GLC Zubehörfelgen Unterschiedliche Einpresstiefen
Guten Tag zusammen,
ich schreibe euch heute das erste Mal, weil ich etwas verzweifle. Ich habe einen gebrauchten GLC250d gekauft, wo bereits Winterkompletträder mit verkauft wurden. Nun habe ich aber folgendes feststellen müssen:
Mein GLC250d von 2018 mit der Genehmigungsnummer:
e1*2001/116*0480*28
Hat für den Winter folgende Felgen verbaut:
Rial Bavaro 8J H2 235/60 R18 ET35
In dem beigefügten Auszug der ABE von Rial sind Felgen für den GLC freigegeben. Hier steht e1*2001/116*0480*16-.. (hier gehe ich davon aus das die -.. für die fortlaufenden Nummern nach der 16 stehen?). Damit sollten diese Räder laut dieser ABE montiert werden dürfen. Hier der Link zur ABE:
https://www.rial.de/.../BAVARO%20(BR)/BR808_8,0x18/BR808_5x112_ET35_B7/00361075_BR808_5x112_ET35_B7_66,6_6a_KBA49237.pdf
Nun sagt aber sowohl die Rad-Reifenkombination auf der Seite von Mercedes für meinen GLC als auch die EG Übereinstimmung dass der GLC bei 18 Zoll mit ET38 gefahren werden muss. Meiner Auffassung nach MÜSSEN diese Werte identisch sein oder ist eine Abweichung mit der ABE von dem Felgenhersteller erlaubt?
Anbei habe ich noch ein Foto von der EG Übereinstimmung und der Auszug aus der Rad Reifen Kombination beigefügt.
Wie gehe ich denn nun mit diesen Rädern vor? Darf ich diese fahren und wenn ja, müssen diese dann eingetragen werden? Oder wir haben ich einen Nachweis, dass ich diese Felgen ohne weiteres fahren darf. Der Vorbesitzer ist diese Felgen Jahrelang gefahren.
Ich hoffe sehr, dass ihr mir zu diesem Thema einen Anstoß geben könnt!
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Niklas
16 Antworten
Ich habe es nicht verstanden. Du fährst mit einem Kraftfahrzeug in Urlaub, welches in Germany zugelassen ist und dessen gültige Bestimmungen erfüllt.
Wenn Du mit einer Anbaubescheinigung in den Händen, besser schlafen kannst, solltest Du diesen Weg gehen.
Eingetragen bekommst Du deshalb nichts, weil es unsere Gesetzgebung nicht vorgesehen hat.
Zitat:
@xxb04xx schrieb am 13. Juni 2023 um 07:40:52 Uhr:
Sorry, dass ich nochmal fragen muss. Wie sieht es hier bei einem Einsatz in Österreich aus? Diese erkennen nach meinem Wissen die ABE nicht an. Muss ich die Felgen hierfür dann eintragen lassen?
Wenn du Österreicher bist, dann bei einer Prüforganisation nachfragen, ansonsten als deutscher Fahrer mit in D zugelassenem Fahrzeug hast du nichts zu befürchten.