Glück im Unglück
Hallo und guten Morgen 🙂
Ich wurde gestern von der Polizei angerufen, ich sei in einen Unfall verwickelt gewesen - hä? 😁
Der Polizist meinte mein Auto sei opfer eines Parkunfalls gewesen inkl. Fahrerflucht und ich solle doch zur Wache kommen um den Schaden festzustellen. Gesagt getan.
Bin also gestern Abend noch zur Polizei und wir sind gemeinsam um mein Auto herum, da war tatsächlich hinten an der Stoßstange ein Lackabplatzer (ca. 2x1cm) und diverse, oberflächliche, schrammen auf einer Breite von ca. 50cm. Mir wäre das ganze nicht aufgefallen.
Die Polizistin fragte mich nach der Schadenhöhe, leider bin ich da total Ahnungslos und habe einfach mal 700€ gesagt -> Zu viel/zu wenig? Ich gehe davoin aus das die Stoßstange neu lackiert werden muss.
Ich bekam auch ein Aktenzeichen für meine Versicherung -> Was hat die damit zu tun? Das ganze soll ja nicht über die Kasko abgewickelt werden. Oder vertritt meine Versicherung mich dann gegen den Unfallgegner?
Unfallgegner (geflüchtet) ist bekannt, dank einer ehrlichen Zeugin die das beobachtet hat und bei der Polizei gemeldet hat. Ich hatte sowas noch nie, sollte ich mich um einen Gutachter bemühen etc. oder erstmal abwarten was passiert? Wie gehts jetzt weiter?
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!
Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV
34 Antworten
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 29. Oktober 2020 um 14:20:45 Uhr:
Danke für eure Antworten.So wie ich das sehe habe ich 2 Möglichkeiten:
1. Ich gehe zum Autohaus und lasse die alles für mich machen
2. Ich gehe zum Anwalt und lasse den alles für mich machenVor-/Nachteile?
Wichtig ist mir das mir bei der Rückgabe keiner ans Bein pinkeln kann und dass ich auf keinerlei Kosten (Anwalt, Gutachter etc) sitzen bleibe. Wie ist das, muss ich bei Anwalt und Gutachter in Vorleistung gehen, oder rechnen die Direkt ab mit der gegnerischen versicherung? Sollte ich erst auf Rückmeldung von der Polizei warten bzgl. Fahrer, Schuldfrage etc. oder kann ich gleich loslegen?Warum ist ein DEKRA-Gutachter beim AH problematisch?
Über den Anwalt ist es die sinvollste Variante. Bei der gegebenen Sachlage wäre es eher nicht üblich, dass du dort einen Gebührenvorschuss vorstrecken musst.
Bedenke auch, dass die Qualität der Reparatur zum Streitpunkt werden kann. Gerne wird bei der Rechnungslegung der Reparatur die Kalkulation des Gutachtens abgeschrieben. Das hat nur leider nicht zwingend etwas mit den dann auch tatsächlich ausgeführten bzw. unterlassenen Arbeiten zu tun. Und das ist dann auch die Erklärung dafür, warum ein eigener Gutachter und ein eigener Anwalt auch bei solchen Konstellationen für dich als Geschädigten der sinnvollste Weg ist: so ist bei identischen Kosten das Risiko, dass eine profitmaximierte Teilreparatur bei dennoch erfolgter Berechnung der gesamten Schadenskalkulation stattfindet, am geringsten.
Kleines Update: Ein (unabhängiger, von mir beauftragter) Gutachter war da, die Zusammenfassung im Anhang. Der Heckdifusor und Heckstoßstange müssen erneuert werden (Austausch)
Verstehe ich Richtig, dass ich jetzt gegenüber der gegnerischen Versicherung folgende Forderungen habe:
2.775,83 EUR Schaden
100 EUR Wertminderung
43 EUR Nutzungsausfall
Insgesamt: 2.918,83 EUR 😕
Habe ich auch die Option das Geld einzustecken und den Schaden z.B. mit SmartRepair erledigen zu lassen, oder ist das nicht ratsam wenn ich das Auto zurückgebe? Kann mir kaum Vorstellen das ich bei der Rückgabe annähernd den Betrag nachzahlen muss.
Ist das Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen?
Der Gutachter hat mir auch einen Anwalt empfohlen, der nach kurzer Überprüfung auch ziemlich gute Bewertungen hat, im Zweifel Könnte/würde ich auf diesen zurückgreifen (Rechtsschutz hätte ich auch)
Bei fiktiver Abrechnung wird noch die MwSt. gekürzt bzw. nur anteilig erstattet.
Wenn das Auto geleast/finanziert ist, dann entscheidet das die Bank. Sonst würde selbige betrogen werden.
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Das kommt bei Drei-Wege-Finanzierung noch dazu, somit steht dir diese Entscheidung nicht zu.
BTW: Auch die Wertminderung dürfte direkt an die Bank gehen, somit bekommst du nur den Nutzungsausfall sowie die noch fehlende Aufwandspauschale i.H.v. üblicherweise 25 Euro. Ergibt 111 Euro.