GmbH und Firmenwagen - wie komme ich am günstigsten weg?

Hallo Leute,

ich bin Gesellschafter einer GmbH (Handwerksbetrieb). Mein Arbeitsweg beträgt einfach 19 km. Mein Wunschfahrzeug kostet ca. 90.000 BLP (C63 AMG).

Aktuell sieht es so aus, dass ich aktuell regelmäßig mit 2 unserer Firmenfahrzeuge (Transporter) auf die Arbeit und nach Hause fahre, da sehr oft Kundentermine anstehen die ich bevor oder nach Ankunft/Abfahrt in der Firma erledige. Aus logistischer Sicht ist dies einfach sinnvoll und spart natürlich auch Kosten.
Diese beiden Transporter sind aufgrund der LKW Zulassung ohne Fahrerzuordnung fahrbar.
Ab und zu fahre ich auch mal mit meinem Privatfahrzeug, das ist aber wirklich sehr selten.

Zurück zu meinem Wunschfahrzeug:

Ist es möglich den neuen Firmenwagen so einzustufen, dass ich als Fahrer zugeordnet bin (1% Regelung), jedoch keine Fahrtpauschale zahlen muss? Der Wagen würde wirklich nicht für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern zu 100% für Spaßfahrten und Urlaube.

Die Argumentation wäre wie erwähnt die Transporternutzung zum wahrnehmen diverser Kundentermine im Umkreis meines Wohnortes, sowie gelegentliche Fahrten mit dem Privatwagen, da die Privatfahrten günstiger wären, als die zu versteuernden Fahrten mit dem Dienstwagen.

Der Firmenwagen wäre in dem Sinne als "Bonus" für mich zu sehen, mit welchen ich privat meinen Spaß haben dürfte.

Unsere neue Steuerberaterin ist bei dem Thema noch etwas überfordert und muss sich erstmal in unsere Firma einarbeiten. Daher steht das Thema noch etwas an.

Meint ihr das würde so durchgehen? Oder hat jmd noch eine andere Idee?

Das wäre unser erstes Leasingfahrzeug überhaupt, von daher haben wir hier keinerlei Erfahrung.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Jetzt mal im Ernst: gründet heutzutage eigentlich JEDER seine Firma oder ist dieses Forum eine Realsatire?

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Wo liegt das Problem? Gründe eine Niederlassung in Deinem Privathaus.
Aber ehrlich, verstehen tue ich die Frage nicht. Wieviel Kilometer wird der AMG im Jahr bewegt??

Zitat:

@golfplus1 schrieb am 22. März 2017 um 15:22:57 Uhr:


Wo liegt das Problem? Gründe eine Niederlassung in Deinem Privathaus.
Aber ehrlich, verstehen tue ich die Frage nicht. Wieviel Kilometer wird der AMG im Jahr bewegt??

Hast Du Dich mal beschäftigt, mit den Voraussetzungen für die Führung einer Niederlassung und den daraus resultierenden Kosten? Wenn nicht, das musst Du auch nicht. Es macht nämlich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. März 2017 um 15:09:48 Uhr:


Ich, ich, ich....

Das hätte ich jetzt nicht gedacht, aber man lernt ja nie aus. 😁

Um noch einmal auf die Eingangsfrage des Themenstarters einzugehen.
AMG wird von der GmbH angeschafft und dem Geschäftsführer per Arbeitsvertrag zur Verfügung und privaten Nutzung überlassen. Die Fahrzeug-Überlassung ist Lohnbestandteil. Eine verdeckte Gewinnausschüttung könnte eigentlich nur vorliegen, wenn das Gesamtgehalt der Position im Unternehmen nicht angemessen ist (Fremdvergleich).
Die private Nutzung des PKW ist mit 1% vom BLP pro Monat zu versteuern.

Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte werden mit dem LKW durchgeführt. Grundsätzlich ist ein LKW nicht für den privaten Gebrauch geeignet und die Privatnutzung nicht nach der 1% Regel zu versteuern. Gab dazu im letzten Jahr auch ein entsprechendes Urteil. Ausgenommen sind davon jedoch die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Die müssten eigentlich mit 0,03 % v. BLP des Transporters monatlich versteuert werden. Anteilig pauschale Versteuerung ist in Höhe der Entfernungspauschale möglich. Trotz kurzer Kundenbesuche auf dem Weg zur Arbeit handelt es sich im Regelfall trotzdem um Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

Ausnahme davon wäre, wenn dem Arbeitnehmer keine 1. Tätigkeitsstätte zugeordnet werden könnte (ständig wechselnd auf den Baustellen). Bei der Funktion als Geschäftsführer aber eher unwahrscheinlich.

