GLC X254 und Wohnwagen

Mercedes GLC X254

Hallo an alle, die einen X254 mit werkseitiger AHK haben. Ich habe meinen 300de in Bremen abgeholt und bin praktisch sofort in den Campingurlaub nach Frankreich gefahren. Dabei ist mir aufgefallen, dass die volle Caravan-Beleuchtung (Rücklichter und Positionslampen) automatisch angeht, sobald die Zündung beim GLC eingeschaltet wird, das Licht am GLC aber aus ist bzw. auf Automatik steht. Hat MB sich da verschaltet oder gibt es eine neue EU-Verordnung, die das vorschreibt? Kann ich was falsch gemacht haben? Wie ist das bei Euch?
Liebe Grüße aus Frankreich
Michael

106 Antworten

[quote][i]@hetzendorfer [url=/forum/aktion/PostJump.html?postId=66015404]schrieb am 30. August 2023 um 18:08[/url]:[/i] Zitat: @Crossroads schrieb am 30. August 2023 um 18:02:15 Uhr: Zitat: @hetzendorfer schrieb am 30. August 2023 um 17:15:25 Uhr: Es wird kaum ein Auto mit Retourgang entgegenkommen Oder man versteht den Sinn des Tagfahrlichts nicht Aber ich kenn viele Situationen, wo Fahrzeuge Grau in Grau bei diesigem Wetter von hinten kaum auszumachen sind, die zwar Tagfahrlicht an haben, aber eben hinten nichts. Ich sehe da nur Vorteile, wenn auch die Rücklichter dauerhaft angeschaltet sind. Naja weil sie halt unvorschriftsmäßig ohne Abblendlicht unterwegs sind, da wäre nämlich das Rücklicht auch an : Siehe StVO Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.[/quote]

Und wie viele kommen einem immer wieder entgegen wo zu blöd sind rechtzeitig das Licht einzuschalten. Mir ist es auch lieber wenn das Auto denkt und selber das Licht an macht, weil viele Mitmenschen damit überfordert sind.

Bei diesem Wetter sein Licht an hat doch was vor ihm passiert.
Zitat:
@OM403 schrieb am 26. Juni 2025 um 12:49:37 Uhr:
[quote][i]@hetzendorfer [url=/forum/aktion/PostJump.html?postId=66015404]schrieb am 30. August 2023 um 18:08[/url]:[/i] Zitat: @Crossroads schrieb am 30. August 2023 um 18:02:15 Uhr: Zitat: @hetzendorfer schrieb am 30. August 2023 um 17:15:25 Uhr: Es wird kaum ein Auto mit Retourgang entgegenkommen Oder man versteht den Sinn des Tagfahrlichts nicht Aber ich kenn viele Situationen, wo Fahrzeuge Grau in Grau bei diesigem Wetter von hinten kaum auszumachen sind, die zwar Tagfahrlicht an haben, aber eben hinten nichts. Ich sehe da nur Vorteile, wenn auch die Rücklichter dauerhaft angeschaltet sind. Naja weil sie halt unvorschriftsmäßig ohne Abblendlicht unterwegs sind, da wäre nämlich das Rücklicht auch an : Siehe StVO Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.[/quote]
Und wie viele kommen einem immer wieder entgegen wo zu blöd sind rechtzeitig das Licht einzuschalten. Mir ist es auch lieber wenn das Auto denkt und selber das Licht an macht, weil viele Mitmenschen damit überfordert sind.

Hallo zusammen,

ich hänge mich hier mal dran, denke hier gibt es die besten Erfahrungen.
Ich war mit meinem 300de mal auf der Waage und bin ein wenig geschockt. Statt der 2395kg Leergewicht (ohne Fahrer) hat er laut Waage 2460 kg, die Zuladung laut Schein von 525 fällt somit auf 460kg.

Wenn ich dann noch die Stützlast und 3 Personen ins Auto einrechne, bleibt nicht viel Luft für Gepäck....

