Grill mit Scheinwerfern

Opel Kadett E

Hallo zusammen,
ich habe mir neulich bei EBay einen Grill mit Hella Zusatzscheinwerfern, eckig, Streuglas, 2x H3, 55W, geholt. Deklariert waren sie als Nebelscheinwerfer und auch bei Nachfrage an den Verkäufer hat mir dieser versichert, es würde sich um Nebelscheinwerfer handeln. Nur irgendwie mag ich das nicht so recht glauben. Weil ich bis jetzt nur die Nebelscheinwerfer beim Kadett unten im Stoßfänger kenne. Auf dieser Einbauhöhe müsste es sich meiner Ansicht nach um Fernlichtscheinwerfer handeln. Weiß da jemand von euch genauer bescheid? Es würde mir ja vielleicht schon reichen, wenn ich wüsste, woran man Nebel von Fernscheinwerfern unterscheiden kann.

Vielen Dank im Voraus

14 Antworten

ich kenn mich da nicht so aus, mit den prüfzeichen. aber ein nebenscheinwerfer müsste ein anderes E-zeichen haben als das Fernlicht.
Fernlicht ist GLAUBE ICH E1.

weiß jetzt aber nicht genau ob das stimmt.

Aber bei den Hella dingern handelt es sich wirklich um Nebler. die sind auf dieser einbauhöher relativ unnütz, aer gut. Mercedes hatte seine Nebler auch lange zeit auf selber höhe wie die anderen scheinwerfer.

E1 heißt nur, daß das ein in Deutschland geprüftes Bauteil ist (jedes europäische Land hat eine e-Nummer) - hat also in der Hinsicht nichts zu bedeuten ersteinmal 🙂.

Mach die Leuchten doch einfach mal nachts irgendwo an ner ruhigen Ecke an - wenn die endlos weit leuchten, werden's sicher Fernlichter sein. Wenn's kaum mal 100m weit reicht, dafür aber der Wegesrand umso besser als sonst ausgestrahlt wird, dann sind's wohl eher Nebler.

Die Einbauhöhe ist so schlimm nicht, hauptsächlich sollen die Teile ja den Fahrbahnrand besser erkennbar machen... groß schnell fahren sollte man bei den eingeschränkten Sichtweiten, die Nebler erfordern, ja sowieso nicht - aber auf der Strasse bleiben wär ganz günstig 😉.

ich kenne mich mit den e-nummern halt auch nicht so aus. mir hat nur unser tüv gesagt, dass man jede lampe, auf der ne E4 nummer drauf ist als blinker einbauen und benutzen darf. Haben z.b. nen seitenblinker vom Focus als frontblinker an nen polo gebaut. Tüv meinte das ist ok so.

deswegen dachte ich, mann kann vll. über ne E-nummer erkennen, als was die leuchten zugelassen sind.

zum thema nebler. klar sind di für den straßenrand. aber ganz praktisch is es, wenn se sehr tief sind, dann leuchten se nämlich teilweise unterm nebel durh, und man hat keine weise wand vor sich.

Vielen Dank, jetzt bin ich zumindest schonmal etwas schlauer als vorher. Ich werde die Dinger dann mal in aller Ruhe austesten. Aber wenn es sich wirklich um Nebler handelt, dann brauch ich die ja nur mit dem Standlicht zu koppeln und nicht mit dem Fernlicht.

THX

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wo wir auch bei ebay sind, hab mir was schönes da ersteigert, komplette GSI Front sprich Haube, Stoßstange, zwei Kotflügel gezogen und gebördelt, zwei scheinwerfer, zwei weiße blinker, zwei nebenleuchten in der Stoßstange. alles ohne Beulen, komplett neu lackiert für nur 90€

Normalerweise sind auf der Innenseite des Reflektors Auifkleber zu finden ... und darauf steht die Hella-Nummer.

1FB 006 569-xx Fernscheinwerfer
1NB 006 569-xx Nebelscheinwerfer

Hat der Verkäufer kein Mustergutachten mitfeliefert ?