Gruß Jerry

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Ganz genau.

Und zur privaten Nutzung des AMG am Wochenende oder mal abends zum Dinner, fährt er dann erst mit dem LKW in die Firma, um dort in den AMG umzusteigen. 😁

Na ja, da er den Wagen per Vertrag privat nutzen kann, gehe ich davon aus, dass der AMG auch dauerhaft bei Ihm zu Hause parkt. Er kommt also wie bisher auch mit dem LKW von der Arbeit und kann dann von dort bequem seine Spaßfahrten starten oder von mir aus auch 3 Mohnbrötchen vom Bäcker holen.

Sollte er mit dem AMG doch ab und an zur Arbeit fahren, kann er alternativ noch die Einzelbewertung mit 0,002 % vom BLP anwenden.

Gruß Jerry

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. März 2017 um 20:26:10 Uhr:


Im Minimum muss es 10% betriebliche Nutzungs sein, damit das Auto als gewillkürtes Betriebsmittel für den Betrieb akzeptiert werden kann. Ist das erreicht greift die 1% Regelung + die Versteuerung des Arbeitsweges.

Aber doch nicht bei der GmbH. Verbreite doch bitte kein Halbwissen. Da gibt es keine Privatsphäre oder Willkürung.

Änderungsvorschlag für die NUB:

Jeder Post ist nur noch dann zulässig, wenn in ihm die komprimierte Wahrheit des Universums in epischer Breite erschöpfend dargelegt wird und niemand, wirklich niiiiiiemand, in die Verlegenheit gebracht wird, mehr als 1,0 Beiträge im - VORSICHT jetzt kommt etwas Ungewohntes - Zusammenhang zu begreifen. 😰😛

Ich habe auf etwas Aufklärung gehofft aber bei der kontroversen Diskussion verstehe ich nur noch Bahnhof.

Warum jetzt meine private Bonität angesprochen wird ist mir ein Rätsel, warum sollte ich denn privat mehr als das doppelte an Ausgaben für so ein Fzg. haben, wenn ich es mit einer Firmenwagen-Konstellation für deutlich weniger fahren kann bzw. könnte. Aber so eindeutig scheint die Sache ja leider nicht zu sein und deutlich komplizierter wie gedacht.

Von privater Bonität war doch nie die Rede?

Also nochmal die Varianten:
1. Du zahlst dir einen Bonus, entrichtest die Steuer, und vom Netto kaufst oder least du dir den Wagen.

2. Die Firma kauft oder least, und du hast mindestens die 1% pro Monat Versteuerung. Das macht bei etwas über 80 k€ LP auch 10 t€ aus, die du versteuern musst.
Die Lücke (also tatsächliche Kosten minus 1%-Regelung) trägt die Firma, und genau diese Kosten musst du dem Finanzamt erklären. Ob das durchgeht, können wir nicht wissen.

Was ich bei solchen Fragen grundsätzlich nie verstehen werde:
Eine Firma (hier GmbH) hat genug Geld erwirtschaftet um einen Wagen für 80k zu kaufen oder wirtschaftet so gut, dass monatlich Leasingkosten von 800 EUR entrichtet werden können. Denn Steuerersparnis und Kosten hin oder her: der Betrag muss erst mal auf dem Konto sein, entweder einmalig oder monatlich. Dann wird aber schön intensiv drüber nachgedacht, wie man denn die Steuern dazu möglichst niedrig halten kann. Steuern die irgendwo in die "große Gemeinschaftskasse" einfließen. Da ist man dann plötzlich geizig? Vorne KLOTZEN und SOLCHE Eier zeigen, und hinter den Steuerberater anbetteln, er möge das Unmögliche möglich machen... *kopfschüttel*

Sei ein Mann. Erhöhe Dein Gehalt wenn es jetzt dafür nicht reicht, kaufe oder lease privat die Karre und rechne dann die wirklich geschäftlich gefahrenen Firmenkilometer mit Deiner Buchhaltung ab. Fertig.

Meine bescheidene Meinung als Innendienst-Büro-Angestellter ohne Firmenwagen mit 72km einfacher täglicher Pendelstrecke.