Ich habe im Schein Gesamtgewicht von 2920 kg und die Achsen bei 1235 und 1700kg, was 2935 sind und ja dann passt.

Im Freitext steht dann noch, dass sich die Hinterachse bei Anhängerbetrieb um 137 kg erhöht. Heisst es dann, dass ich auch im Gesamtgewicht 137kg mehr darf? Ich denke nicht, oder? Aber dann ist der Hinweis doch eigentlich für die Katz, klar bei voller Stützlast kann es da was ausmachen, aber dann dürfen kaum Personen im Auto sitzen.

Wie ist es bei euch? hoffe noch auf einen Joker, dass ich nicht die Hälfte hier lassen muss. Den Wohnwagen mit 2.0 T kann ich leider nicht mehr auf 2.1 auflasten, das wäre sonst ja eine Lösung gewesen.

Was ich halt nicht verstehe, das Auto darf 2920 wiegen laut schein und ich darf einen Wohnwagen mit 2.000 kg ziehen, was in Summe ja 4920 kg sind.

Da die Stützlast ja dem Auto zugerechnet wird, wiegt der Wohnwagen angehangen nur 1900 kg und ich habe dann nur ein Gespanngewicht von 4820 kg,

Habe ich nen Denkfehler oder habt ihr noch einen Tip? Gibt es die Möglichkeit das Gesamtgewicht zu erhöhen?

Ich interpretiere das genauso, die Gesamtgewichte sind das maximale! Die Berechnung des Gespanngewichtes ist auch plausibel! Die jeweiligen Achsgewichte geben dann den Spielraum bis zum Gesamtgewicht abzüglich Stützlast die dann wohl der Hinterachse anzurechnen wäre!

Wenn man sich genauer damit auseinandersetzt, dann ist es einleuchtend wie beschrieben! Leider ist dann bei einer Vollbesetzung und ggf. noch eine Dachbox schnell das Limit überschritten!

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Zitat:
@Joogibaer schrieb am 8. Juli 2025 um 11:56:00 Uhr:
Was ich halt nicht verstehe, das Auto darf 2920 wiegen laut schein und ich darf einen Wohnwagen mit 2.000 kg ziehen, was in Summe ja 4920 kg sind.
Da die Stützlast ja dem Auto zugerechnet wird, wiegt der Wohnwagen angehangen nur 1900 kg und ich habe dann nur ein Gespanngewicht von 4820 kg,
Habe ich nen Denkfehler oder habt ihr noch einen Tip? Gibt es die Möglichkeit das Gesamtgewicht zu erhöhen?

Die Stützlast wird beim GLC der Zuggesamtmasse hinzugerechnet, nicht abgezogen.

Zul. Gesamtmasse GLC 2.920kg + Anhängelast 2.000kg + Stützlast 100kg = Zuggesamtmasse 5.020kg.

Das steht so in den CoC-Papieren. Ich habe den Ausschnitt angehängt.

GLC Gesamtzuggewicht

Sehr interessant, das wirft erneut einige Fragen auf! Wie verhält es sich dann, wenn man das auf einer Achs- oder Fahrzeugwaage prüft? Die 100kg Stützlast verschwinden dann einfach? Die beiden einzelnen Gesamtgewichte müssen jedenfalls eingehalten werden und die Summe ist dann 100kg mehr? Siemens-Lufthaken oder wie? Nach meinem Verständnis hängen die 100kg auf dem Fahrzeug? Wenn man den Hänger alleine auf die Waage stellt wären das 2000kg mit oder ohne Stützlast/-rad? Ich kann mir garnicht vorstellen, das solche Fragen in deutschen Zulassungsvorgaben nicht berücksichtigt werden?

