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Golf 6 Totalschaden

Hallo Motor-Talk Gemeinde,

ich habe meinen Golf 6 letzte Woche durch einen selbstverschuldeten Auffahrunfall sehr schwer beschädigt.

Da ich den Wagen im Februar 2010 zu einem Preis von ca. 34.000€ neu in Wolfsburg abgeholt habe, war ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden sein wird. Die Airbags haben zwar ausgelöst, der Schaden war aber "nur" vorne links zu erkennen, weil ich vor der Kollision noch nach rechts weg gelenkt habe.

Nun aber die Antwort vom Gutachter (von meiner Versicherung beauftragt), wirtschaftlicher Totalschaden.

Wenn ich ehrlich bin, möchte ich mein Auto nicht hergeben, bzw. verschrotten lassen.

Alle vergleichbaren Autos liegen bei ca. 21.000€. Allerdings fehlen jedem davon Austattungsmerkmale, die ich gerne wieder hätte.

Was sind meine Optionen?

Kann ich auch sagen, die Versicherung soll mir den Restwert bezahlen und ich bezahle dann die Mehrkosten der Reparatur?

Wenn allerdings während der Reparatur weitere Mängel erkannt werden, stehe ich ziemlich blöd da.

Ich möchte allerdings keinen Gebrauchtwagen von privat kaufen. Ich will zumindest ein Jahr Gebrauchtwagengarantie haben. Deshalb würde bei einem "neuen" Wagen nur einer vom Autohaus in Frage kommen.

Ein Neuwagen kommt aufgrund der Lieferzeit nicht in Frage, da ich im Moment die ganze Zeit mit einem teuren Mietwagen in der Gegend rum fahre.

Im Moment bin ich wirklich ziemlich ratlos und auch noch geschockt. Vielleicht könnt ihr mir durch Erfahrungen helfen.

Beste Antwort im Thema

@Andy_O

an so einem Schaden verdient nur einer:

Die Werkstatt.

Ich würde hier nicht einmal im entferntesten eine Reparatur in Erwägung ziehen.

Auch glaube ich nicht, dass der Gutachter hier sein OK geben wird. Aufgrund des hier anstehen Reparaturrisiko

wäre das sehr leichtsinnig. Wie Twelf ja schon ausfühlich geschrieben hat, ist beim WBW Ritze mit der Reparatur.

Wen sich bei dem Schaden hier noch eine Reparturweiterung ergibt, hat hinterher nur einer richtige Probleme.

Und das bist im Zweifel nur du.

Lass es belieben und kauf dir was schönes neues.

Da wirst du sicher glücklicher mit sein.

 

 

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Moin,

 

bei einem Totalschaden wird folgendes gerechnet Netto WBW - RW - SB = Leistung der Vers.

Den RW bekommst Du in Bar vom Aufkäufer.

Die MWST/Differenzsteuer bekommst Du von der Kaskovers. erstattet, nachdem Du Dir das Ersatzauto angeschafft hast und eine Kopie des Kaufvertrages (wo die MWST ausgewiesen ist) dort eingereicht hast.

 

Die einzelnen Werte (WBW, RW, MWST) sind in Deinem Gutachten vermerkt.

 

Hallo,

so wie sich das liest, bekomme ich dann ja gar nichts mehr. Ich sehe in der Formel immer nur "minus" "minus" "minus".

Habe ich nicht die Möglichkeit, die Differenz selber auszugleichen?

Beispiel:

 

WBW = 20 000,- Netto

RW = 7 000,-

SB=  300,-

 

20 000,- - 7 000,- - 300,- = 12 700,- von der Vers.

7 000,- vom Aufkäufer

ergibt   =  19 700,-  + MWST in Folge der Nachregulierung

 

 

Was willst Du eigentlich ??

 

Habe ich denn die Möglichkeit die Differenz selber zu zahlen, oder lässt sich auf sowas die Versicherung nicht ein?

 

...ich will nichts. Das sollte nicht unhöflich klingen. Sorry, wenn es so rüber gekommen ist.

Natürlich darfst du ggf. die Differenz selbst ausgleichen.

 

Ohne die Werte des Gutachtens zu kennen ist das alles hier etwas spekulativ.

Denn es könnte auch gut sein, dass sich die Reparaturkosten noch innerhalb des Wiederbeschaffungswertes bewegen.

In einem solchen Fall sehen die Vertragsbedingungen i.d.R. vor, dass das Fahrzeug repariert werden kann (bis WBW ohne Anrechnung RW).

 

Also: Wenn du eine wirklich stichhaltige Aussage haben willst, dann warte bitte das Gutachten ab und poste dann die Werte (Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten) hier.

 

Dann sieht man weiter.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden hat nämlich nicht immer das Ende des Fahrzeuges zu bedeuten.

meld dich wieder, wenn du das gutachten hast und schreib hier die fakten nieder, dann sehen wir weiter.

alles andere ist kaffeesatzleserei..