Warum sollte er das machen, wenn er die Möglichkeit hat, auch über die 1% Regelung abzurechnen? Gut um die Entfernungs-km wird er nicht rumkommen und so muss er bei 19 Entfernungskilometern ohnehin 1,57% des Listenpreises von 90.000 € = 1.413 € monatlich versteuern. Solange sich das im legalen Bereich bewegt und nicht gestrickst wird, ist das absolut in Ordnung.

Dich fordert ja hier auch keiner auf ein Mann zu sein, und auf die Entfernungspauschale für Deinen Arbeitsweg zu verzichten.

Jeder Beruf hat seine Licht- und Schattenseiten. Gleiches gilt für selbständige Arbeit und Angestelltenverhältnis.

Gerade im Handwerk muss man viel auf sich nehmen um erfolgreich zu arbeiten. Da muss man auch mal am Wochenende, feiertags oder nachts bei Notfällen raus, wenn man sich einen Kundenstamm aufbauen will. Da muss man auch saisonal schlechte Zeiten überstehen wo mehr an Kosten rausgeht, als an Umsatz reinkommt usw. usw.. Und man trägt ein wirtschaftliches Risiko, sind ja nicht wenige Betriebe die (häufig auch wegen schlecht zahlender Kunden) pleite gehen.

Dafür hat er eben aber auch den Vorteil, dass er sich einen Dienstwagen nehmen kann.

Klar das hat der TE selbst gewählt, genauso hast Du Deinen Arbeitsweg von 72 km selbst gewählt.

Du hast den Dienstwagen nicht, dafür mußt Du aber auch nicht nachts oder an Feiertagen Deinen Bleistift zücken 😉

Das Problem ist immer nur, dass der jeweils Andere immer nur die Vorteile sieht, die sein Gegenüber genießt, nicht aber die Nachteile, die er dafür in Kauf nehmen muss.

Es steht jedem frei den Beruf zu wählen, der seinen Bedürfnissen am nächsten kommt. Der eine legt mehr Wert auf Freizeit, der Andere eben mehr auf finanzielle Dinge. Aber dann soll bitte der Eine dem Anderen die Freizeit bzw. die finanziellen Vorteile nicht neiden.

Es wird in der Regel keinem was geschenkt. Für die Vorteile auf der einen Seite hat man eben Nachteile auf der anderen Seite.

Daher bitte hier keine Sozialneiddebatte!!!

XF-Coupe

keine Sozialneiddebatte.... ich bin sogar noch so dreist, mir den maximal möglichen Satz für den pauschal (vom AG) versteuerten Fahrtkostenzuschuß zahlen zu lassen. Schlimm oder? Ich bin sicherlich auf keinen Selbständigen neidisch. Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem AG und ich weiß, was es bedeutet, für viele Familien quasi verantwortlich zu sein, sorge zu tagen. Das geht über die regulären Belastungen hinaus, die sich ein normaler AN vorstellen kann. Ich kann das nachempfinden.
Ich habe nur kein Verständnis dafür, wenn jemand den "Rechten Weg" verlässt um Steuern zu sparen. Und darauf läuft es hier vielleicht hinaus, weil der TE bei der Angabe der Nutzung nicht bei der Wahrheit bleiben wird. Und da... kommt mir die Galle. So einfach.

Du hast da einen entscheidenden Denkfehler.

Der TE ist kein Einzelunternehmer sondern Gesellschafter einer GmbH, das ist das Eine. Zum Anderen ist er aber auch bei dieser GmbH angestellt (ich vermute mal als Geschäftsführer), so wie Du bei Deinem Arbeitgeber angestellt bist.

Wenn Dir Dein Arbeitgeber morgen einen Dienstwagen zur Verfügung stellst, den Du für Deine berufliche Aufgabe im Büro nicht brauchst, dann ist dieser Dienstwagen schlicht und ergreifend ein Gehaltsbestandteil.

Wenn der TE nun in seiner Eigenschaft als Angestellter der GmbH einen Dienstwagen erhält ist das genauso. Und so wie Du den Dienstwagen mit 1% für die Privatnutzung und 0,03% je Entfernungs-km versteuern müßtest, muss das der TE als Angestellter genauso.