Zitat ADAC:

Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

Zitat:
@Timo-B8 schrieb am 8. Juli 2025 um 12:11:17 Uhr:
Ich interpretiere das genauso, die Gesamtgewichte sind das maximale! Die Berechnung des Gespanngewichtes ist auch plausibel! Die jeweiligen Achsgewichte geben dann den Spielraum bis zum Gesamtgewicht abzüglich Stützlast die dann wohl der Hinterachse anzurechnen wäre!
Wenn man sich genauer damit auseinandersetzt, dann ist es einleuchtend wie beschrieben! Leider ist dann bei einer Vollbesetzung und ggf. noch eine Dachbox schnell das Limit überschritten!

genau das ist mein Problem, Dachlast 75 kg, 3 Personen, 100kg Stützlast und der Kofferraum bleibt leer

Zitat:
@Timo-B8 schrieb am 8. Juli 2025 um 13:45:59 Uhr:
Sehr interessant, das wirft erneut einige Fragen auf! Wie verhält es sich dann, wenn man das auf einer Achs- oder Fahrzeugwaage prüft? Die 100kg Stützlast verschwinden dann einfach? Die beiden einzelnen Gesamtgewichte müssen jedenfalls eingehalten werden und die Summe ist dann 100kg mehr? Siemens-Lufthaken oder wie? Nach meinem Verständnis hängen die 100kg auf dem Fahrzeug? Wenn man den Hänger alleine auf die Waage stellt wären das 2000kg mit oder ohne Stützlast/-rad? Ich kann mir garnicht vorstellen, das solche Fragen in deutschen Zulassungsvorgaben nicht berücksichtigt werden?
Zitat ADAC:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

Den Ausschnitt aus dem COC habe ich auch. Nur steht davon nichts im Schein. Laut Internet ist aber nur der Schein massgebend... Sowohl Tuev, Zulassung und 2 Fahrlehrer bestätigen das Zitat des ADAC und somit die Reduzierung der Zuladung.

Ich würde so gerne die These von @Crossroads irgendwo nachlesen und belegen können um im Falle eine Kontrolle auch alles beweisen zu können, gerade im Ausland

Ich halte die ganze Thematik für eher theoretischer Art. Wenn ich mit dem Gespann in eine Kontrolle gerate und mit den 3 Achse nacheinander auf eine Waage fahre, werden anschließend die Werte addiert und dürfen die besagten 5020kg nicht überschreiten. Natürlich dürfen Achs- und Stützlast die Maximal Werte nicht überschreiten. Das alles ändert natürlich nichts daran, dass die tatsächliche Zuladung für dieses große Fahrzeug eher gering ist, das konnte man vor Kauf aber den technischen Daten entnehmen…

Das mit den 5020kg widerspricht aber der achsweisen Addition und das ist die Krux!

Max. Achse 1 + Max Achse 2 <= 2920kg + Anhänger max. 2000 kg <= 4920kg und dabei soll die Stützlast <= 100kg sein! Das zählt! Die 5020 kg wären dabei für mich eine Art Systemlast als virtueller Rechenwert?

Klasse Thema!

So, den Grund für die 5020 KG habe ich glaube ich.

2920 der Mercedes und der Anhänger 2.100 kg

Denn man darf ja auch Anhänger mit mehr Gewicht, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger nicht überschritten ist.

Ist das zulässige Gewicht das Anhängers größer als die Anhängelast des Autos zählt das Gewicht das angehängten Anhängers. Wenn der Anhänger also 2100 solo auf der Waage hat darf er das ja erstmal, wenn er z.b. 2500 Gesamtgewicht hat.

Wenn er angehangen ist und die Stützlast 100kg ausgereizt ist, wiegt der Wohnwagen auf seiner Achse 2000 kg. Somit dass, was wir ziehen dürfen. Das Gespann wiegt demzufolge 2100 + 2920 und somit 5020

Hat der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 hat man bei Einhaltung der Gewichte nur noch ein Gespann Gewicht 2000 Wohnwagen und 2920 einzeln gewogen, was aber nicht zulässig ist, da dann die Stützlast aufs Auto kommt und bei 100kg Stützlast das Auto dann nur noch 2820 plus 100kg Stützlast plus 1900 Rest Wohnwagen 4820 kg sind.

