Golf 3 ! Rückgabe beim händler???

VW Vento 1H

Hallo,
habe mir vor einem Monat einen Golf 3 75 PS Bj94 bei 130000km für 1800 geholt. Der Vekäufer hat mir gesagt das dieses Auto einen Schaden hatte und schrieb in den Kaufvertrag Blechschaden behoben hin. Weiter schrieb er keine Gewährleistung und Auto im guten Zustand.
Zu mir sagt es das Auto ist sehr sauber und läuft sehr gut und hat keine weiteren Mängel.
Nun fahre ich das Auto seit einem Monat und es ca 6 mal während der Fahrt aus gegangen und ist dann nicht mehr ist dann nicht merh angegangen. Nach ca 1 Stunde oder so geht es.

Heute rief ich den Händler an und er meinte das es nichts normales ist das ich Ihn wegen so was anrufe denn es sei ein 11 Jahre Auto und das er nichts machen kann. Dann fragte er was ich nun von Ihm will. ich habe gesagt eine Wandelung denn von dem Fehler hat mir niemand erzählt. Er sagte das so was nciht in Frage kommt.

Was denkt Ihr habe ich eine Chance wenn ich es über meinem Anwalt lufen lasse??? Rechtschutz habe ich so und so Denn der Typ hat davor gesagt "Super Auto" Läuft Super usw das gelaber und nun kommt er mir so

Würde mich über einige Berichte freuen
MFG

20 Antworten

also JUMPERS du machst wie folgendens:

es handelt sich wohl nicht um einen arglistig-verschwiegenen Mangel daher

1) du gibst ihm eine Nacherfüllungsfrist z.b 2 wochen. sollte er dies nicht beachten, dann gibst du ihm noch mal 2 Wochen, sollte das wieder erfolglos sein, dann hast folgende Möglichkeiten

2) du kannst vom Vertrag zurücktreten, Preisnachlass verlangen, oder sogar Ersatz vegeblicher Aufwändungen( allerdings nur bei Verschulden des Verkäufers, wenn er nicht das Auto sachgemäß geprüft hatte)

allerdings solltest du spätestens bei Fehlschlagen der zweiten Nacherfüllungsfrist zum Anwalt gehen

ganz wichtig!!! nicht bei geringfügigen Mängeln!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Takti


Verbotene Formulierungen z.B: gekauft wie gesehen, unter Auschluss jeder Gewährleistung

Da kann ich auch was dazu sagen, ich hab nach dem Kauf im Jahr 2004 ... gekauft hab ich ihn 2003 ... bemerkt das diese Klausel " Gekauft wie probe gefahren und gesehen " verboten ist, jedoch hat das mein Vorbesitzer in den Kaufvertrag reingeschrieben und zu dem ganzen hat er mir paar Sachen verheimlicht wie den Seitenunfall links ! Er meinte beim Verkauf meiner hätte noch "kleine" Kinderkrankheiten, aber es stellte sich bei meinem sich bald heraus nur über Monate gesehen so stücklesweise, das es ein Wrack war, was er mir verkauft hat und zu dem weit überteuert ... verlangt hat er 3100 € für meinen ist aber weil der Wagen noch paar Mängel hatte so wie er sagte die mit max 400 € behoben seien gehabt hat ging er auf 2700 € runter !

Optisch war der Wagen in Ordnung jedoch steckte der Teufel im Detail in der Technik und das hat er mir schön verschwiegen .... Beispiel mein Golf hatte vorher 90 PS drin, scheinbar hat er nur den Motor getauscht und Getriebe drin gelassen und das war ein Fehler was dazu führte das ich Getriebeschaden bekam .... zu dem verschwieg er mir einen Defekt am Lenkungsgestänge rechts was zu meinem ersten Verkehrsunfall führte und dank dem ich auch 3 Punkte in Flensburg bekommen hab 😠 ... wenn das nicht schon alles war stellte sich heraus, das der vorbesitzer mir sagte es sei der Tacho eines 60 PS Golf drin also passend zum ABU 1.6 L 75 PS !

Aber dank einem Freundes von mir aus MT hab ich rausgekriegt das der Vorbesitzer mir verschwiegen hat das es der Tacho des Vorgänger Motors war. Ich hab dann 11 3/4 Monate nach Kauf den Vorbesitzer auf diese doch recht teuren und erheblichen Mängeln angesprochen, er war total schockiert als ich von den Defekten erzählt hab er meinte der Wagen sei bei ihm immer gut gelaufen ... ich wollte den Preis mindern ... da sagte er, er sei schon mehr als genug runter gegangen und schob die ganze Schuld aufm Erstbesitzer.

