gleicher Ort: Zwei mal außerorts mit über 20km/h geblitzt.

Hallo Community,

Hatte gerade Postim Briefkasten, ich wurde geblitzt.
Es handelt sich hier um eine Bundesstraße, die als Autobahnzubringer fungiert.

An der gleichen Stelle wurde ich am 13.04.2018 mit 124 fotografiert, das heisst mit 24km/h zu viel.

Augenscheinlich wurde ich am 25.07.2018 mit128 km/h geblitzt also nach 28 km/h zu viel.

Beide sind schon mit Toleranzabzug.

Aus der Probezeit bin ich draussen.

was erwartet mit jetzt?

Spart euch den Spott ich möchte hier einfach konstruktive Antworten was mich erwartet!

Ich bin teilweise wegen Jobsuche auf den Führerschein angewiesen und habe jetzt Angst ihn zu verlieren.

Beste Antwort im Thema

Ohne jetzt die Vorposts zu würdigen.

TE, ich verspüre wie die meisten hier überhaupt keine Lust, dir bona fide mit Auskünften zu helfen. Du bist zweimal vorsätzlich zu schnell gefahren, nein, stimmt nicht, du bist zweimal erwischt worden, und zwar mit echten 30 bis 35, also Tacho 40, mehr als zulässig. Die du wahrscheinlich IMMER fährst an dieser Stelle und wohl anderswo auch.

Es ergibt sich zu deiner werten Person ein bestimmtes Bild, einschließlich des kompletten Fehlens von Einsicht oder Selbstkritik bei dir. Perfekt ergänzt dann auch noch um dein großes "Mimimi", weil vielleicht der zeitweise Verlust des - potzblitz! - für die Arbeit wichtigen Führerscheins droht.

Weißt du was? Ich wünsche dir eine heilsame Lektion in Form einer erheblichen Verkehrsstrafe, damit vielleicht einmal ein Denkprozess in Gang kommt.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 12:59:11 Uhr:


32 km/h? ... 🙂
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80,- € + 1 Punkt bei den 24 km/h
100,- € + 1 Punkt + 1 Monat zu Fuß bei den 28 km/h

Laut TE war es Ausserorts.
Somit bei 24 km/h drüber 70,- +1 P
Bei 28 km/h - 80,- +1 P
Fahrverbot wenn innerhalb 1 Jahr 2X über 26 km/h drüber,
so lese ich es aus dem Bußgeldkatalog.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 13:10:36 Uhr:


Du frugst nach einer Prognose. 🙂

Warum schrobst du das dann nicht?

Gruß

Er hat 3 erhebliche Geschwindigkeitsverstöße und er fragte nach dem was ihm droht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 13:23:06 Uhr:


Er hat 3 erhebliche Geschwindigkeitsverstöße und er fragte nach dem was ihm droht.

Nein, er hat 2

*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Der eine waren "nur" 24 kmh

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 16. August 2018 um 13:22:35 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 13:10:36 Uhr:


Du frugst nach einer Prognose. 🙂

Warum schrobst du das dann nicht?

Gruß

Tutete ich doch. 🙄

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 16. August 2018 um 13:23:47 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 13:23:06 Uhr:


Er hat 3 erhebliche Geschwindigkeitsverstöße und er fragte nach dem was ihm droht.

Nein, er hat 2

3 x mit Punkt ...

wie kommst du auf 3?!

Er hat den ersten mit 24 kmh und jetzt den 2. mit 28 kmh

Davor hat er sich schon einen Punkt gefangen.

Ich weiß nicht woher du dir den 3. punkt her fantasierst 😁

Er ist einmal mit 24 kmh geblitzt worden - 1 punkt und jetzt mit 28 - 2. Punkt.

Macht für mich 2 Punkte. Außer du bist Binär und machst da 11 draus.

Das wären in der Tat 3

Hab nochmal geschaut und festgestellt, dass ich das falsch verstanden hatte. Ich hatte es so aufgefasst, dass vor den 24km/h schon was war. Macht nix. Das kann ihn trotzdem wegen der zeitnahen Vorbleastung für 1 Monat zum Fußgänger werden lassen.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 16. August 2018 um 13:13:47 Uhr:


Ab 31 kmh zu schnell wären es 1 Monat Fahrverbot.

Liegt bei dir aber nicht vor.

Nur zur Klarstellung:

innerorts ab 31 km/h zu schnell
außerorts ab 41 km/h zu schnell
zweimal innerhalb eines Jahres mind. 26 km/h zu schnell

dann kann ein Fahrverbot verhängt werden. Mind. 1 Monat, bei entsprechender Überschreitung auch länger.

Im Einzelfall steht es im Ermessen.

Wenn er an exakt derselben Stelle zweimal geblitzt wurde, würde ich nicht auf Ermessen spekulieren wollen ...

Das mit dem Ermessen klärt zur Not ein Gericht - kein Sachbearbeiter. Wäre ja noch schöner. Wenn er ansonsten nicht großartig vorbelastet ist wird das auch nicht passieren.

Zitat:

@Lupo1.4MPI schrieb am 16. August 2018 um 13:15:00 Uhr:


Dann Fülle ich den zeugenfragebogen aus und schick ihn ab.

Warum bekommst du einen Zeugenfragebogen? Kein Anhörungsbogen als Betroffener?

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