Hi,

moderne Fahrzeuge sind überaus sicher aber auch kompliziert. Die Fahrzeuge sind so konstruiert das die kräfte die bei einem Unfall auftreten möglichst weitergeleitet werden und sich somit nicht an einer stelle konzentriert auswirken können.

Daher ist es möglich und wahrscheinlich das dein Fahrzeug auch an stellen krumm und schief ist die weit vom Anstoßpunkt entfernt sind.

Das macht Reparaturen extrem aufwändig und teuer. Es gibt zwar Herstellervorschriften aber ob das ein solches Fahrzeug wirklich wieder 100% hergestellt werden kann,kann man durchaus bezweifeln.

Es besteht die Gefahr das das Fahrzeug nicht mehr die originale Festigkeit erhält. Besonders gefährlich bei einem erneuten Unfall. Langfristig könnte es aber auch zu Klappergeräuschen und auch zu Rost kommen,denn wenn ein blech erst mal durch mikrorisse geschädigt ist hat auch die feuchtigkeit und damit der rost angriffspunkte.

Du solltest dir also wirklich sehr gut überlegen ob du den wagen net lieber abgibst. Es ist schließlich "nur" ein Golf,selbst mit diversen extra´s fahren davon hunderte wenn nicht tausende durch die gegend.

Gruß Tobias

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten und euer Interesse.

Ich habe jetzt die Zahlen vorliegen:

Reparaturkosten: 23.200€

WBW: 21.000€

Restwert: 10.300€

UPE-Aufschläge 2500€

Im Moment würde ich mich dafür entscheiden, dass ich die 2200€ + 300€ SB selber bezahle und das Auto reparieren lasse.

Das Risiko besteht aber, dass bei der Reparatur noch weitere Defekte ans Tageslicht kommen.

Wenn das Getriebe auch noch etas hat, kommen noch mal 4500€ dazu.

Allerdings vetraue ich jetzt in mein Glück und hoffe, dass das Getriebe oder andere Bauteile etwas abbekommen haben.

Bei dieser Entscheidung muss die Liebe zu Deinem Auto schon sehr weit gehen.

Bei mir war es 2006 so, dass die Versicherung sagte das ich den Wagen trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen kann. Aber ich hätte für die komplette Reparatur in Vorkasse treten müssen. Das Geld hätte ich dann nach einreichen der Werkstattrechnung zurück erhalten.

@Golfinator:

Das ist auch richtig so.

Die Musterbedingungen des GdV (welche zum grössten Teil von den Versicherern in dieser Form übernommen worden sind) sagen, dass bei einer sach- und fachgerechten Reparatur die Reparaturkosten bis maximal Wiederbeschaffungswert übernommen werden.

Diese sach- und fachgerechte Reparatur ist durch Vorlage der Reparaturrechnung nachzuweisen.

Wenn die Werkstatt das Auto nur gegen Bares wieder herausgibt (was deren gutes Recht ist), dann muss man in einem solchen Fall tatsächlich zunächst in Vorkasse treten, bis das Geld von der Versicherung da ist.

 

 

@Andy_O:

Ich würde an deiner Stelle nochmal mit dem Gutachter sprechen, wie er die Möglichkeit von weiteren Schäden sieht (soweit er das beurteilen kann).

Frage ihn ruhig auch nach seiner Meinung, in Bezug auf die von dir angedachte Reparatur und entscheide dann in Ruhe.

Mir persönlich wäre das Risiko zu hoch - ich würde das Fahrzeug verkaufen - meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von Andy_O

 

 

Reparaturkosten: 23.200€

WBW: 21.000€

Restwert: 10.300€

UPE-Aufschläge 2500€

 

Im Moment würde ich mich dafür entscheiden, dass ich die 2200€ + 300€ SB selber bezahle und das Auto reparieren lasse.

Ist die Rechnung nicht anders ?

 

WBW minus Restwert minus SB gleich Auszahlung der Versicherung.

 

Denn ob Du das Auto an einen Verwerter gibst oder nicht wird der Versicherung egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

Ist die Rechnung nicht anders ?

WBW minus Restwert minus SB gleich Auszahlung der Versicherung.

Denn ob Du das Auto an einen Verwerter gibst oder nicht wird der Versicherung egal sein.

Nein, siehe mein letztes Posting in diesem Thread.

Bei sach- und fachgerechter Reparatur wird bis Wiederbeschaffungswert reguliert.

Totalschadenabrechnung erfolgt bei Verkauf oder Eigenreparatur.

Ah ja, Danke.

Gut zu Wissen, würde mein Schätzchen auch nur ungern wegen einem Unfall hergeben, da so nicht mehr erhältlich.

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