Echt bescheiden das Ganze. Das erklärt zwar die 5020 aus den COC aber hilft mir nicht weiter.

In Deutschland sind die Kontrollen harmlos, da sagt keiner was bis 5%, du darfst sogar ohne Verwarngeld weiter fahren. In Österreich haben die 0% Tolleranz und bei 2% Überschreitung packst du aus, sonst fährst du nicht weiter...

Mein Freund aus der Fahrschule gab mir den Tip, nicht mit 100kg Stützlast zu fahren, sondern "nur" mit den 4% die vorgeschrieben sind. Das wären in meinem Fall bei 2000kg Wohnwagen 80kg. Somit schonmal 20 kg gewonnen für den Kofferraum. Total albern das Sysmte

Zitat:
@turbomori schrieb am 8. Juli 2025 um 14:43:28 Uhr:
Ich halte die ganze Thematik für eher theoretischer Art. Wenn ich mit dem Gespann in eine Kontrolle gerate und mit den 3 Achse nacheinander auf eine Waage fahre, werden anschließend die Werte addiert und dürfen die besagten 5020kg nicht überschreiten. Natürlich dürfen Achs- und Stützlast die Maximal Werte nicht überschreiten. Das alles ändert natürlich nichts daran, dass die tatsächliche Zuladung für dieses große Fahrzeug eher gering ist, das konnte man vor Kauf aber den technischen Daten entnehmen…

So sehe ich das auch. Davon abgesehen, die 505kg Zuladung des GLC erreichen wir nicht annähernd, sind aber nur zu zweit. Im Fahrzeug ist kaum Gebäck, da alles im Wohnwagen gepackt ist. Nur die Akkus der E-Bikes und das Fahrradzubehör, eine kleine Kompressor Kühlbox, 1 Kasten Jever Fun 😊

Die 100kg Stützlast dagegen schöpfen wir voll aus, wie auch knapp die die 2.000kg Anhängelast. E-Bikes auf der Wohnwagendeichsel ließen kein kg weniger Stützlast zu. Der Wohnwagen ist so zwar leicht mit 60-70kg überladen (da zGM 2.000kg inkl. Stützlast), was aber im Fall der Fälle problemlos ins Fahrzeug umgeladen werden könnte. Ich könnte aber auch 40 Liter Wasser ablassen.....

Von den 5.020kg Zuggesamtgewicht bleiben wir jedenfalls sehr deutlich entfernt. Auch die zul. Achslasten werden wir nicht überschreiten.

Gut, mit 2 Personen ist es schon was anderes, wir sind zu dritt, ich habe die Fahrräder auf dem Dach, was einer 4. Person gleich kommt.

Wo nimmst du die 505 kg Zuladung her? Das ist der Wert aus dem Schein, oder? Der ist ja leider nur im Schein. Hätte ich die 505 kg, wäre ich mehr als zufrieden, nur leider wiegt er 65kg mal als im Schein steht.

Leider ist mein Wohnwagen von sich aus schon so schwer, dass ich nicht mit soviel Luft auffahren kann 🙁 bei dem habe ich durch Klima Mover und so, kaum Luft Frischwasser habe ich für die Fahrt genau 0 Liter drin 🙂 Denke du brauchst sie als Puffer für die Stützlast?

Trotzdem doch unglaublich, dass laut Seite 500kg beworben werden, im Schein auch stehen, nur auf der Waage ein Teenager weniger sind, 12% finde ich schon recht viel

@Joogibaer Denke du brauchst sie als Puffer für die Stützlast?

Nein. Der Unterflurtank liegt unmittelbar neben/hinter der Achse und hat kaum Auswirkung auf die Stützlast. Unser WoWa ist diesbezüglich günstig austariert.

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