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Glück im Unglück

Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 6:55

Hallo und guten Morgen :)

Ich wurde gestern von der Polizei angerufen, ich sei in einen Unfall verwickelt gewesen - hä? :D

Der Polizist meinte mein Auto sei opfer eines Parkunfalls gewesen inkl. Fahrerflucht und ich solle doch zur Wache kommen um den Schaden festzustellen. Gesagt getan.

Bin also gestern Abend noch zur Polizei und wir sind gemeinsam um mein Auto herum, da war tatsächlich hinten an der Stoßstange ein Lackabplatzer (ca. 2x1cm) und diverse, oberflächliche, schrammen auf einer Breite von ca. 50cm. Mir wäre das ganze nicht aufgefallen.

Die Polizistin fragte mich nach der Schadenhöhe, leider bin ich da total Ahnungslos und habe einfach mal 700€ gesagt -> Zu viel/zu wenig? Ich gehe davoin aus das die Stoßstange neu lackiert werden muss.

Ich bekam auch ein Aktenzeichen für meine Versicherung -> Was hat die damit zu tun? Das ganze soll ja nicht über die Kasko abgewickelt werden. Oder vertritt meine Versicherung mich dann gegen den Unfallgegner?

Unfallgegner (geflüchtet) ist bekannt, dank einer ehrlichen Zeugin die das beobachtet hat und bei der Polizei gemeldet hat. Ich hatte sowas noch nie, sollte ich mich um einen Gutachter bemühen etc. oder erstmal abwarten was passiert? Wie gehts jetzt weiter?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!

Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV

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Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!

Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:38:10 Uhr:

Das Autohaus wird auch einen Gutachter beauftragen, der dann auch die Wertminderung ermittelt.

Das Autohaus wird auch einen Anwalt an der Hand haben, den sie dir vermitteln.

So geschehen in meinem Fall... auch "nur" ein Parkrempler, Schaden kam über 1.300,- EUR

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:52:20 Uhr:

Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!

Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV

Genau darum hat ja jede Werkstatt ihren "Stammgutachter", der beauftragt wird.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2020 um 12:07:25 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:52:20 Uhr:

Eine Werkstatt kann/darf keine merkantile Wertminderung ausweisen!

Der richtige/einzige Weg zum Anwalt und SV

Genau darum hat ja jede Werkstatt ihren "Stammgutachter", der beauftragt wird.

Man beauftragt im Haftpflichtfall immer einen/seinen EIGENEN SV

Allein schon deshalb, weil viele Werkstätten DEKRA-Heinis im Hause haben!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 29. Oktober 2020 um 12:16:24 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2020 um 12:07:25 Uhr:

 

Genau darum hat ja jede Werkstatt ihren "Stammgutachter", der beauftragt wird.

Man beauftragt im Haftpflichtfall immer einen/seinen EIGENEN SV

Allein schon deshalb, weil viele Werkstätten DEKRA-Heinis im Hause haben!

Hab ich noch nie gemacht und hatte bei meinem bisher 3 unverschuldeten Schäden an Privatfahrzeugen auch ohne gut funktioniert.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2020 um 12:07:25 Uhr:

Genau darum hat ja jede Werkstatt ihren "Stammgutachter", der beauftragt wird.

Und genau das ist oftmals ein Problem. Werkstätten empfehlen dann den, der sowieso jede Woche bei ihnen ist, um die HU durchzuführen. Und häufig ist der vom DEKRA. Und den sollte jemand, der bei Verstand ist, nicht an sein Auto lassen.

Deshalb halte ich den Ratschlag, den GA über die Werkstatt empfehlen zu lassen, für problematisch...

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:24:04 Uhr:

 

Ich möchte nichts falsch machen, da es sich um eine 3-Wege-Finanzierung handelt, will ich vermeiden dass ich am Schluss auf irgendwas sitzen bleibe (Auto soll zurück gegeben werden in 2,5 Jahren). Also brauche ich auch einen Ausgleich für den Merkantilen Minderwert, oder?

Da Du den Schaden ja beheben willst und nicht fiktiv abrechnen möchtest, gibt es nur einen möglichen Weg und zwar ab zum Autohaus Deines Vertrauens oder wo Du den Wagen gekauft hast. Die werden den Rest mit der Versicherung & Co. abwickeln ggfs. mit Anwalt und Gutachter.

Alles Andere ist unnötige Zeitverschwendung und sinnlos, wenn Du den Wagen eh abgeben willst. Da würde ich nichts selber machen.

Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 13:20

Danke für eure Antworten.

