Golf V und Wohnwagen? Bitte um Eure Hilfe!

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier, und mit neuem Wohnwagen.... also auch mit vielen neuen Fragen.
Da die erste Tour quasi unmittelbar bevorsteht, komm ich nun zum Thema "Lasten": also Achslast, Stützlast, etc...
und dabei stellte sich mir dann die Frage, ob es "eng" werden könnte, und ich irgendwo besonders aufpassen muss.

Zugmaschine ist ein Golf 5 TDI 1.9l mit 140PS
gezogen werden soll ein WoWa "Thrun-Eicker" Weltbummler

Hier mal ein paar Daten aus den Zulassungsbescheinigungen der Beiden Fahrzeuge:

GOLF 5 TDI
140PS
1.9 l

F1: techn. zulässige Gesamtmasse in kg 1910
7.1: techn. zulässige max. Achslast je Achsgruppe in kg 1080
G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs 1391
Q1: techn. zulässige Anhängelast in kg 1400 über 8% Steigung, darunter bis 1700
13: Stützlast in kg ------ ((k.A.!!!))

Wohnwagen THRUN-EICKER Weltbummler 520
EZ 1973

F1: techn. zulässige Gesamtmasse in kg 1200
7.1: techn. zulässige max. Achslast je Achsgruppe in kg 1200

Folgende Überlegungen sind noch unklar:
1. Wie schwer darf das Gesamt-Gespann am Ende sein, wo im Fahrzeigschein steht das?
2.) Kann ich die Hinterachslast des Zusfahrzeuges irgendwie errechnen? Oder hilft nur wiegen?
3.) Beim Zugfahrzeug ist keine Stützlast angegeben; ist das Gut? oder schlecht?

Apropos wiegen... die Polizei prüft meiner Auskunft nach bei Kontrollen folgende Werkte:
den WohnWagen --- bestimmt ganz einfach: nur den fahrbereiten WoWa auf eine Großwaage stellen
die Deichsellast des WW --- hier brauch ich bitte nen Tipp von Euch
PKW Gesamtgewicht --- das schaff ich auch noch. Ist hier aber nur der PKW oder das Gesamt-Gespann gemeint?
Hinterachslast mit angekuppelten Anhänger --- Nur mit der Hinterachse auf die Waage, Vorderachse und WoWa runter von der Waage?

Darf ich den WoWa mit dem Auto ziehen? Was gibts zu beachten?

DANKE
für Eure hilfreichen Tipps und Antworten...

Gruss
Daniel

17 Antworten

geht schon im ansatz nicht - es gibt keinen golf 5 mit 1,9 l und 140 ps... 😉

klar - sind ferien, warten wir mal, was noch so kommt... 😁

Zitat:

Original geschrieben von tomold


geht schon im ansatz nicht - es gibt keinen golf 5 mit 1,9 l und 140 ps... 😉

klar - sind ferien, warten wir mal, was noch so kommt... 😁

---} GOLF 5 / Diesel / EZ 10-2003 / 103 kW

---} 103kW.... also RUND 140PS....

aber: ich würd mal sagen, das ist für die eigentlich gesuchten Antworten mehr als zweitrangig?

dein gesammtgespann darf nicht über 3,5 tonnen wiegen (B bis 3,5t kombi egal(3,5t transporter oder pkw + hänger))
die stützlast steht hinten an der ahk

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87


dein gesammtgespann darf nicht über 3,5 tonnen wiegen (B bis 3,5t kombi egal(3,5t transporter oder pkw + hänger))
die stützlast steht hinten an der ahk

Vorsicht, wenns eine nachgerüstete ist, dann kann da zu viel stehen. Lieber im Handbuch nachsehen. Da stehen alle technischen Daten.

P.S.: nen 1,9 TDI mit 140 PS gibts wirklich nicht. Ich weiß nicht, wo du das im Fahrzeugschein gefunden hast...

Das zulässige Gespanngewicht wirst du mit dem kleinen 1,2 Tonnen - Anhänger nie erreichen, daher mach dir kein Stress... Man kann notfalls sogar bis 5% drüber sein, da sagt auch noch niemand was. (soll man natürlich nicht absichtlich machen). Wiegen kannst du die gesamte Fuhre am besten bei einem Kieswerk. Hab ich auch schon gemacht, wenn man nicht gerade ein Wiegeschein will ist das auch gratis. Die Stützlast würde ich mit ner Personenwaage ermitteln. mit nem Brett geschützt unters Stützrad, das reicht als Anhaltswert (wegen geringerer Hebelwirkung ist der Wert immer ein paar % niedriger als die Last am Kugelkopf. Es kann also nix schief gehen.)

