selber aber man hat es mir so bestätigt. Bei der Versicherung 2 und 3 habe ich ganz normal gezahlt, auch da sagte man nichts davon dass da etwas nicht bestätigt ist. Ich habe einfach sf3 und 4 bezahlt und alles war gut.
das kam erst jetzt durch den Unfall ans Licht und die stufen mich in 0 ein und wegen des Unfalls jetzt in M.
Als Beispiel mal die Rückstufungstabelle von der " H " - Versicherung .
Rückstufungstabellen der HUK-COBURG & HUK24
Vergleich mal die Rückstufungstabelle im Tarif Classic und Basic
= da gibt's Unterschiede wie Tag & Nacht bei der Rückstufung , ja nach Tarif 😲
Was steht bei dir im Kleingedruckten deiner eigenen Versicherung - Rückstufungstabelle 🙄
Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. Mai 2025 um 19:26:17 Uhr:
Am besten geht's du zu einem Berater, selbst hast du offensichtlich nix auf die Reihe gekriegt
Den Berater, der sich ohne Aussicht auf ein irgendein nennenswertes Neugeschäft mit diesen Altlasen befasst möchte ich sehen. ...
Der TE wird sich hier wohl selbst durch seine Historie und die (Nicht)Weitergaben seiner Jahre wühlen müssen.
@TE: Man kann dieses Hopping durchaus betreiben, die Versicherungen (und nicht nur die) wollen es so. Treue ggü. den Anbietern wird in aller Regel nur mit steigenden Beträgen und Preisen belohnt.
Die Konsequenz ist aber, dass man bei jedem Wechsel die Dokumente recht akribisch prüft.
da werde ich wohl nicht drumrum kommen.
für mich ist wichtig, dass das Auto versichert bleibt. Daher meine Frage, ob ich quasi eine neue Versicherung abschließen kann wie als wenn ich jetzt mein erstes Auto versicher. Ich will die Geschichte klären aber ich muss versichert sein, es gibt aber keinen der das Auto mal eben versichern kann, daher meine Frage.
Neue Versicherung, Start in Klasse 0 als neuverwicherung und dann Aufbau der Klassen über die Jahre OHNE hopping.