Das war meine Geschichte zu dem Thema Klausen im Kaufvertrag 😉 und jetzt zu dem Thema des Threadstellers :

@ Jumpers ... wenn er nicht mehr angeht dann ist meist die Zündspule oder Zündverteiler kaputt ... ist ne Golf-Krankheit, denn in 92 % der Fälle ist es die Spule und in 8 % Zündverteiler / Zündkabel / Kerzen, etc. Bei meinem war der Zündverteiler kaputt aber Zündspule läuft noch obwohl die Spule aus 1993 stammt und der Motor aus 1994, das was bei meinem war ist nicht allgemeingültig sondern nur eine von vielen Möglichkeiten, weil meine Erfahrung zeigt defekte Zündkabel oder Zündspule können annähernd dasselbe produzieren wie Zündverteiler 😉

Bzgl Preisminderung geb ich dir den Tipp beharre auf dein Recht und fordere ein Teil des Geldes zurück wenn es um ein eindeutigen Defekt handelt !!! Ich hab das bei meinem viel zu spät erfahren mit dieser Klausel und mit der Gewährleistung ... da sah ich natürlich in die Röhre und ich hab daraus gelernt und wie ... deshalb geb ich dir den Tipp beharre auf dein Recht, wenn noch etwas unklar sein sollte am Auto !!!!

Wenn es jedoch wie ich sagte an der Zündung liegt, kann der Verkäufer wenn der Wagen zu vor lief nix für und wenn kein erheblicher Mangel vorliegt wie verschwiegener Unfall oder sowas, wie bei meinem, wenn er also einwandfrei war dann wird das mit dem Preismindern nix, weil wenn es ein Verschleissteil ist was mit einem bestimmten Alter kaputt geht ... ist ein Problem was einige Golfs haben ... sieht man ja an meinem mitm Zündverteiler und beim Kollegen von mir wars die Zündspule !

Mein Tipp mal auto prüfen lassen warum er nicht startet 😉

Gruss Thomas

Hallo,
war bei VW und die wollten den Fehlecode lesen oder sowas. Auf jeden Fall ist nichts dabei raus gekommen.
Dann hatt er gemeint das es an der Drosselklappe liegt. Die müsste gesäubert werden . Kosten =150 Euro
Falls es das nicht ist könnte es an der Spule oder an den Zylimderköpfen liegen.
Auf jeden Fall geht mir die ganze Sache auf den geist und ich könnte durchdrehen denn vorhin als ich von VW zurückgefahren bin ist das Auto in einem Tunnel (einspurig stehen geblieben und alle hinter mir konnten nicht vorbei. So mussten zwei Leute schieben ca 2 Km So eine Blamage. Jetzt steht das Auto auf einem Parkplatz ca 1km von meiner Wohnung und geht gar nicht merh an. Als der Wagen gerollt ist habe ich ihn versucht im zweiten anzukriegen wie es auch normalerweise gehen solte doch vergebens.
Ich werde Ihne zuerst selber mahnen (Per Fax) Fall er dann nicht reagiert werde ich zu meinem Anwalt gehen und werde den TYP verklagen.
Hat jemand so eine Vorlage für einen Brief???
MFG

Angenommen sein Händler hätte ihn darauf hingeweisen das er die Garantie ausschliesst, und er sich das per unterschrift bestätigten läst.

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Zitat:

Original geschrieben von fibres73


Ruf ihn an und erinnere ihn an die gesetzliche 1-jährige Gewährleistung die JEDER Händler geben muß.

Wenn der Händler die Gewährleistung nicht im Vertrag explizit auf 1 Jahr verkürzt hat, dann gelten automatisch 2 Jahre Gewährleistung (z.B. auch wenn er im Vertrag die Gewährleistung ganz ausgeschlossen hat, was ja beim Vertrag "Händler an privat" rechtlich belanglos ist).

Zitat:

Original geschrieben von Silvercircle04


Angenommen sein Händler hätte ihn darauf hingeweisen das er die Garantie ausschliesst, und er sich das per unterschrift bestätigten läst.

in diesem Fall greift der Staat ein und sagt. Zum Schutz des Käufers darf die Garantie nicht verkürzt werden, auch wenn er es bestätigen läst. Das nennt sich wie gesagt " eingeschränkte Vertragfreiheit" §475

der händler muss trotzdem den mangel beheben.

super beispiel

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