So wie ich das sehe habe ich 2 Möglichkeiten:

1. Ich gehe zum Autohaus und lasse die alles für mich machen

2. Ich gehe zum Anwalt und lasse den alles für mich machen

Vor-/Nachteile?

Wichtig ist mir das mir bei der Rückgabe keiner ans Bein pinkeln kann und dass ich auf keinerlei Kosten (Anwalt, Gutachter etc) sitzen bleibe. Wie ist das, muss ich bei Anwalt und Gutachter in Vorleistung gehen, oder rechnen die Direkt ab mit der gegnerischen versicherung? Sollte ich erst auf Rückmeldung von der Polizei warten bzgl. Fahrer, Schuldfrage etc. oder kann ich gleich loslegen?

Warum ist ein DEKRA-Gutachter beim AH problematisch?

Deshalb Option 1 ist die mit geringstem Risiko, weil wenn das Autohaus alles macht, dann sind die selber Schuld, wenn die es vergeigen ;) ... da bist Du zu 99,99% safe, weil die die ganze Abwicklung übernehmen.

Abtretungserklärung unterschreiben und ab geht die Post.

Ich würde mir da keinen Stress machen, vor allem, weil Du den Wagen eh abgeben willst.

Wäre das Dein eigenes Auto, dann könnte man trickens und versuchen möglichst viel rauszuholen. So aber, who cares, der Wagen geht es später weg.

Besser ist glaub ich immer Option 2.

Wenn du ohne Anwalt zu Werkstatt gehts. Kosten abtretest und das Wagen reparieren lasst, kann später passieren, dass die Versicherung der Gegner den Kosten drückt und weniger zahlt als, was der Werkstatt verlangt.

Versicherer des Gegners hast du eben "Allianz" erwähnt oder? Man hört, dieser Versicherer spielt ganz Spitze, was Kostendrücken angeht...

Blödsinn, wenn man das Autohaus alles machen lässt, werden die auch einen Anwalt für Dich einschalten, wenn es nötig ist. Die machen sowas doch nicht zum ersten Mal und kennen das Geschäft.

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 29. Oktober 2020 um 14:32:59 Uhr:

Wenn du ohne Anwalt zu Werkstatt gehts. Kosten abtretest und das Wagen reparieren lasst, kann später passieren, dass die Versicherung der Gegner den Kosten drückt und weniger zahlt als, was der Werkstatt verlangt.

Da wird die Versicherung aber bei einem neuwertigen Fahrzeug schlechte Karten haben.

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 29. Oktober 2020 um 14:20:45 Uhr:

 

Wichtig ist mir das mir bei der Rückgabe keiner ans Bein pinkeln kann und dass ich auf keinerlei Kosten (Anwalt, Gutachter etc) sitzen bleibe. Wie ist das, muss ich bei Anwalt und Gutachter in Vorleistung gehen, oder rechnen die Direkt ab mit der gegnerischen versicherung? Sollte ich erst auf Rückmeldung von der Polizei warten bzgl. Fahrer, Schuldfrage etc. oder kann ich gleich loslegen?

Den Gutachter zahlt die Versicherung, den Anwalt zahlst Du selbst. Zumindest, wenn Du ihn im Vorhinein, sozusagen vorsorglich einschaltest. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder im ADAC bist, kannst Du Dich kostenlos anwaltlich beraten lassen.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 29. Oktober 2020 um 14:36:01 Uhr:

Blödsinn, wenn man das Autohaus alles machen lässt, werden die auch einen Anwalt für Dich einschalten, wenn es nötig ist. Die machen sowas doch nicht zum ersten Mal und kennen das Geschäft.

Garantiert? Versicherer hat auch eigene Anwälte und kann eine Menge Einwände bringen.

Man kann natürlich alles verkomplizieren, schwarz malen und sich Wochenlang einen Kopf machen.

Die Haftpflicht des Verursacher wird Anwalt, Gutachter und Reparatur zahlen müssen. Wozu sich jetzt stressen und alles selbst organisieren, wenn man alles aus einer Hand haben kann übers Autohaus. Die Autohäuser wissen wie der Hase läuft und was zu tun ist. Jedes große Autohaus hat seine Rechtsabteilung & Co. und die regeln alles. Klar, bei Kiesplatz Ali oder Vladimir wäre ich mir da nicht so sicher aber die großen Häuser wissen was zu tun ist und haben ihrer Anwälte in der Hinterhand.

Wir reden hier von einem Wagen, der eh abgegeben wird. Wozu sich das die ganze Mühe machen? Das Autohaus, was den Wagen wiederbekommt, weiß doch am besten was zu tun ist und kann einem nachher keinen Strick daraus drehen.

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