- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- GmbH und Firmenwagen - wie komme ich am günstigsten weg?
GmbH und Firmenwagen - wie komme ich am günstigsten weg?
Hallo Leute,
ich bin Gesellschafter einer GmbH (Handwerksbetrieb). Mein Arbeitsweg beträgt einfach 19 km. Mein Wunschfahrzeug kostet ca. 90.000 BLP (C63 AMG).
Aktuell sieht es so aus, dass ich aktuell regelmäßig mit 2 unserer Firmenfahrzeuge (Transporter) auf die Arbeit und nach Hause fahre, da sehr oft Kundentermine anstehen die ich bevor oder nach Ankunft/Abfahrt in der Firma erledige. Aus logistischer Sicht ist dies einfach sinnvoll und spart natürlich auch Kosten.
Diese beiden Transporter sind aufgrund der LKW Zulassung ohne Fahrerzuordnung fahrbar.
Ab und zu fahre ich auch mal mit meinem Privatfahrzeug, das ist aber wirklich sehr selten.
Zurück zu meinem Wunschfahrzeug:
Ist es möglich den neuen Firmenwagen so einzustufen, dass ich als Fahrer zugeordnet bin (1% Regelung), jedoch keine Fahrtpauschale zahlen muss? Der Wagen würde wirklich nicht für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern zu 100% für Spaßfahrten und Urlaube.
Die Argumentation wäre wie erwähnt die Transporternutzung zum wahrnehmen diverser Kundentermine im Umkreis meines Wohnortes, sowie gelegentliche Fahrten mit dem Privatwagen, da die Privatfahrten günstiger wären, als die zu versteuernden Fahrten mit dem Dienstwagen.
Der Firmenwagen wäre in dem Sinne als "Bonus" für mich zu sehen, mit welchen ich privat meinen Spaß haben dürfte.
Unsere neue Steuerberaterin ist bei dem Thema noch etwas überfordert und muss sich erstmal in unsere Firma einarbeiten. Daher steht das Thema noch etwas an.
Meint ihr das würde so durchgehen? Oder hat jmd noch eine andere Idee?
Das wäre unser erstes Leasingfahrzeug überhaupt, von daher haben wir hier keinerlei Erfahrung.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Jetzt mal im Ernst: gründet heutzutage eigentlich JEDER seine Firma oder ist dieses Forum eine Realsatire?
Ähnliche Themen
49 Antworten
Es ist für die Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Firma egal ob der Dienst-Pkw gekauft oder geleast ist. Ein angemessenes Privatfahrzeug mit passender Laufleistung und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch des Dienst-Pkw könnte das FA bei einer Außenprüfung evtl. überzeugen, dass der Dienst-Pkw immer brav zum Feierabend in der Firma blieb und die Privatfahrten tagsüber in den Pausen stattfanden. Mit anderen Worten .... vergiss es es einfach.
Die erste Frage der Steuerberaterin müsste doch lauten, welche Kosten produziert werden. Eine Angemessenheitsprüfung ist doch der erste logische Schritt.
Absetzbar als Geschäftsfahrzeug ist nämlich nicht alles, was man möchte.
Zitat:
@birdyy schrieb am 19. März 2017 um 15:24:35 Uhr:
Ist es möglich den neuen Firmenwagen so einzustufen, dass ich als Fahrer zugeordnet bin (1% Regelung), jedoch keine Fahrtpauschale zahlen muss? Der Wagen würde wirklich nicht für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern zu 100% für Spaßfahrten und Urlaube.
...
Der Firmenwagen wäre in dem Sinne als "Bonus" für mich zu sehen, mit welchen ich privat meinen Spaß haben dürfte.
In diesem Fall stellt sich eine ganz andere Frage. Bei einer 100%igen Privatnutzung als "Spaßauto" wirst Du das Fahrzeug gar nicht als Betriebsfahrzeug absetzen können, da die betriebliche Nutzung vollkommen entfällt.
Gruß
Der Chaosmanager
Nimm bei der Verhandlung rein, dass du eine Firma bist/hast, lasse dann den Wagen auf dich privat zu und so musst du auch keine 1 % BLP versteuern. Nachteil daran ist, dass du keine MwSt. zurückbekommst und deinen Gewinn nicht durch Ausgaben verringern kannst.
Aber ein Firmenwagen zu 100 % für Privatfahrten widerspricht sich ja selbst und so wird das jedes Finanzamt auch sehen, selbst wenn du versuchst zu tricksen.
Jetzt mal im Ernst: gründet heutzutage eigentlich JEDER seine Firma oder ist dieses Forum eine Realsatire?
GmbH für das H kann ja bei manchen eine andere Bedeutung eingesetzt werden.
Die Firma gibt es schon über 10 Jahre, verstehe das Problem nicht?
Danke für die Antworten, habe mir sowas eh schon gedacht. Also ohne Arbeitswegbesteuerung so gut wie nicht machbar.
Umgedreht. Ohne tatsächliche Fahrten zum Arbeitsplatz brauchst du auch keinen 0,03%-Zuschlag.
Allerdings ist mit 100% Privatnutzung auch die 1%-Regel in Frage gestellt, da diese eigentlich erst ab 10% betrieblicher Nutzung greift.
Zitat:
@Deloman schrieb am 20. März 2017 um 18:15:21 Uhr:
Umgedreht. Ohne tatsächliche Fahrten zum Arbeitsplatz brauchst du auch keinen 0,03%-Zuschlag.
Allerdings ist mit 100% Privatnutzung auch die 1%-Regel in Frage gestellt, da diese eigentlich erst ab 10% betrieblicher Nutzung greift.
Ab 50% (EStG §6 Abs.1 Nr.4 Satz 2)
Zitat:
@birdyy schrieb am 20. März 2017 um 18:09:12 Uhr:
Die Firma gibt es schon über 10 Jahre, verstehe das Problem nicht?
Danke für die Antworten, habe mir sowas eh schon gedacht. Also ohne Arbeitswegbesteuerung so gut wie nicht machbar.
Sorry, aber Du scheinst etwas nicht ganz verstanden zu haben. Ohne entsprechende betriebliche Nutzung gar kein Firmenwagen und somit auch keine Möglichkeiten der betrieblichen Absetzung - somit auch kein geldwerter Vorteil.
Gruß
Der Chaosmanager
Im Minimum muss es 10% betriebliche Nutzungs sein, damit das Auto als gewillkürtes Betriebsmittel für den Betrieb akzeptiert werden kann. Ist das erreicht greift die 1% Regelung + die Versteuerung des Arbeitsweges.
2 Beiträge vorher steht: 50 %.
Wer hat Recht?
@birdyy : besorgen dir mal einen "richtigen" Steuerberater!
Immer ich. Ist ein Naturgesetz.
Ab 10% gewillkürtes Betriebsmittel und ab 50% notwendiges Betriebsmittel.
Aha, wieder was gelernt!