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Glasschaden frontscheibe Steinschlag vs Scheibentausch

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 12:55

Hallo zusammen, frohes neues Jahr.

Gibt es einen unterschied bei einer Scheiben Reparatur zwischen Steinschlag und Austausch der Windschutzscheibe?

Wann zahlt die Versicherung wie viel?

Wenn bei einer Steinschlag Reparatur die Scheibe kaputt geht, werden die Kosten dann so berechnet, als hätte man von vornherein eine Scheibenaustausch veranlasst?

Wenn ich richtig informiert bin, ist es immer die Selbstbeteiligung.

Wenn ich selbst schuld bin, dann läuft der Scheiben Austausch über die Vollkasko?

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37 Antworten

Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen.

@berlin-paul schrieb am 1. Januar 2023 um 14:48:45 Uhr:

Rede nicht immer solchen Unsinn.

Check24 kennste, oder?

Einfach mal selber dort ausprobieren, welche Selbstbeteiligungen man so wählen kann ;)

Der TE kann also also mögliche in seinem Vertrag vereinbart haben.

Z.B. auch, dass er in eine bestimmte Werkstatt fahren muss, zum Scheibentausch oder zur Scheibenreparatur, obwohl er keine generelle Werkstattbindung hat.

Oder aber auch, dass keine Selbstbeteiligung auch bei Scheibentausch anfällt, wenn er in eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt fährt.

Pauschale Aussagen sind bei so einem Thema also falsch am Platz.

Der TE muss in seinen AKBs nachlesen, was für ihn gilt oder dirket Rücksprache mit seinem Versicherer halten, damit er die richtige Antwort auf seine Frage bekommt.

Bild

Als Versicherungsnehmer sollte man schon wissen, welchen Tarif man abschliesst. Egal ob online oder in einer Agentur/Makler, man bekommt spätestens mit Übersendung des Versicherungsscheins die entsprechenden Informationen.

Bei Tarifen mit "Werkstattbindung" ist eine Scheibenreparatur in der Regel kostenfrei, bei vielen Versicherern ein Austausch für 50% der Selbstbeteiligung vereinbart. Bei einigen Versicherern ist das auch in der normalen TK mit drin, wenn man in eine Partnerwerkstattgeht. (Ausnahme bestätigen aber auch hier die Regel). Dass aber ein Scheibenaustausch von der TK ausgeschlossen wäre, ist mir neu aber kann alles sein.

am 1. Januar 2023 um 16:37

Zitat:

@Gemini1956 schrieb am 1. Januar 2023 um 17:28:36 Uhr:

...Dass aber ein Scheibenaustausch von der TK ausgeschlossen wäre, ist mir neu aber kann alles sein.

...wäre mir auch neu, die TK ist eigentlich die prädestinierte Versicherung für Glasschäden... nebst Wildschäden, Diebstahl und Vandalismus.

Aber dass die Versicherer eine Scheibe lieber repariert, denn ausgtauscht sehen kann man sich auch denken... da traue ich so manchem Sachbearbeiter Falschinformationen gegenüber einem anfragenden Kunden zu um einen teuren Austausch möglichst zu verhindern / vermeiden.

Leider -das sieht man ja z.B. auch an den Threads / Anfragen hier- scheinen die wenigsten in der Lage zu sein ihre Versicherungsunterlagen sinnerfassend zu lesen... um zu wissen was ihnen zusteht.

Zitat:

@Magouman schrieb am 1. Januar 2023 um 17:37:34 Uhr:

...wäre mir auch neu, die TK ist eigentlich die prädestinierte Versicherung für Glasschäden... nebst Wildschäden, Diebstahl und Vandalismus .

@Magouman

tut mir leid, aber vandalismus ist über die teilkaskoversicherung nicht versichert. das wäre nur über die vollkasko versichert.

am 1. Januar 2023 um 19:06

...ups, Danke für die Berichtigung.

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Januar 2023 um 19:38:09 Uhr:

Zitat:

@Magouman schrieb am 1. Januar 2023 um 17:37:34 Uhr:

...wäre mir auch neu, die TK ist eigentlich die prädestinierte Versicherung für Glasschäden... nebst Wildschäden, Diebstahl und Vandalismus .

@Magouman

tut mir leid, aber vandalismus ist über die teilkaskoversicherung nicht versichert. das wäre nur über die vollkasko versichert.

Diese Aussage ist genauso falsch wie die Rechtschreibung.

Im Rahmen des Glasbruchrisikos ist Vandalismus auch in der TK zu erstatten.

Er redet aber nicht vom Glasbruchrisiko, sondern von den versicherten Gefahren in der Teilkakso ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. Januar 2023 um 20:21:40 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Januar 2023 um 19:38:09 Uhr:

 

@Magouman

tut mir leid, aber vandalismus ist über die teilkaskoversicherung nicht versichert. das wäre nur über die vollkasko versichert.

Diese Aussage ist genauso falsch wie die Rechtschreibung.

Im Rahmen des Glasbruchrisikos ist Vandalismus auch in der TK zu erstatten.

sorry, wenn ich dich enttäuschen muss. aber die teilkaskoversicherung kommt nicht für vandalismusschäden auf. einzig und allein darum ging es im oben genannten beitrag.

die teilkaskoversicherung kommt lediglich für glasbruchschäden auf, unabhängig von der schadenursache. aus diesem grund braucht man in diesem zusammenhang auch absolut gar nicht auf vandalismus und co. eingehen, da einzig und allein ein glasbruch eingetreten sein muss. aber vielleicht war das bei dir vor 50 jahren noch anders..

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 23:21

Zitat:

@beachi schrieb am 1. Januar 2023 um 21:17:12 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 1. Januar 2023 um 20:21:40 Uhr:

 

Diese Aussage ist genauso falsch wie die Rechtschreibung.

