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Glück im Unglück

Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 6:55

Hallo und guten Morgen :)

Ich wurde gestern von der Polizei angerufen, ich sei in einen Unfall verwickelt gewesen - hä? :D

Der Polizist meinte mein Auto sei opfer eines Parkunfalls gewesen inkl. Fahrerflucht und ich solle doch zur Wache kommen um den Schaden festzustellen. Gesagt getan.

Bin also gestern Abend noch zur Polizei und wir sind gemeinsam um mein Auto herum, da war tatsächlich hinten an der Stoßstange ein Lackabplatzer (ca. 2x1cm) und diverse, oberflächliche, schrammen auf einer Breite von ca. 50cm. Mir wäre das ganze nicht aufgefallen.

Die Polizistin fragte mich nach der Schadenhöhe, leider bin ich da total Ahnungslos und habe einfach mal 700€ gesagt -> Zu viel/zu wenig? Ich gehe davoin aus das die Stoßstange neu lackiert werden muss.

Ich bekam auch ein Aktenzeichen für meine Versicherung -> Was hat die damit zu tun? Das ganze soll ja nicht über die Kasko abgewickelt werden. Oder vertritt meine Versicherung mich dann gegen den Unfallgegner?

Unfallgegner (geflüchtet) ist bekannt, dank einer ehrlichen Zeugin die das beobachtet hat und bei der Polizei gemeldet hat. Ich hatte sowas noch nie, sollte ich mich um einen Gutachter bemühen etc. oder erstmal abwarten was passiert? Wie gehts jetzt weiter?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!

Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV

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Moin! Über die Schadenshöhe kann man immer schwer urteilen, zu mal so ganz ohne Fotos...

Wäre das mit den Fotos möglich?

Des Weiteren, um was für ein Auto handelt es sich denn, wie alt und wie viele KM gelaufen?

Evtl. kommt hier auch ein Gutachten in Frage, um die Schadenshöhe genau(er) zu beziffern...; der Schadensverursacher ist ja nun offenbar bekannt...

Alleine weil er geflüchtet ist, würde ich jetzt keine Billig-Lösung machen wollen unbedingt....;-)

Kein Kennzeichen des Verursachers bekommen?

Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 8:05

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 29. Oktober 2020 um 08:44:15 Uhr:

Moin! Über die Schadenshöhe kann man immer schwer urteilen, zu mal so ganz ohne Fotos...

Wäre das mit den Fotos möglich?

Des Weiteren, um was für ein Auto handelt es sich denn, wie alt und wie viele KM gelaufen?

Evtl. kommt hier auch ein Gutachten in Frage, um die Schadenshöhe genau(er) zu beziffern...; der Schadensverursacher ist ja nun offenbar bekannt...

Alleine weil er geflüchtet ist, würde ich jetzt keine Billig-Lösung machen wollen unbedingt....;-)

Danke schonmal für deine Antwort. Foto anbei, leider schwer zu erkennen weil es Dunkel war gestern Abend, heute kann ich keine besseren Fotos schießen weil es hier regnet und fast genau so dunkel ist :D

Man kann den Lackabplatzer erkennen, schwer zu sehen sind die diversen Schrammen rechts und links davon, sind aber definitv vorhanden, wie gesagt, ca. 50cm

Es Handelt sich um einen Polo GTI, EZ 06/2020, 5.000km Laufleistung und BLP von 33.500 EUR, also relativ neu.

Kennzeichen habe ich leider keines Bekommen, die Polizistin hat nur gesagt "Verursacher ist bekannt" :confused:

Heckstoßstange

Anrufen und nach fragen. Dann Zentralruf.

Ab zu einem Gutachter/Sachverständigen!

Der Schaden ist mit Lackierung/Beilackierung überhalb der Bagatellgrenze...

In dem Fall sollte ein Gutachter den Schaden bewerten und ein Anwalt mit der Regulierung beauftragt werden. Bei einem so jungen Auto wird auch ein merkantiler Minderwert eintreten.

Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 8:24

Vielen Dank nochmal für die Antworten. Der Tipp mit dem Zentralruf war gut. Habe jetzt Kennzeichen und Versicherungsinformationen vom Unfallgegner (Allianz Berlin).

Jetzt ist die Frage wie gehe ich am schlauesten vor:

Wo bekomme ich den Gutachter her, selber raussuchen oder über meine KFZ-Versicherung?

