Größere Lichtleistung in Halogenscheinwerfern ist nicht möglich.
Ich spreche über h7 Glühbirne (legal), aber ich denke, h4 hat das gleiche Problem.
eine typische H7-Glühbirne ist 55w.
Die helle osram night breaker hat eine 1500lm (oder1600lm?) Lichtleistung. sie verbraucht bereits 55w.
Die Lichtleistung einer osram h7 LED-Birne beträgt ebenfalls 1500 lm.
Theoretisch haben sie also die gleiche Helligkeit.
und hohe Farbtemperatur(6000 K) machen Sie sehen weniger, so dass eine h7 led kann nicht mehr Licht bringen, kann weniger Licht sein.
und meine expeirence hat ein gleiches Ergebnis, die h7 LED ist nicht heller als eine typische h7 Glühbirne.
Wenn es also eine Halogen Glühbirne gibt, die 2000 lm liefern kann, ist das die beste Wahl, aber soweit ich weiß, gibt es kein solches Produkt.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es keinen legalen Weg gibt, die Lichtstärke zu verbessern.
vielleicht polieren die Scheinwerfer ist die einzige Option. actaully ist auch illegal, aber niemand wird bemerken 🙂
die illeagel aber einfache Weise ist, eine leistungsfähige h7 led ohne Erlaubnis zu verwenden. wenn Sie leistungsfähige h7 leds in den Scheinwerfern mit Linse anbringen, sieht alles gut aus.
am Ende habe ich ein Bild von Halogenscheinwerfern mit H7 LED, können Sie sagen, ob es illeagl LED ist?
25 Antworten
Zitat:
@amdwolle schrieb am 4. Dezember 2022 um 22:06:43 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Dezember 2022 um 20:47:13 Uhr:
Wie kommst du drauf das led bzw halogen jeweils 6000kelvin haben?
Die LED hat eine höhere Kelvin Zahl, das Licht wirkt einfach weissser.
H4 osram night breaker laser 3900Kelvin
H4 LED Osram. Night breaker 5900kelvinn
H4 Osram night breaker 4050kelvin
Da ist halt schon Unterschied zu sehen..
Bei h7 hat die night breaker sogar nur 3550kelvin..
Da sind die 6000kelvin bei der H7 LED schon sehr viel mehr
Mehr Kelvin ist nicht heller sondern weisser.
Da steht auch nichts mit heller, sondern weissser...
Hatte geschrieben :
Die LED hat eine höhere Kelvin Zahl, das Licht wirkt einfach weissser.
Wo da nun heller steht. Weiss ich nicht.
Wenn's hier (mal wieder...gibt ja seitenlange Threads zu dem Thema...) nur darum geht, wie man 'mehr Licht' aus seinen Scheinwerfern bekommt, dann gibt's dazu 'ne einfache Antwort:
Es gibt H4 und H7 Leuchtmittel für den Ralley-Einsatz mit mehr Leistung...nicht zugelassen für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr...aber es gibt sie.
Und die Frage nach dem Bild und ob man 'sehen' kann ob der Scheinwerfer legal 'bestückt' ist oder nicht ist mehr als sinnlos, denn:
Hast Du da was Anderes drin als erlaubt ist...bewegst Du grundsätzlich ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis...und hast deshalb keinen Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalles nützt Dir dann auch die 'bessere Sicht' nichts mehr!
Und 'mehr Licht(strom)' ist gleich 'mehr sehen können' ist so auch nicht richtig!
Da ist eher die Lichtfarbe und Art der Ausleuchtung nebst Zustand der Augen und wie ausgeruht man ist von Wichtigkeit.
Du solltest danach entscheiden, mit welchem Leuchtmittel Du besser siehst...weil 'mehr' nicht gleich 'besser' ist!
Es wäre also viel zielführender, die legal möglichen Änderungen im Vergleich für sich selbst zu beurteilen als einfach nur nach dem (quantitativen...) Mehr zu fragen.
@wdeRedfox klar hat man Versicherungs Schutz. Nur die Versicherung kann einen Regress nehmen, aber da muss eh erst geschaut werden ob der Unfall daran gelegen hätte etc
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Dezember 2022 um 23:21:34 Uhr:
Hatte geschrieben :
Die LED hat eine höhere Kelvin Zahl, das Licht wirkt einfach weissser.Wo da nun heller steht. Weiss ich nicht.
Du weisst es, ich weiss es, aber ob das alle wissen?
Deine Erklärung könnten manche als "je mehr Kelvin desto heller" aufgefasst haben.
Ähnliche Themen
Zitat:
Hast Du da was Anderes drin als erlaubt ist...bewegst Du grundsätzlich ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis...und hast deshalb keinen Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalles nützt Dir dann auch die 'bessere Sicht' nichts mehr!