Im Rahmen des Glasbruchrisikos ist Vandalismus auch in der TK zu erstatten.

sorry, wenn ich dich enttäuschen muss. aber die teilkaskoversicherung kommt nicht für vandalismusschäden auf. einzig und allein darum ging es im oben genannten beitrag.

die teilkaskoversicherung kommt lediglich für glasbruchschäden auf, unabhängig von der schadenursache. aus diesem grund braucht man in diesem zusammenhang auch absolut gar nicht auf vandalismus und co. eingehen, da einzig und allein ein glasbruch eingetreten sein muss. aber vielleicht war das bei dir vor 50 jahren noch anders..

Die Teilkasko zahlt meinen Glasbruch, den ich selbst verschuldet habe? Also auch wenn ich ein Blumentopf auf die Scheibe werfe oder mein Kind mit dem Ball die Scheibe kaputt gemacht hat ?

Ich denke in solchen fällen muss man die Vollkasko einschalten? Aber nicht jeder hat eine Vollkasko..

In der Regel brauchst du für deine Beispiele die Vollkakso

Glasbruch ist da aber tatsächlich eine Ausnahme.

Der ist in der Teilkasko mit dabei und egal warum die Scheibe bricht, sie wird bezahlt.

Auch wenn du sie selbstverschuldet kaputt machst.

Ein paar Ausnahmen, wie z.B. Vorsatz gibt es noch.

Aber deine beiden Beispiele wären über die Teilkasko mitversichert.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Januar 2023 um 14:11:08 Uhr:

Bei Glasbruch zahlt die TK den Scheibenaustausch unabhängig von der Lage der Bruchstelle. Eine vereinbarte SB wird abgezogen. Reparatur im zulässigen Bereich ist billiger als der Austausch auf den Anspruch besteht. Deshalb entfällt bei Reparatur meistens die SB. Den Austausch finde ich bei vereinbarter TK immer sinnvoller.

Was verstehst du unter Glasbruch?? Ein Steinschlag ist nicht zwangsläufig auch ein Glasbruch. Wie ich schon geschrieben habe, wenn es ein Steinschlag kleiner als ein 2€ Stück ist, wäre jede Vers. doch blöd wenn sie die gesamte Scheibe tauschen lassen würde. Wenn der Steinschlag auf der Beifahrerseite im unteren Bereich der Scheibe ist wird keine Vers. die Zahlung einer ganzen Scheibe veranlassen. Du kannst doch nicht ernsthaft an das glauben was du hier schreibst, jede Vers. wäre ich null Komma nichts Pleite wenn sie so mit dem Geld der Versicherten umgehen würde.

Aber egal hier sind ja wieder mal alle, die hier im Forum unterwegs sind und sich zu dem Thema äußern, Versicherungsmitarbeiter und sprechen aus ihrer langjährigen Erfahrung.

Zitat:

@rekord_1 schrieb am 2. Januar 2023 um 11:56:50 Uhr:

Ein Steinschlag ist nicht zwangsläufig auch ein Glasbruch. Wie ich schon geschrieben habe, wenn es ein Steinschlag kleiner als ein 2€ Stück ist, wäre jede Vers. doch blöd wenn sie die gesamte Scheibe tauschen lassen würde.

Auch wenn Du diesen Schwachsinn wiederholst, wird er nicht richtiger!

Im Übrigen lassen nicht Versicherer Scheiben tauschen, sondern Fahrzeugeigentümer.

Versicherer müssen lediglich die Kosten dafür ersetzen, wenn dies im Versicherungsvertrag im Rahmen einer Teilkasko so vereinbart ist.

Zitat:

@rekord_1 schrieb am 2. Januar 2023 um 11:56:50 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Januar 2023 um 14:11:08 Uhr:

Bei Glasbruch zahlt die TK den Scheibenaustausch unabhängig von der Lage der Bruchstelle. Eine vereinbarte SB wird abgezogen. Reparatur im zulässigen Bereich ist billiger als der Austausch auf den Anspruch besteht. Deshalb entfällt bei Reparatur meistens die SB. Den Austausch finde ich bei vereinbarter TK immer sinnvoller.

Was verstehst du unter Glasbruch?? Ein Steinschlag ist nicht zwangsläufig auch ein Glasbruch. Wie ich schon geschrieben habe, wenn es ein Steinschlag kleiner als ein 2€ Stück ist, wäre jede Vers. doch blöd wenn sie die gesamte Scheibe tauschen lassen würde. Wenn der Steinschlag auf der Beifahrerseite im unteren Bereich der Scheibe ist wird keine Vers. die Zahlung einer ganzen Scheibe veranlassen. Du kannst doch nicht ernsthaft an das glauben was du hier schreibst, jede Vers. wäre ich null Komma nichts Pleite wenn sie so mit dem Geld der Versicherten umgehen würde.

Aber egal hier sind ja wieder mal alle, die hier im Forum unterwegs sind und sich zu dem Thema äußern, Versicherungsmitarbeiter und sprechen aus ihrer langjährigen Erfahrung.

Ich weiß ganz sicher wovon ich schreibe. Ein Glasbruch ist ein Riss im Glas. Die Reparaturfähigkeit spielt für diese Frage keine Rolle. Es liegt beim Versicherungsnehmer was er möchte. Und weil mich z.B. bei Regen und nächtlichem Gegenverkehr verschiedene Brechungswinkel aufgrund Reparaturstellen tatsächlich irritieren können, lasse ich in solchen Fällen immer die Frontscheibe tauschen und zwar gegen die Originalware des Herstellers. So habe ich es im TK-Vertrag auch vereinbart.

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