Glasschaden mit Werkstattbindung

Hallo,

ich habe mir im Febr. 2018 einen BMW aktive Tourer gekauft und einen BMW X 3 in Zahlung gegeben.
Die BMW Werkstatt hat gemeint die Frontscheibe sei nicht mehr gut und sollte ausgetauscht werden.

Daraufhin habe ich eine Abtretung meiner Versicherung an BMW unterschrieben.

150,00 € habe ich für die Selbstbeteilung in der Teilkassko gezahlt.
Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung.

BMW hat den Schaden selber repariert, Gesamtkosten 1258,37 €.

Der Schaden wurde von der Versicherung nicht in voller Höhe gezahlt, es blieb eine Diffenz von
188,76 € offen.

Die BMW Werkstatt möchte von mir diesen Betrag haben. Zu Recht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 1. September 2018 um 15:20:26 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:


Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).


Selten so einen Unsinn gelesen. Aber das scheint mit eine normale Vorgehensweise durch den Berliner zu sein, nachdem erst immer nur eine einsilbige inhaltslose Antwort kommt.

Sorry TE, aber den User kann man nicht ernst nehmen. Da ist die Aussage von rrwraith deutlich seriöser. Auch wenn dir das Geseier des Berliners inhaltlich mehr entgegen kommt.

Der TE stellte die Frage, ob der Betrag zu Recht verlangt wird. Diese ist zutreffend mit nein zu beantworten. Die wesentlichen Gründe habe ich auf Bitte des TE genannt. Von Dir kommen unveranlasste Pöbeleien bei Abwesenheit von Argumenten.

Es ist nicht schlimm, dass Du - unter welcher Sonne auch immer - deine Inkompetenz und ungenügendes Ausdrucksvermögen zur Schau stellst. Mir wäre das ja nix ... 🙂

25 weitere Antworten
25 Antworten

nicht mehr gut ist kein Glasschaden. Glück gehabt das es reguliert wurde. Und wenn auch Alle immer Scheiben über Teilkasko abrechnen, ist es trotzdem Versicherungsbetrug wenn nicht ein Steinschlag oder ein Riss in der Scheibe vorhanden sind. Klar nachträglich reinmachen geht auch, bleibt aber Versicherungsbetrug.
Der Abzug ist aber voll begründet, beim Beitrag sparen und Werkstattbindung wählen, aber bei der Regulierung die BMW Fachwerkstatt wählen?
Auch in Kasko tätig werden ohne vorherige Schadenfreigabe? Dann hätte die Versicherung schon auf dem Abzug hingewiesen.

Ich würde mit der Werkstatt vor allem erst in Ruhe reden. Eventuell steckt hinter der Forderung ein Missverständnis. Die Reparaturabwicklung weiss nicht immer, was der Verkauf mit dem Kunden verhandelt hat.

Händler will Auto in Zahlung nehmen. Die WSS gefällt ihm aber nicht mehr so richtig. Dann soll sie mal froh sein, dass du einer Regulierung über deine Versicherung überhaupt zugestimmt hast. Allerdings hättest du auf die Werkstattbindung und evtl. Abzüge hinweisen sollen.
Irgendwie ist das Geiz ist geil von allen Seiten. Händler will den Scheibentausch bezahlt bekommen und du wolltest mehr für deinen Alten. Mauscheleien können auch mal nach hinten losgehen.
Dir bleibt wohl nur übrig beim Händler auf dein Wohlwollen zum Versicherungsbetrug hinzuweisen und zu hoffen, dass er gnädig ist.

Hier werden Worte des TS auf die Goldwaage gelegt die, da bin ich mir sicher, von der Werkstatt so nicht geäußert worden sind.
Ich bin mir auch sicher das da keine Abtretungserklärung sondern eine Reparaturkostenübernahmeerklärung unterschrieben worden ist.
2 völlig unterschiedliche Dinge in der Rechtsprechung.
Und wenn ich nicht weiss wie und wo ich versichert bin, woher soll es die Werkstatt wissen.
Und es ist auch üblich das bei GlasbruchWSS Schäden, keine vorherige Schadensmeldung erfolgen muss, bei sehr vielen Vers, da brauch mir keiner was anderes erzählen.
Was bei der HUK z. B. gefährlich ist, da sie relativ viel "Select-Verträgler" hat.
Nun zum technischen, gibt es einen Steinschlag im Sichtfeld oder Riss, ist die Abwicklung gerechtfertigt und der TS muss für sein nix Wissen bluten.
Hat die WSS einen Steinschlag außerhalb des Sichtfeld, ist eine Reparatur ausreichend, die auch bei "Select" bezahlt würde.
Sind bei, "nicht mehr so gut", nur Abplatzungen vorhanden, ist es kein Glasbruch!
Die Werkstatt will den Tausch der stark "beanspruchten" Scheibe, weil, auch Abplatzungen zerschneiden die Wischergummis, können Probleme Nachts bei Regen, bei Gegenlicht verursachen.
Wer zahlt die jetzt, der TS natürlich. Die Werkstatt schlägt die TK vor, der TS nimmt dankend an, hat nur was vergessen!
Versicherungsbetrug??
Wenn dann beide!!
Wobei die WSS, als Beweis, schon lange net mehr da ist!
Und ich bin mir sicher, das sich die Werkstatt an einen Steinschlag erinnern kann.
(Ein müdes Lächeln nach Berlin)

Was ist jetzt das "Ergo" aus allen Variationen, die Dummheit desjenigen, der vergisst wie er versichert ist!