Da steht es drin ... und auch die Einschränkung "bis max. 85 kW"

Zitat:

Original geschrieben von Frack


... Fernlicht ist GLAUBE ICH E1 ....

Nein.

Die Zahl hinter dem E bezeichnet das Land, dessen Musterprüfstelle das Prüfzeichen erteilt hat.

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Und was lernen wir daraus?

Wenn euch einer getönte Rückleuchten andrehn will und meint die sind ganz neu und wurden erst vor ein paar monaten hergestellt und verweist dann wegen TÜV tauglichkeit auf das E15 darauf, dann kann da was nicht stimmen.

Das kann so pauschal auch nicht gesagt werden.

Größere Unternehmen - wie Hella oder Bosch - haben in vielen Ländern Niederlassungen und Zulieferer.

Und wenn ein Teil eine Nummer zugeteilt bekommen hat, dann bleibt diese Nummer auch bestehen. Unabhängig davon, ob die Besitzverhältnisse des Herstellers oder die politischen Verhöltnisse in dem Land der Prüfzeichenerteilung wechseln.

So darf beispielsweise die E15 bei nachproduzierten Teilen beispielsweise des früheren VEB Fahrzeugelektrik Ruhla (FER) vom Rechtsnachfolger dieses Unternehmens, die FER Fahrzeugelektrik GmbH, weiter verwendet werden.

Aber im Großen und Ganzen hast Du recht ... eine Astra-Rückleuchte mit E15 wäre ein sehr plumper Fake. 😁

ok. dann sorry, dass ich hier falsche infos unter die leute bring.

Aber so hatten wir es verstanden.

Dann war es wohl eher so gemeint, dass wir jeden Blinker, der ein E1 prüfzeichen hat als frontblinker einsetzen dürfen.

mich wundert nur gerde warum auf dem Focus ein E4 ist (ok, sind aus ebay, ka woher....) aber warum er meite das waäre schon ok.

naja....mich wundert sowieso, dass man nen seitenblinker, der doch ganz anders abstrahlen solte wie n frontblinker für vorne nehmen darf.....

der prüfer selbst fand es auch komisch, dass man eher nen frontblinker an die seite machen darf, als ne seitenmarkierungsleuchte als blinker zu nutzen.
wo doch die markierungsleuchte viel eher den abstrahl eigenschaften vo nem Seitenblinker ähneln sollte, als der eines front-teils.....

was solls, deutschland ist halt genial 🙂

Bei Teilen von Hella habe ich schon alle möglichen Prüfzeichen gefunden ... Rückstrahler mit E17, Seitenmarkierungsleuchten mit E4 ... also völlig normal.

Wegen der Blinker-Geschichte:
In der Bauartgenehmigung gerade bei Blinkleuchten ist immer auch aufgeführt, wo und wie diese montiert werden dürfen. (Notfalls beim Hersteller anfordern.)

Extrembeispiel für unlogische Anbauvorschrift:
Die inwischen als Dachblinker bei Pannenhilfsfahrzeugen und Krankenwagen sehr verbreiteten runden Zusatzblinkleuchten — von Insidern auch "Micky-Maus-Ohren" genannt — waren ursprünglich als LKW-Blinkleuchten "für vordere seitliche Anbringung" konzipiert. (Magirus / Iveco - LKW und Sisu-LKW).
Hella 2BA 003 022 - xxx

Da unterschiedliche Streuscheiben vorne und hinten verwendet werden, ist seitlich am Gehäuse ein kleiner Richtungspfeil angebracht, der nach vorne zu weisen hat. Wenn die Leuchten aber als Dachblinker verwendet werden, wäre die erwünschte Haupt-Abstrahlrichtung ja eigentlich nach hinten ... (und da einige TÜV-Sachverständige entgegen weit verbreiteter Meinung auch manchmal Vernunft walten lassen, wird diese eigentlich "falsche" Montageart geduldet !)
Inzwischen gibt es übrigens auch eine Ausführung für rückwärtigen Anbau mit nur einer Streuscheibe.

