Grobe Fahrlässigkeit ja oder nein
Liebe User!
Ich würde gerne fragen wie ihr diese Sache seht und mir vielleicht eine kurze Einschätzung geben könnt. Ein Lenker steht bei einer Bahnschrankenkreuzung mit Rot Licht für ca. zwei Minuten. (Update: keine Bahnschranken) Das Kind sitzt neben am Beifahrersitz. Es kommt kein Zug. Lt. dem Lenker, der bereits seit zwei Minuten auf den vorbeifahrenden Zug wartet geht das Rotlicht aus bei der Ampel. Das Kind welches 11 Jahre alt ist bestätigt dies auch. Der Vater fährt los.
Der Zug kommt boom. Gottseidank nur Blechschaden.
Grobe Fahrlässigkeit
Ja oder Nein????
53 Antworten
Die grobe Fahrlässigkeit würde sich m. E. schon daraus ergeben, dass es ja eben NICHT normal ist, dass an einem Bahnübergang es erst anfängt zu blinken und dann nach ~2 Min. wieder aufhört OHNE das ein Zug durchgefahren wäre...
Dann würde ich mich erst recht nur ganz besonders vorsichtig vortasten...!
Völlig unerheblich was Zeugen oder meinetwegen eine Dashcam sagen.
Es wird auf die detaillierten Umstände des Falles ankommen.
Unbeschrankte Bahnübergänge gibt es nach meiner Erfahrung eher an übersichtlichen Stellen, eingleisiger Strecken.
Die halbbeschrankten Bahnübergänge der eingleisigen Strecke bei uns im Ort, sind teilweise für Autofahrer gar nicht einsehbar.
Ich kann mich erinnern, dass vor längerer Zeit, ein Zug einen dieser Bahnübergänge passierte, ohne dass die Schranke geschlossen war und auch die Blinkanlage war nicht an.
Das war ein Schockerlebnis, wie mit einem Geisterfahrer, erst glaubt man es nicht.
Für mich ist das ganz klar grob Fahrlässig.
- Du stehst 2 Minuten am Bahnübergang, weil die Ampel rot blinkt.
- Fährst dann aus dem Stand los, weil die Ampel aufhört zu blinken.
- Kommst aber nicht auf die Idee, nochmals kurz zu prüfen, ob nicht doch der Zug kommt, der dir gerade 2 Minuten lang angekündigt wurde?
Also sorry. Das ist schon echt sehr dumm angestellt und da habe ich sogar Zweifel daran, ob diese Geschichte so überhaupt stimmt.
Wie schauts mit anderen Zeugen aus?
Wenn man 2 Minuten an der roten Ampel steht, ist es in der Regel so, dass sich mehrere Autos in der Zeit dort ansammeln.
Mich würde ein Foto von der Unfallstelle interessieren.
Wenn es ein unbeschrankter Bahnübergang ist, dann gehe ich davon aus, dass dieser auch relativ übersichtlich ist und man den Zug schon von weiten kommen sieht?
Und der Zug auch nicht mit all zu hoher Geschwindigkeit dort vorbei fährt?
Ich halte das "Hat aufgehört zu blinken, ohne das ein Zug kam..." für eine Schutzbehauptung. Das ist technisch unmöglich.
Gruß jaro
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Es stoßen auch Züge zusammen, was sogar völlig ausgeschlossen ist.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. April 2022 um 16:18:33 Uhr:
Ich halte das "Hat aufgehört zu blinken, ohne das ein Zug kam..." für eine Schutzbehauptung. Das ist technisch unmöglich.
Gruß jaro
Was qualifiziert dich für so einer Aussage?
Fachwissen
Gruß jaro
Nach den Gesetzen der Aerodynamik dürfte die Hummel nicht fliegen. Sie weiß das aber nicht und fliegt einfach trotzdem.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. April 2022 um 18:48:06 Uhr:
Fachwissen
Gruß jaro
Wenn ich das recht verstehe, bist du beruflich mit der PZB befaßt und kennst dich daher bestens damit aus.
Ist der Unfall überhaupt passiert oder nur konstruiert?
Etwas zu viele Details, um konstruiert zu sein.
Wenn schon dann eher ein Troll 😉
Zitat:
@Oetteken schrieb am 06. Apr. 2022 um 19:23:40 Uhr:
Wenn ich das recht verstehe, bist du beruflich mit der PZB befaßt und kennst dich daher bestens damit aus.
So ist es.,
Wobei ein unbeschrankter BÜ nicht unbedingt PZB überwacht ist. Vermutlich Nebenbahn, darum ist es auch glimpflich ausgegangen. Ich denke der TE sucht nur einen letzten Strohhalm, da Unfälle zw. Bahn und Straßenfahrzeugen ganz andere Kreise ziehen als normal.
Gruß jaro
Ich denke viel mehr, jaro würde sich beruflich gerne mit der PZB befassen oder ist zu technikgläubig.
Also ich schaue auch immer, bevor ich über einen Bahnübergang fahre, egal ob beschrankt oder nicht. Hören kann man ja nen Zug im Auto sitzend ja nur mit abgestellten Motor.
Was Bahnübergangsstörungen betrifft: Hier im Ort bin ich auf einen beschrankten Bahnübergang zugefahren, hab wegen dem blinkenden Rotlicht angehalten. Dann ging erst die rechte Schranke auf meiner und die linke Schranke auf der gegenüberliegenden Gleisseite runter. Die anderen beiden blieben oben (dass sich ja einer, der sich noch auf den Schienen befindet, runter kann). Das war es aber auch dann. Das Rotlicht ging aus, und die 2 Schranken blieben unten, Zug kam keiner.
Dann kam ein Passant an, der sich als Anwohner ausgab, der auch bei der DB arbeitet und schon bei seinem Arbeitgeber angerufen hätte, dass es eine Störung gäbe und ich fahren könne. Hab ich nicht, hab erstmal 2min gewartet. Nachdem ich mich versichert habe, dass kein Zug kommt, bin ich rübergefahren. 5min später auf meinem Rückweg war dir Störung beseitigt und die Schranke wieder komplett offen.
Seitdem bin ich erst recht vorsichtig.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 6. April 2022 um 16:18:33 Uhr:
Ich halte das "Hat aufgehört zu blinken, ohne das ein Zug kam..." für eine Schutzbehauptung. Das ist technisch unmöglich.
Gibt es wirklich keine Anlagen mehr mit zeitabhängiger Ausschaltung?
Die waren doch IIRC der Grund, warum nach einem Halt zwischen Einschaltpunkt und BÜ der BÜ als ungesichert zu betrachten ist 😕
Die eigentliche Frage des TE sehe ich im Übrigen lange nicht so eindeutig wie die meisten hier.
Zwar hat ein Fahrzeugführer der am BÜ mit einem Schienenfahrzeug zusammenstößt erstmal ganz offensichtlich dessen Vorfahrtrecht verletzt (ich gehe natürlich davon aus, dass hier auch ein Andreaskreuz steht und es sich nicht um irgendeinen Sonderfall handelt...).
Allerdings darf er sich nach ständiger Rechtsprechung auch darauf verlassen, dass die Bahn ihren Teil zur Sicherheit beiträgt. Das ist zum einen, dass eine vorhandene Sicherungsanlage auch genutzt wird aber vor allem auch, dass die Schienenfahrzeuge bei nicht eingeschalteter technischer Sicherung entweder den BÜ durch Posten sichern oder aber vor dem BÜ zunächst anhalten, Signal geben und erst dann wieder losfahren. Siehe EBO §11 Nummer 19.
Es dürfte also auf die näheren Umstände ankommen, wem welcher Grad von Verschulden vorzuwerfen ist. Eine Haftungsteilung ist möglich, wenn der Triebfahrzeugführer den Verpflichtungen nach EBO nicht nachgekommen ist. Im Extremfall kann sogar das Eisenbahnunternehmen die volle Haftung tragen und der Kfz.-Führer schuldlos sein. Aber auch einfache Fahrlässigkeit des Kfz.-Führers halte ich für denkbar, wenn er zwar das Schienenfahrzeug hätte sehen müssen, aufgrund der Situation (Ausschalten der Sicherung) eben nicht die besondere Aufmerksamkeit von ihm zu verlangen war wie an einem BÜ ohne technische Sicherung.