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grössere reifen,keine eintragung,abrollumfang zu hoch,??????

Themenstarteram 21. Juni 2011 um 15:53

hallo

war heut morgen beim tüv und hab mal nachgefragt

wegen reifen eintragen lassen,vorher 265/70/17 und jetzt die

33er cooper stt auf original 17er felge drauf...

hat erstmal irgendwas ausgerechnet von wegen abrollumfang...

der wert wär grösser als 13% und damit gibts keine eintragung

weil ein neues abgasgutachten gemacht werden müsste,da die anforderungen

der e-einstufung wohl nicht mehr stimmten.....1400 euros ca. .....????????????????

ich versteh die welt nicht mehr!!!!

damals bist du hingefahren,

felge passt,reifen traglast und höchstgeschwindigkeit passt,freigängig passt...fertig......

ich frag euch jetzt ...wie habt ihr das gemacht die ihr 35er und noch grössere reifen fahrt?????

das kann doch nicht normal sein was der tüver da meinte.....??

wie oder wer kennt einen wegen eintragung ???

ich hoffe da kann mir jemand helfen...

brauch eine firma,prüfer der beide augen zudrückt,oder so.... :)

solche eintragungen macht doch nur der tüv,oder??

ist ein dodge ram1500 QC 04er.....

aber vielleicht können auch die leute helfen die einen getunten europäer fahren....

sam

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2011 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.

probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.

die nummer geht aber nicht ganz auf,denn 1km strecke bleibt 1 km strecke egal ob der tacho nun 800 meter oder 1,2 km anzeigt.

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richtig. man braucht meinetwegen ein wenig länger, um auf geschwindigkeit X zu kommen als mit schmalen reifen..aber dennoch fährt mein auto mit (abrollumfang identisch) 185ern bei drehzahl 3000u/min 120km/h, mit 205ern ebenso.

also völlig irrelevant.

 

@derk: guter beitrag, vielen dank:)

 

imo ist eine tachoangleichung ab tatsächlicher abweichung von 7% (nach oben) nötig..weniger als die gefahrene geschwindigkeit anzeigen darf der tacho hingegen nie, nichtmal 1%.

@danke-klicker auf mr.ratte's posts auf seite 1:

was geht in euren köpfen vor? würde ich echt gern mal wissen.:rolleyes:

Die Reifenbreite und logischerweise der Abrollumfang haben entscheidenden Einfluß auf Abgas und Verbrauch! Den größeren Abrollumfang könntem man mit angepaßtem Finaldrive (Endübersetzung) kompensieren....

Die Reifenbreite findet zumindest ab Euro-5 Beachtung, dort kann/muß der Fahrzeughersteller Reifengruppen bilden- Ergebnis sind in der Regel 2 verschiedene Verbrauchsangaben...

Zitat:

Original geschrieben von ramfreund

hat erstmal irgendwas ausgerechnet von wegen abrollumfang...

der wert wär grösser als 13% und damit gibts keine eintragung

weil ein neues abgasgutachten gemacht werden müsste,da die anforderungen

der e-einstufung wohl nicht mehr stimmten.

@Derk:

das war vom prüfer nicht auf die tachoabweichung, sondern eben auf das geänderte übersetzungsverhältnis bezogen..denn hierbei sind die genannten 13% die grenze bei zu großen rädern.

Zitat aus meinem link auf seite 1:

6.1.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungsverhältnissen

Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis darf unter den

nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt

werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die

Gesamtübersetzungsverhältnisse unterscheiden:

M15 6.1.2.1. Für jedes Übersetzungsverhältnis, das bei den Prüfungen des

Typs I und des Typs VI benützt wird, ? ist das Verhältnis

E=(V1-V2)/V1

zu ermitteln; hierbei bezeichnen bei einer Motordrehzahl von

1 000 U/min V1 und V2 die Geschwindigkeit des genehmigten

Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt

wird.

M15 6.1.2.2. Ist jedes Übersetzungsverhältnis E 8 %, so wird die Erweiterung

der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen

Typ I und Typ VI erteilt.

6.1.2.3. Ist für mindestens ein Übersetzungsverhältnis E > 8 % und für

jedes Übersetzungsverhältnis E 13 %, so sind die Prüfungen

Typ I und Typ VI zu wiederholen; sie dürfen jedoch in einem

Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller M12 vorbehaltlich

der Zustimmung des zuständigen Technischen Dienstes

auswählt. Das Prüfprotokoll ist dem für die Betriebserlaubnisprüfungen

zuständigen Technischen Dienst zu übersenden

Hab's auch nicht auf die Tachoabweichung bezogen, die hatte ich nur als Ergänzung genannt, was den Unterschied kleiner/größer 3% ausmacht ;).

Bei meinen bisherigen Fahrzeugen war ab 3% größerem Abrollumfang der Tachovorlauf dann auch eliminiert.

Gruß

Derk

@Edition82

Was du zitierst bezieht sich auf die Typprüfung. Ohne jetzt zu prüfen, ob das der aktuelle Stand ist, bleibt zu bemerken, dass das für die Typprüfung bei Hersteller gilt. In der Regel sind mit den Ausstattungsvarianten oder verschiedenen Modellen, die auf gleicher Basis typgeprüft sind, schon entsprechende Toleranzen ausgeschöpft...

Sollte der Fahrzeughersteller also keine Freigabe für diese Räder erteilen, kann man davon ausgehen, daß man Finaldrive anpassen muß oder ein Gutachten vorlegen muß...

Themenstarteram 22. Juni 2011 um 15:09

erstmal ein großes DANKE an alle!!.......

tachoangleichung und getriebeschaltzeiten,usw.

werden nächste woche beim kollegen geändert....

dann werd ich mal weitere tüvs (und firmen) abklappern und mein glück versuchen...

ob das was ändert?? läuft ja als lkw offener kasten...

vielleicht kennt jemand einen kullanten tüver oder firma???? :)))))))

also ich kannte das bisher nicht mit diesem abrollumfang mist....

freigängig fertig,eingetragen....

hat das alles mit diesem co2 klimaverbesserungs mist zu tun??

hier noch ein paar bilder....

sam :)

nein, das ist eigentlich ein alter hut.

am 27. September 2020 um 7:53

Also kennt niemand einen der etwas Kulanz zeigt? Die Antworten sind ja sehr interessant aber nicht wirklich hilfreich...

Nach 9 Jahren wohl auch egal

am 27. September 2020 um 8:48

Ich hab das Thema aktuell bei mir am Laufen und daher könnte ja sein dass inzwischen jemand mehr weiß, speziell der ursprüngliche Fragestellung. Trotzdem danke für die Antwort, ich schau mir das mal genauer an.

Ist der Reifen-Pfaff in Mömbris noch aktiv?

Wenn das einer hinbekommt, dann der Dieter.

Genau. Der Dieter hebelt alle gesetzlichen Grundlagen aus! :D:D:D

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 27. September 2020 um 10:53:33 Uhr:

Ist der Reifen-Pfaff in Mömbris noch aktiv?

Wenn das einer hinbekommt, dann der Dieter.

Der Dieter ist jetzt der Andreas :D

http://www.reifenpfaff.de/?...

@nogel

Natürlich nicht. :D

Aber er konnte schon in der Vergangenheit Möglichkeiten ausschöpfen, die andere noch nicht einmal kannten.

@touaresch

Danke Dir!

Hoffentlich ist damit nicht die Kreativität und Hemdsärmeligkeit auf der Strecke geblieben. Reifenkunde bei Dieter war immer ein unvergleichliches Event ...

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