Das Einzige was man dem TE hier vorwerfen kann ist, dass er hier die Frage gestellt hat, ob es eine (legale?) Möglichkeit gibt, die Versteuerung der Entfernungs-km zu umgehen, weil er ja den Wagen tatsächlich kaum für die Fahrten zur Arbeitsstätte nutzen wird. Fragen kann man ja, von irgendwelchen illegalen Dingen war nie die Rede.

Da er aber um die Versteuerung der Entfernungs-km nicht herumkommen wird, wird er auch den rechten Weg nicht verlassen.

Er muss also den Dienstwagen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, der sicherlich höher ist, als der Pauschalsteuersatz, mit dem Dein Arbeitgeber Deinen Fahrtkostenzuschuß versteuert.

Im Grunde machst Du nichts Anderes, als Du dem TE vorwirfst:

Zitat:

Dann wird aber schön intensiv drüber nachgedacht, wie man denn die Steuern dazu möglichst niedrig halten kann. Steuern die irgendwo in die "große Gemeinschaftskasse" einfließen. Da ist man dann plötzlich geizig?

Wobei es bei Dir legal funktioniert und beim TE nicht funktionieren wird.

Also wenn man selbst versucht Steuern zu sparen, ist das ganz normal und man wäre doof, wenn man es nicht machen würde. Aber wenn andere dasselbe versuchen, ist es verwerflich.

Hört sich irgendwie nach Doppelmoral an, findest Du nicht auch?

Und abschließend möchte ich noch auf den angeblichen Schaden für die "große Gemeinschaftskasse" eingehen. Eine GmbH als Kapitalgesellschaft zahlt nur 15% Körperschaftssteuer + Soli auf ihre Gewinne und die Gewerbesteuer (die je nach Gemeinde differiert). In Summe ergibt das rund 30% Steuern.

So einen C63 AMG bekommt man für Leasingfaktoren unter 1, aber rechnen wir mal mit 1, dann wären das 900 € Leasingrate und rechnen wir mal großzügig 600 € mtl. Unterhaltskosten (der TE will den Wagen ja wenig fahren) dazu. Dann kostet der Wagen der GmbH monatlich 1.500 € und sie spart darauf die 30% Steuern, also 450 € im Monat.

Gleichzeitig muss der TE mit den Entfernungs-km 1,57% des Listenpreises von 90.000 € versteuern, das sind dann 1.413 €. Da diese Sachleistung ja auf das Gehalt on top kommt, wird es mit der höchsten Progression versteuert. 42% Spitzensteuersatz + 5,5 % Soli sind in Summe 44,31% Steuern (+ ggf. Kirchensteuer). 44,31% von 1.413,-- € sind 626,10 €.

Ergo die GmbH spart 450 € Steuern und der TE zahlt 626,10 € Steuern. Das heißt die "große Gemeinschaftskasse" macht ein Plus von 176,10 € mtl. oder 2.113,20 € im Jahr.

Klar der TE kann den AMG für relativ kleines Geld fahren, aber es ist nicht so, wie landläufig an den Stammtischen behauptet wird, dass er das auf Kosten der Allgemeinheit macht.

XF-Coupe

Ich habe nie von "auf Kosten der Allgemeinheit" gesprochen, es geht hier nur um die "Steuersparmodelle" die der TE sucht. Wenn er ein ehrliches Modell findet, welches ihm die geringst-mögliche Steuerbelastung aufzeigt, ist das doch ok. Ich habe für mich auf den Verzicht von Alterseinnahmen gesetzt und habe durch den steuerfreien FKZ jetzt mehr Geld in der Tasche, da ich davon ausgehe, dass meine sonstigen Renten ausreichend gedeckt sind. Riester, bAv und Rürup, dazu ein über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegendes sozialversicherungspflichtiges Brutto. Hier geht's aber nicht um mich und mein Steuersparmodell... Ich verstehe nicht, wie man 80000 ablatzen kann und dann auf ein paar hundert EUR Steuern mehr oder weniger rumeiert. Der TE sollte so versteuern, wie der Wagen tatsächlich genutzt wird. Wenn es sein persönliches Vergnügen ist, dass sollte der Privatier den Wagen finanzieren (wie auch immer) und er aus seinem privaten Geldbeutel den Unterhalt bestreiten. Das er als (vielleicht) alleiniger Gesellschafter die Steuern auf beiden Seiten zu tragen hat ist mir klar. Halte mich bitte nicht für dumm, das mag ich nicht, Du musst Dein steuerliches Fachwissen nicht vor Dir her tragen und andere als ahnungslos aussehen lassen.

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