Golf 3 blinker im Kotflügel weg machen!!??Legal??

VW Vento 1H

Hallo ich möchte meine blinker im kotflügel entfernen, ist das Tüv zulässig oder nicht??

Danke

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Hallo,

wenn dein Auto schon die EU-Zulassung hat, musst du für Ersatz sorgen (z.B. Blinker in den Seitenspiegeln)! Welche EZ hat denn dein Auto?

Ne Thommen das stimmt nicht!

Mit den Seitenblinkern weiss ich zwar im Moment nicht so ganz genau. Aber auch ein (mein) 96er Golf hat noch eine (deutsche) ABE. Nachlesbar im alten Fahrzeugbrief oder bei den EU-Papieren in der Zulassunfbescheinungung Teil 1.

Die EU-Zulassung kam zwar so um Mitte 95 auf, aber Fahrzeuge, die es vorher schon in unveränderter Form (oder fast) auf dem Markt gab, wurden weiter im Rahmen der ABE zugelassen (in Deutschland, klar).

Meines Wissens nach kam erst mit dem Golf 4 die EG-Typgenehmigung im Golf-Bereich auf.

der Habicht

Die kam vor dem G4 auf, so wie hier schon beschrieben! genau erklären kann ich es dir nicht, aber du kannst dich ja mal mit nem TÜVler darüber unterhalten, der kann es dir sicher erklären...

Soll ich Selbstgepräche führen? 😁

der (TÜV) Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Soll ich Selbstgepräche führen? 😁

Hmm... könntest du das evtl via Textpassagen belegen? Bis jetzt sagen auch alle TÜVler die ich kenne das gleiche wie ich...

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Man kann ja ander ABE-Nr. erkennen, ob der Golf 3 eine EG-Zulassung hat oder eine deutsche ABE. Dann sucht man sich einfach jemanden, mit dem Golf 3, der nach 95 gebaut wurde und dann weiß man, dass der Golf 3 bis zum Ende in Deutschland mit einer deutschen ABE zugelassen wurde.
(Habe ich letztens erst mitbekommen, da ich meine AHK noch eintragen lassen musste)

Hmm, mal eben auf die Schnelle:

3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben

Anzahl:

nach StVZO:
Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise
angebracht, vorn und hinten

Ausnahme:
KOM (Kraftomnibus) für Schülerbeförderung zwei zusätzliche
hinten oben

nach ECE:
zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b
zwei seitliche Kategorie 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei
zusätzliche

Auf die Kategorien gehe ich mal nicht weiter ein, das wär echt zu kompliziert.......

Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlußscheibe ersichtlich. (Wird mehr im Nutzfahrzeugbereich angewendet)

in der Höhe:

nach EG-Rili:
seitliche (Kategorie 5)
500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm

nach StVZO:

nicht reglementiert

Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)

Sonstiges:
Frequenz 90 ± 30 Perioden; Leuchten einer
Seite synchron, eine Ausfallkontrolle für die
seitlichen Blinkleuchten der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben

- Fazit: Wenn ein Fahrzeug über eine EG-/ECE- Typgenehmigung verfügt, müssen auch zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sein! Erkennbar ist diese Genemigung im Fahrzeugbrief (steht rechts auf der "halben" Seite) oder in der Zul.-Bescheinigung Teil 1 (Feld "K"😉 wie oben beschrieben.

Mein Golf ist am 28.08. 1996 erstmals zugelassen worden und in beiden Dokumenten steht F 804 (Nachtrag I-XV), also eine Zulassung durch eine ABE---->StVZO gilt, also seitliche Blinker nicht vorgeschrieben.

Eine EG-Typgenemigung würde z. B. mit "e1*1234??????" beginnen, da wären die Seitenblinker vorbeschrieben!!

Der Habicht

Interessant zu lesen, muss ich mich in einer ruhigen Min mal genauer mit beschäftigen...

Na, das nenn ich doch mal eine fundierte Antwort.
So würden wir uns hier alle viel leichter tun.

Danke Habicht

Nabend, da bei mir jetzt auch einige Lackarbeiten zu erledigen sind, würde es mich sehr interessieren ob ich die an den Seiten zumachen darf. Meiner ist von 1997.....

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