Denn die Partnerwerkstatt hätte die WSS auch getauscht, auch hier bin ich mir sicher.

Strafe muss sein, Zahl die 15%!
Mund abwischen, weiter geht's............😉

Ähnliche Themen

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 2. September 2018 um 00:27:33 Uhr:


Hier werden Worte des TS auf die Goldwaage gelegt die, da bin ich mir sicher, von der Werkstatt so nicht geäußert worden sind.
Ich bin mir auch sicher das da keine Abtretungserklärung sondern eine Reparaturkostenübernahmeerklärung unterschrieben worden ist.
2 völlig unterschiedliche Dinge in der Rechtsprechung.
Und wenn ich nicht weiss wie und wo ich versichert bin, woher soll es die Werkstatt wissen.
Und es ist auch üblich das bei GlasbruchWSS Schäden, keine vorherige Schadensmeldung erfolgen muss, bei sehr vielen Vers, da brauch mir keiner was anderes erzählen.
Was bei der HUK z. B. gefährlich ist, da sie relativ viel "Select-Verträgler" hat.
Nun zum technischen, gibt es einen Steinschlag im Sichtfeld oder Riss, ist die Abwicklung gerechtfertigt und der TS muss für sein nix Wissen bluten.
Hat die WSS einen Steinschlag außerhalb des Sichtfeld, ist eine Reparatur ausreichend, die auch bei "Select" bezahlt würde.
Sind bei, "nicht mehr so gut", nur Abplatzungen vorhanden, ist es kein Glasbruch!
Die Werkstatt will den Tausch der stark "beanspruchten" Scheibe, weil, auch Abplatzungen zerschneiden die Wischergummis, können Probleme Nachts bei Regen, bei Gegenlicht verursachen.
Wer zahlt die jetzt, der TS natürlich. Die Werkstatt schlägt die TK vor, der TS nimmt dankend an, hat nur was vergessen!
Versicherungsbetrug??
Wenn dann beide!!
Wobei die WSS, als Beweis, schon lange net mehr da ist!
Und ich bin mir sicher, das sich die Werkstatt an einen Steinschlag erinnern kann.
(Ein müdes Lächeln nach Berlin)

Was ist jetzt das "Ergo" aus allen Variationen, die Dummheit desjenigen, der vergisst wie er versichert ist!

Denn die Partnerwerkstatt hätte die WSS auch getauscht, auch hier bin ich mir sicher.

Strafe muss sein, Zahl die 15%!
Mund abwischen, weiter geht's............😉

Du ersetzt die Angaben des TE durch deine frei erfundenen Unterstellungen. Das Auto wurde mit der alten Scheibe und Abtretung des (etwaigen) Regulierungsanspruchs in Zahlung gegeben und ein anderes gekauft. Das hat der TE angegeben.

Wenn die Werkstatt als Käufer klagt, dann ist sie in der Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, hat eine Schadenminderungspflicht und sie hat den Beweis und die Möglichkeit des Gegenbeweises ggf. selbst vernichtet. Eine für die Werkstatt prozessual aussichtslose Situation, wenn sie wegen Peanuts klagen wollte. Davon abgesehen käme der Anspruch eines (Mit)täters gegen den (vermeintichen) anderen Täter auf die volle Beute aus welcher Rechtsnorm? Und dann wäre für die Betrugsunterstellungsvarianten noch die Nichtigkeit aus § 134 BGB im Wege.

Vor dem LäCheln und dem UmsChminken bitte Zähne und Sehhilfe putzen. 🙂

Die hat nix gekauft und dann........
sondern, wir kaufen.......... aber die WSS muss noch gemacht werden!
Bedeutet, erst die RKÜ unterschreiben, dann den Ankaufvertrag!
Erst Werkvertrag, dann Kaufvertrag.
Und Schadenminderungspflicht?? Bei Rechnungsstellung??
Hää?

Vielleicht ist die Werkstatt ja großzügig und will den "guten" Kunden nicht verlieren.............. 🙂

Ich grüße mit einem Blendaxlächeln 😎😁

Lies den thread nochmal von vorne. Ist ja recht übersichtlich.

Ist nicht nötig, meine Theorie stimmt!
Und du willst ihn auf Grund deiner, zu Klage hetzen.........

Mit dem Lesen hast Du es offenbar nicht so ... naja, kennt man ...

Duuuuu unterstellst der Werkstatt vom Select-Status gewusst zu haben...........
Uuuuund du motivierst ihn der Klage entgegen zu sehen.

Was lese ich jetzt falsch..........

Wir waren beide bei den Gesprächen nicht dabei, aber ich weiss wie sie geführt werden.
Und den Schaden meldet der "Kunde" immer noch selbst.
Ansonsten verschickt. i. A. die Werkstatt die Rechnung mit der RKÜ, auch ohne Kontakt zur Vers.

Zitat:

@UliBN schrieb am 1. September 2018 um 11:30:16 Uhr:


Die Scheibe war nicht mehr gut? Damit offensichtlich kein Schaden, aber Abwicklung über Teilkasko? Die rechtliche Beurteilung dazu ist eindeutig. Und es ist auch klar, warum die Werkstatt gerne mit Abtretungserklärung tätig wurde. Mehr kann man nicht verdienen.

Genau das hab ich mich auch gefragt. Entweder die Scheibe hat nen sichtbaren irreperablen Schaden (dann würde aber auch ein Laie sehen das der Austausch notwendig ist) oder eben nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen