Golf V und Wohnwagen? Bitte um Eure Hilfe!

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier, und mit neuem Wohnwagen.... also auch mit vielen neuen Fragen.
Da die erste Tour quasi unmittelbar bevorsteht, komm ich nun zum Thema "Lasten": also Achslast, Stützlast, etc...
und dabei stellte sich mir dann die Frage, ob es "eng" werden könnte, und ich irgendwo besonders aufpassen muss.

Zugmaschine ist ein Golf 5 TDI 1.9l mit 140PS
gezogen werden soll ein WoWa "Thrun-Eicker" Weltbummler

Hier mal ein paar Daten aus den Zulassungsbescheinigungen der Beiden Fahrzeuge:

GOLF 5 TDI
140PS
1.9 l

F1: techn. zulässige Gesamtmasse in kg 1910
7.1: techn. zulässige max. Achslast je Achsgruppe in kg 1080
G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs 1391
Q1: techn. zulässige Anhängelast in kg 1400 über 8% Steigung, darunter bis 1700
13: Stützlast in kg ------ ((k.A.!!!))

Wohnwagen THRUN-EICKER Weltbummler 520
EZ 1973

F1: techn. zulässige Gesamtmasse in kg 1200
7.1: techn. zulässige max. Achslast je Achsgruppe in kg 1200

Folgende Überlegungen sind noch unklar:
1. Wie schwer darf das Gesamt-Gespann am Ende sein, wo im Fahrzeigschein steht das?
2.) Kann ich die Hinterachslast des Zusfahrzeuges irgendwie errechnen? Oder hilft nur wiegen?
3.) Beim Zugfahrzeug ist keine Stützlast angegeben; ist das Gut? oder schlecht?

Apropos wiegen... die Polizei prüft meiner Auskunft nach bei Kontrollen folgende Werkte:
den WohnWagen --- bestimmt ganz einfach: nur den fahrbereiten WoWa auf eine Großwaage stellen
die Deichsellast des WW --- hier brauch ich bitte nen Tipp von Euch
PKW Gesamtgewicht --- das schaff ich auch noch. Ist hier aber nur der PKW oder das Gesamt-Gespann gemeint?
Hinterachslast mit angekuppelten Anhänger --- Nur mit der Hinterachse auf die Waage, Vorderachse und WoWa runter von der Waage?

Darf ich den WoWa mit dem Auto ziehen? Was gibts zu beachten?

DANKE
für Eure hilfreichen Tipps und Antworten...

Gruss
Daniel

17 Antworten

@Bioweck:
"Zur Stützlast, es ist richtig, das es auch beim Wowa eine Stützlastobergrenze gibt, die die liegt in der Regen höher, als die beim Zugfahrzeug."

Dann musst du entschuldigen, aber dein o.a. Satz hörte sich für mich etwas verharmlosend an.
Eine Regel gibt es da nämlich nicht.

Diddi 60 DAs gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zufahrzeugs nicht übersteigen Punkt so nach zu schlagen in der der Strassen Verkehrsordnung

@Diddi 60:
"Diddi 60 DAs gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zufahrzeugs nicht übersteigen Punkt so nach zu schlagen in der der Strassen Verkehrsordnung"

Soll das die Antwort auf die nicht gestellte Frage "Mindestleergewicht bei der 100km/h-Regelung" sein?

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