Schlimm dass so ein Schwachsinn heute noch verbreitet wird, wie oft wurde das ganze schon thematisiert.
Eine Versicherung zahlt immer, darum nennt man sie auch "HAFT" "Pflicht" Versicherung.
Die Versicherung kann Regressansprüche stellen wenn der Illegale Einbau zum Unfallgrund festgestellt wird.
Der Betrag ist gesetzlich auf maximal 5000euro begrenzt.
Das bedeutet man kann 10 Millionen Euro Schaden anrichten, schuld sein und muss nur maximal 5000euro bezahlen.
... und den Rest mit seinem Gewissen klar bekommen.
Ich "freue" mich immer ganz doll über jeden, der mir mit illegalen Xenonumbauten und unzulässige Leichtmittel entgegen kommt.
Treffe jeden Morgen zwei Kandidaten, denen ich kaltlächelnd Fußabdrücke in die umgefuckelten Scheinwerfer und vielleicht auch noch woanders hin zaubern könnte.
Ich hätte auch gerne besseres Licht an meinem Elch, aber mehr als Nightbreaker geht nun mal leider nicht legal.
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 5. Dezember 2022 um 19:24:11 Uhr:
Zitat:
Hast Du da was Anderes drin als erlaubt ist...bewegst Du grundsätzlich ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis...und hast deshalb keinen Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalles nützt Dir dann auch die 'bessere Sicht' nichts mehr!
Schlimm dass so ein Schwachsinn heute noch verbreitet wird, wie oft wurde das ganze schon thematisiert.
Eine Versicherung zahlt immer, darum nennt man sie auch "HAFT" "Pflicht" Versicherung.
Die Versicherung kann Regressansprüche stellen wenn der Illegale Einbau zum Unfallgrund festgestellt wird.
Der Betrag ist gesetzlich auf maximal 5000euro begrenzt.Das bedeutet man kann 10 Millionen Euro Schaden anrichten, schuld sein und muss nur maximal 5000euro bezahlen.
Ja ganz genau...so wie üblich:
Solche Sachen sind genau so lange 'uninteressant' bis man selbst betroffen ist...aber falls man dann doch betroffen wird, dann ist das Geschrei noch viel größer...
Und selbst für den Fall, daß jemand ein so egomanes A-Loch ist, daß er keine Gewissensbisse hätte, nachdem seine Bastelei dafür gesorgt hat, daß jemand durch sein Zutun für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt würde mich wirklich interessieren, wie die Reaktion aussieht, wenn dieser Jenige selbst Opfer eines solchen Umbaus wird...und SEIN Leben danach im Rollstuhl verbringen muß...mglw. mit schweren Hirnschäden, die eine Dauerbetreuung voraussetzen um überhaupt 'lebensfähig' bleiben zu können!
Mal sehen, wie schnell sich die Sichtweise dann ändert...
Zum Kotzen so eine Einstellung!
Mit dem Ergebnis kriegt das von dir sogenannte A-Loch ja selber nix mehr mit, von Schuldbekenntnis oder Erkennung kann ja dann keine Rede mehr sein.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 5. Dezember 2022 um 21:16:14 Uhr:
Mit dem Ergebnis kriegt das von dir sogenannte A-Loch ja selber nix mehr mit, von Schuldbekenntnis oder Erkennung kann ja dann keine Rede mehr sein.
Ein lebenslanger Pflegefall zu sein bedeutet nicht automatisch, daß man nichts mehr mitbekommt...
Bei schweren Hirnschäden aber sehr wahrscheinlich.
Aber komm, lassen wir das in dieser Richtung mal besser. Iss ja nicht so schön.
Zitat:
Ja ganz genau...so wie üblich:
Solche Sachen sind genau so lange 'uninteressant' bis man selbst betroffen ist...aber falls man dann doch betroffen wird, dann ist das Geschrei noch viel größer...
Und selbst für den Fall, daß jemand ein so egomanes A-Loch ist, daß er keine Gewissensbisse hätte, nachdem seine Bastelei dafür gesorgt hat, daß jemand durch sein Zutun für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt würde mich wirklich interessieren, wie die Reaktion aussieht, wenn dieser Jenige selbst Opfer eines solchen Umbaus wird...und SEIN Leben danach im Rollstuhl verbringen muß...mglw. mit schweren Hirnschäden, die eine Dauerbetreuung voraussetzen um überhaupt 'lebensfähig' bleiben zu können!
Mal sehen, wie schnell sich die Sichtweise dann ändert...
Zum Kotzen so eine Einstellung!
Was haben Gesetze mit "Sichtweise", "Gewissenbisse" oder einer "Einstellung" zu tun?
Die aktuelle Gesetzeslage ist ebenso wie ich es oben beschrieben habe und die ändert sich auch nicht wenn man Märchen vom fehlenden Versicherungsschutz verbreitet.