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grössere reifen,keine eintragung,abrollumfang zu hoch,??????

Themenstarteram 21. Juni 2011 um 15:53

hallo

war heut morgen beim tüv und hab mal nachgefragt

wegen reifen eintragen lassen,vorher 265/70/17 und jetzt die

33er cooper stt auf original 17er felge drauf...

hat erstmal irgendwas ausgerechnet von wegen abrollumfang...

der wert wär grösser als 13% und damit gibts keine eintragung

weil ein neues abgasgutachten gemacht werden müsste,da die anforderungen

der e-einstufung wohl nicht mehr stimmten.....1400 euros ca. .....????????????????

ich versteh die welt nicht mehr!!!!

damals bist du hingefahren,

felge passt,reifen traglast und höchstgeschwindigkeit passt,freigängig passt...fertig......

ich frag euch jetzt ...wie habt ihr das gemacht die ihr 35er und noch grössere reifen fahrt?????

das kann doch nicht normal sein was der tüver da meinte.....??

wie oder wer kennt einen wegen eintragung ???

ich hoffe da kann mir jemand helfen...

brauch eine firma,prüfer der beide augen zudrückt,oder so.... :)

solche eintragungen macht doch nur der tüv,oder??

ist ein dodge ram1500 QC 04er.....

aber vielleicht können auch die leute helfen die einen getunten europäer fahren....

sam

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2011 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.

probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.

die nummer geht aber nicht ganz auf,denn 1km strecke bleibt 1 km strecke egal ob der tacho nun 800 meter oder 1,2 km anzeigt.

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hier kannst du es rechnen lassen.... http://www.youscreen.de/lymasszpm00.jpg

Nabend,

hatte ja mal in Erwägung gezogen, mir nen Jimny zu kaufen. Der Vorbesitzer hatte 5 Jahre zuvor von den Serienreifen auf 33x12,5 gewechselt. Es wurde nur eine Tachoangleichung, bzw. eine geänderte Tachoscheibe verbaut.

Da ich mir jetzt nen Honda HRV GH zugelegt habe, war ich letzte Woche beim Tüv, wegen größerer Bereifung.

Wenn die Felge bleibt und die größere Bereifung (Rollumfang) im Radhaus platz haben.. warum nicht. Eine Tachoangleichung müsste allerdings erfolgen. Wie die auszusehen hat, sagte er nicht.

Und von Serie 195/70 R15 auf 215/70 R16 sind 8,2% mehr Abrollumfang und -7,2% Geschwindigkeitsabweichung

Zitat:

@Mutzmutz schrieb am 22. Januar 2023 um 19:18:04 Uhr:

Nabend,

hatte ja mal in Erwägung gezogen, mir nen Jimny zu kaufen. Der Vorbesitzer hatte 5 Jahre zuvor von den Serienreifen auf 33x12,5 gewechselt. Es wurde nur eine Tachoangleichung, bzw. eine geänderte Tachoscheibe verbaut.

Da ich mir jetzt nen Honda HRV GH zugelegt habe, war ich letzte Woche beim Tüv, wegen größerer Bereifung.

Wenn die Felge bleibt und die größere Bereifung (Rollumfang) im Radhaus platz haben.. warum nicht. Eine Tachoangleichung müsste allerdings erfolgen. Wie die auszusehen hat, sagte er nicht.

Und von Serie 195/70 R15 auf 215/70 R16 sind 8,2% mehr Abrollumfang und -7,2% Geschwindigkeitsabweichung

Kann nicht sein. Mehr Abrollumfang ist (gleich viel) mehr Tachoabweichung.

Tachoangleichung wurde früher manchmal mit einem kleinen Zwischengetriebe inder Tachowelle gemacht.

Bei modernen Autos kann das z.T. in der Werkstatt programmiert werden.

Wenn der Abrollumfang mehr als 8% von dem bei der Typprüfung verwendeten Reifen abweicht muss die Einhaltung der Abgasvorschriften überprüft werden (im Klartext: ein neues Abgasgutachten gemacht werden). Das kostet mal eben vierstellig, unabhängig vom Ergebnis.

(Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug mit einer Abgasnorm genehmigt wurde, die nur auf dem Motorenprüfstand geprüft wurde. Das kann man aber bei einem Honda HRV wohl ausschließen.)

Nachtrag:

Der ETRTO-Rechner bestätigt, für die angegebenen Größen sind es 8,17% und damit ist die Abgasprüfung erforderlich.

Theoretisch ja :)

 

Übrigens gab es den HRV seit 1998.

Zitat:

@nogel

Kann nicht sein. Mehr Abrollumfang ist (gleich viel) mehr Tachoabweichung.

Tachoangleichung wurde früher manchmal mit einem kleinen Zwischengetriebe inder Tachowelle gemacht.

Bei modernen Autos kann das z.T. in der Werkstatt programmiert werden.

https://www.reifenrechner.at/index.html?&1rb=195&1rh=70&1durchm=15&2rb=215&2rh=70&2durchm=16

wir haben damals, vor über 20 Jahren, andere angepasste Tachoscheiben verbaut. Kenne heute sogar noch welche, die ne Tachoscheibe selbst entworfen haben und die als Folie auf die alte Scheibe geklebt haben.

Wurde vom Tüv ohne weiteres akzeptiert

Da passt der Wegstreckenanzeiger aber nicht mehr.

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