Die Stützlast eines PKW steht nie im Fahrzeugschein, sondern immer nur im Handbuch. Einfach mal lesen, nicht nur Auto kaufen und los... Da steht im Übrigen auch fein detalliert drin, was man mit dem Auto ziehen kann und was nicht... Daher nochmal: Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

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Im konkreten Fall des TE würde ich sagen, die Stützlast (50Kg) halt unterhalb des Kupplunskopfes mit der Badezimmerwaage wiegen, wenn viel Gepäck, dann Zugfahrzeug und WW entsprechend (zur Not auch achsweise) wiegen und ... losfahren. Viel Spaß mit der guten Kombination.

Zitat:

Original geschrieben von kangaroo748


Darf ich den WoWa mit dem Auto ziehen?

Ja - selbst wenn Du nur Führerschein B hast.

Und es ist gar nicht so schwierig:
Golf max. 1910kg + WoWa max. 1200kg < 3500kg
WoWa max. 1200kg < Golf leer 1391kg
WoWa max. 1200kg < zul. Anhängelast Golf 1400kg

zu Frage 1) zul. Zug-Gesamt-Gewichte (oder Gesamtzugewicht) sind nicht immer, früher nie angegeben; ist in diesem Fall kein Problem.

Frage 2) nee, ich könnte als Hobbyist das nicht ausrechnen. Aber Du hast vorne einen rel. schweren Diesel unter der Haube; das wird sich schon passend verteilen.

Frage 3) Was die Stützlast angeht, sollte am Typenschild der Wohnwagen-Zugdeichsel auch eine Zahl angegeben sein (ich würde mal auf 50kg tippen). Das kann jede AHK; die Stützlastaufkleber am Auto sind ja leider abgeschafft. "Stützlastschätzeisen" (Waage aus Plastik) gibts bei jedem Caravan-Händler für kleines Geld; zulässigen Wert möglichst voll ausnutzen.

Da der Wohnwagen doch schon seine Jahre hat, würde ich empfehlen, ihn mal auf die Waage zu fahren. Es ist zu vermuten, dass er leer schon hart an die 1200kg rankommt, was dann die Zuladung an Geschirr, Geraffel und Klamotten ggf. beschränkt.

Ansonsten das Übliche:
(Schwere) Ladung ins Auto, im Wohnwagen möglichst tief und dicht an die Achse.
Reifenluftdruck eher 0.2-0.3 höher als zu niedrig
Nicht alles mitnehmen was man "vielleicht mal brauchen könnte".

Also dann im Sinne von Tempomat:

Zitat:

und ... losfahren. Viel Spaß mit der guten Kombination.

Gruß Walter

Unter Punkt 13 der neuen! Zulassungen steht die Stützlast vom Fahrzeug. Zumindest ist bei uns dort die  Stützlast eingetragen, da das Fahrzeug ab Werk eine AHZV besitzt.
Ansonsten sollte so etws im Handbuch stehen.

VG

Peugeotpik

Also,
der Golf V hat mit einiger Sicherheit eine zul. Stützlast von 75kg (genau wie Golf VI).
Diese sollte mindestens in der Konformitätsbescheinigung (hängt normalerweise an der Zulassungsbescheinigung 2) drin stehen.

Zu beachten ist natürlich auch, welche zulässige Stützlast der WoWa hat! Die kleinere zul. Stützlast von beiden ist dann maßgebend.

Ebenso sollte das zulässige Gespanngesamtgewicht in der Konformitätsbescheinigung stehen.
Das zulässige Gespanngesamtgewicht steht aber auch auf einem Aufkleber, der sich (wahrscheinlich) an der B-Säule unten links befindet. Geschätzt wird es in deinem Fall 3310kg betragen: zul Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus zul Anhängelast bei 12%. Dieses zul. Gespanngesamtgewicht wirst du mit Sicherheit (wenn weder WoWa noch ZugFz überladen sind) nicht überschreiten.

(Das Gespanngesamtgewicht könnte selbstverständlich über 3,5T betragen, denn es bezieht sich auf die Möglichkeiten des Fahrzeugs und nicht auf irgendwelche Führerscheine!)

Sieh auf jeden Fall noch einmal unter Bemerkungen in deine Zulasssungsbescheinigung Teil 1. Dort sind manchmal noch erhöhte Achslasten bei Anhängerbetrieb angegeben.

Hallo,

ich würde dir folgenden Vorschlag machen:
Die Gewichtsangaben vom PKW sind in der Regel richtig, die des WoWa würde ich persöhnlich durch wiegen selbst ermitteln. Da das eingepackte Zubehör doch schwerer ist als man denkt! Sollte einmal sein!

Die Zuladung von deinem PKW kannst du nach den Papieren errechnen.

Wiege deinen Wohnwagen um das tatsächliche Gewicht zu ermitteln. So kannst du auch die Zuladung von deinem Wohnwagen errechnen.

Die Stützlast des PKW, solltest du über einen angebrachten Aufkleber in der Nähe der AHK ablesen können.

Die des Wowa kannst du mit einer Personenwaage wiegen

Bedenke noch, bei der Gewichtsverteilung musst du die Stützlast des WoWa, dem Zugfahrzeug als Zuladung zurechnen.