Es gibt übrigens auch (LKW-)Seitenmarkierungsleuchten, die gleichzeitig eine "geduldete" Verwendungsart als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger haben! (Dieser Hinweis ist aber inzwischen aus der Artikelbeschreibung entfernt worden ...)
Hella 2PS 003 748 - xxx

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Normalerweise sind auf der Innenseite des Reflektors Auifkleber zu finden ... und darauf steht die Hella-Nummer.

1FB 006 569-xx Fernscheinwerfer
1NB 006 569-xx Nebelscheinwerfer

Hat der Verkäufer kein Mustergutachten mitfeliefert ?

Da steht es drin ... und auch die Einschränkung "bis max. 85 kW"

So langsam habe ich das Gefühl, dass hier einige bei den Herstellern der Lampen Arbeiten ;-)

Aber Danke für die Info. Nein der Verkäufer hat kein Mustergutachten beigelegt. Aber was hat das mit der Beschränkung bis 85kW auf sich? Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass es sich hier um die Lichtleistung der Birne handelt *ggg* Da würde mir schon mit einer Birne die Karre 's brennen anfangen. Und wenn es sich um die Motorleistung handelt, was für einen Sinn hätte das denn? Dürfte ich dann - mal so rein theopraktisch betrachtet - wenn ich mein Kadettchen von derzeit 44kW auf 90kW aufblasen täte, die Nebler nicht mehr montiert haben? *irritiertausderwäscheguck*

Zitat:

So langsam habe ich das Gefühl, dass hier einige bei den Herstellern der Lampen Arbeiten ;-)

Gefühle können trügen.

Aber es gibt hier einfach ein paar Leute

  1. die sich in diesem Bereich recht gut auskennen
  2. notfalls wissen, wie und wo sie recherchieren können oder müssen

Zitat:

Aber was hat das mit der Beschränkung bis 85kW auf sich?

Ganz einfach: Ein Kühlergrill dient in erster Linie dem Zweck, ausreichend Luft für die Kühlung des Motors durchzulassen. Und offenbar ist der Kühlluftbedarf des GSi 16V etwas grösser als der des 1,4i.

Zitat:

Dürfte ich dann - mal so rein theopraktisch betrachtet - wenn ich mein Kadettchen von derzeit 44kW auf 90kW aufblasen täte, die Nebler nicht mehr montiert haben?

Nebelscheinwerfer !

"Nebler" wären Geräte, die Nebel produzieren oder abgeben !

Richtig .... bei 85 kW ist Pumpe. In einem derartigen Fall wäre die Montage des Scheinwerfer-Grills entsprechend des Gutachtens nicht mehr zulässig.

Gut, das sehe ich dann ein, dass ein solcher Motor erheblich mehr Luft benötigt. Will ich auch gar nicht abstreiten, sondern lediglich geklärt haben. Ich hab davon jetzt auch noch nicht sooo den Durchblick. Das größte was ich bisher am Kadett in Angriff genommen hab, war der Wechsel der Kopfdichtung. Hatte es mir aber ehrlich gesagt schwerer vorgestellt. Alle haben mir erzählt: "Ach du lieber Himmel, die Kopfdichtung." Und haben die Hände überm Kopf zusammengeschlagen. Ich glaub die haben sowas noch nie selbst gemacht. In einer Werkstatt haben die mir sogar gesagt, dass die den erstmal aufmachen müßten (ca. 250 Teuros) und dann könnten se mir sagen, ob der Spaß über oder unter 1000 Teuros liegt. Da hab ich ihn selbst aufgemacht und 150 Eurochen dafür gelatzt.

Und die Sache mit den Neblern: ich hatte dieses Wort lediglich aus vorhergegangenen Beiträgen aufgegriffen. Ich hatte nicht die Absicht, Nebelproduzierende Geräte an meinem Kühler zu montieren. Das einzige, was ich damit hervorrufen könnte, wäre wohl die Feuerwehr, die mein Auto löschen will *g*

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