Ich möchte nichts falsch machen, da es sich um eine 3-Wege-Finanzierung handelt, will ich vermeiden dass ich am Schluss auf irgendwas sitzen bleibe (Auto soll zurück gegeben werden in 2,5 Jahren). Also brauche ich auch einen Ausgleich für den Merkantilen Minderwert, oder?

Ich schrobte ja schon: Anwalt beauftragen. Der hat ggf. auch ein paar Gutachter im Adressbestand.

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:24:04 Uhr:

Ich möchte nichts falsch machen, da es sich um eine 3-Wege-Finanzierung handelt, will ich vermeiden dass ich am Schluss auf irgendwas sitzen bleibe (Auto soll zurück gegeben werden in 2,5 Jahren). Also brauche ich auch einen Ausgleich für den Merkantilen Minderwert, oder?

Dann würde ich auf jeden Fall zur Reparatur in die Markenwerkstatt fahren, nicht in irgendeine Vertragswerkstatt der Versicherung. Erspart vermutlich Diskussionen bei der Rückgabe...

Hallo@Krizzzzz , da Du ja ein wenig überfordert bist, höre auf den

Rat von @berlin-paul und gehe zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Notfalls kann Dir da der ADAC zum Anwalt verhelfen.

Dieser weiß genau, was , wie, wo, wann zu tun ist. Auch für den

Gutachter, wird der Anwalt sorgen.

Da es sich um einen "Neuwagen" handelt, ist Das der richtige Weg.

Über Kosten für Diesen brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

Das muß Alles der Verursacher, bzw. Dessen Versicherung bezahlen.

Der Anwalt nimmt Dir alle Wege ab und setzt sich mit dem Gegner,bzw.

Dessen Versicherung auseinander.

Das wäre mein Rat für Dich, viel Erfolg

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:14:57 Uhr:

Hallo@Krizzzzz , da Du ja ein wenig überfordert bist, höre auf den

Rat von @berlin-paul und gehe zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Notfalls kann Dir da der ADAC zum Anwalt verhelfen.

Dieser weiß genau, was , wie, wo, wann zu tun ist. Auch für den

Gutachter, wird der Anwalt sorgen.

Da es sich um einen "Neuwagen" handelt, ist Das der richtige Weg.

Über Kosten für Diesen brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

Das muß Alles der Verursacher, bzw. Dessen Versicherung bezahlen.

Der Anwalt nimmt Dir alle Wege ab und setzt sich mit dem Gegner,bzw.

Dessen Versicherung auseinander.

Das wäre mein Rat für Dich, viel Erfolg

Man könnte auch einfach zu seinem VW-Autohaus gehen, eine Abtretungserklärung unterschreiben und die alles weitere machen lassen. Das Autohaus hat solche Fälle vermutlich mehrmals pro Woche. Mir wäre die Rennerei zu einem Anwalt für einen Bagatellschaden in solch einem eindeutigen Fall zu blöd. Der Anwalt kann immer noch kommen, wenn die Versicherung "rumzickt"...

...andererseits: warum sollte ich einem Unfallflüchtling das Leben unnötig einfach machen...

Der Unfallflüchtling muss den Schaden wahrscheinlich eh selbst bezahlen. Bei Unfallflucht holt sich die Versicherung das Geld bis zu einem bestimmten Betrag beim Verursacher

Danke Hannes, vielleicht die einfachere Möglichkeit, für @Krizzzzz .

Ist dann aber auch Sichergestellt, das Alles über die Versicherung

des Unfall-Gegners abgewickelt wird und nicht der Einfachheit über

die Versicherung des beschädigten Autos?

Ich habe von dieser Möglichkeit keine Ahnung, bekommt der TE

dann auch sein Ersatzfahrzeug? Was passiert mit der Wertminderung?

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:31:34 Uhr:

 

Ich habe von dieser Möglichkeit keine Ahnung, bekommt der TE

dann auch sein Ersatzfahrzeug? Was passiert mit der Wertminderung?

In meinem Fall war es so. Das Autohaus ist in der Regel auf der Seite seines Kunden, nicht auf der Seite der Versicherung. Deshalb würde ich auch niemals zu den Vertragswerkstätten der Versicherungen fahren...

Das Autohaus wird auch einen Gutachter beauftragen, der dann auch die Wertminderung ermittelt.

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