Sei auch bei der Beladung vorsichtig, belade den Wohnwagen so, dass du annähernd die Stützlast erreichst.
Das Gewicht sollte im forderen Teil des Wowa, zwischen AKK und Achse sein.

Je weiter nach hinten, desto schlechter die Fahreigenschaft.

Grüße

@Bioweck:
"Die Zuladung von deinem PKW kannst du nach den Papieren errechnen.
Wiege deinen Wohnwagen um das tatsächliche Gewicht zu ermitteln. So kannst du auch die Zuladung von deinem Wohnwagen errechnen.
Die Stützlast des PKW, solltest du über einen angebrachten Aufkleber in der Nähe der AHK ablesen können.
Die des Wowa kannst du mit einer Personenwaage wiegen"

Wägen ist in beiden Fällen nicht von Nachteil:

PKW's sind grundsätzlich schwerer, als es das Leergewicht im Fz-Schein vorgibt (VW gibt auch nur das Grundgewicht ohne weitere Ausstattung an).
Von daher ist die tatsächliche Zuladung des ZugFz kleiner, als die errechnete.

Die "tatsächliche" Stützlast kann man nur durch Wägen am WoWa feststellen.
Diese ist dann logischerweise identisch mit der "tatsächlichen" Stützlast am ZugFz!
Einzig und allein die tatsächliche Stützlast kann man mit einer Waage ermitteln!

Die zul. Stützlast des ZugFz steht in den Papieren (Konformitätsbescheinigung und Punkt 13 Zulassungbescheinigung 1. Als Aufkleber am Fahrzeugheck gibt es die normalerweise schon länger nicht mehr).

Es gibt auch eine zulässige Stützlast am WoWa!
Diese darf durch die tatsächliche Stützlast ebenfalls nicht überschritten werden und auch diese max. zulässige Stützlast kann nicht durch eine Waage ermittelt werden!

@navec,

ich fahre ein relativ neues Auto, Bj. 2007, da ist der Aufkleber noch angebracht.

Zur Stützlast, es ist richtig, das es auch beim Wowa eine Stützlastobergrenze gibt, die die liegt in der Regen höher, als die beim Zugfahrzeug.

Bei meinem Wowa ist die Stützlastgrenze, angegeben als 1. Achse, bei 100kg, um die am PKW ausnutzen zu können, musst du schon etwas größeres als ein Golf als Zugfahrzeug nehmen.

In dem geschilderten Fall, wird es wohl so sein.

Grüße!

es gibt eine ausahme reglung für b und hängerbetrieb, die steht hier nicht zur diskusion. zudem gibt es auch die klasse BE damit man transen auch mit nen trailer bewegen darf...

im einfachen klassischen sinn, du darfst dein golf mit dem wowa fahren, das mit der stützlast der deichsel und der personenwaage ist eine gute idee.

das leergewicht des fzg beschränkt sich auf einen fast vollen tank und einen fahrer von 75kg. das leergewicht ist nicht bedingt gleich pro ausstattung, da gibt es vorgefertigte messzahlen(gewicht) was die ausstattungsvarianten gibt. 😁

den 1,9l tdi hab ich nicht für 103kw gefunden ?! - der 2,0l tdi gibt es mit 103kw/140,04PS

Hallo Bioweck,

man kann keineswegs davon ausgehen, dass die zul. Stützlast am Anhänger schon irgendwie größer sein wird, als die des ZugFz!

Ich habe z.B. einen 1000kg Gepäckanhänger, der nur 50kg zul. Stützlast hat. Wenn man den am Golf mit 75kg zul.Stützlast hat, macht man mit über 50kg tatsächlicher Stützlast einen Fehler.

Überzeugen muss man sich immer!
Annahmen nützen überhaupt nichts, auch wenn sie meistens stimmen mögen.

@Thoms87:
Zu den Leergewichten:
Lies dir mal diverse Testzeitschriften durch, bei denen das Leergewicht gemessen wird.
Fast alle Autos liegen, z.Teil deutlich, über dem angegebenen Leergewicht (ob mit oder ohne Fahrer).
Bei VW wird als Leergewicht definitiv die absolute Schmalspurausstattung herangezogen. Relevant für das Leergewicht sind nur Motorisierung und Getriebe.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Hallo Bioweck,

man kann keineswegs davon ausgehen, dass die zul. Stützlast am Anhänger schon irgendwie größer sein wird, als die des ZugFz!

Ich habe z.B. einen 1000kg Gepäckanhänger, der nur 50kg zul. Stützlast hat. Wenn man den am Golf mit 75kg zul.Stützlast hat, macht man mit über 50kg tatsächlicher Stützlast einen Fehler.

Hallo navec,

erst lesen, Gedanken mach und dann schreiben!😉

In keinem meiner Beiträge habe ich das geschrieben was du hier zitierst!

Und was soll da der Fehler sein wenn das Zugfahrzeug 75 kg Stützlast hat und der Anhänger 50kg?😕

Grüße

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