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Gilt in einer Zone 30 auch rechts vor links aus eine Hofausfahrt?

Themenstarteram 11. Dezember 2021 um 17:42

Hallo gilt im Wohngebiet wo tempo30 gilt auch rechts vor links wenn jemand aus der Hofausfahrt von rechts auf die Stasse kommend ist?

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42 Antworten

Der TE ist weder unsicher, noch zweifelt er.

Er weiß, das es sich um Hofausfahrten handelt und fragt, ob er hier von rechts kommend Vorfahrt hat.

Die hat er, wie eigentlich jeder am Straßenverkehr teilnehmende wissen muss, nicht.

am 13. Dezember 2021 um 7:02

Ich habe es auch gewusst.

Und dann war da plötzlich rechts vor links.

Die EINE Hofausfahrt mag klar sein (vielleicht). Gelesen wird hier bundesweit. Dass eine Stelle zwischen Häusern, wo Fahrzeuge unterschiedlicher Art überhaupt durchfahren können, eine Ausfahrt IST, ist nach meinen Erfahrungen in letzter Zeit fraglich.

Heißt: Hofausfahrt hat kein Rechts vor Links. Dass es sich um eine Hof- oder Grundstücksausfahrt handelt, sollte man aber ohne Analyse des Gundbuchs erst einmal nicht festlegen.

Im Übrigen ist mir auch nicht klar, wer bei UNS Vorfahrt hätte. Ich wohne in einer Privatsstraße mit 5 Hausnummern im hintersten Haus. Die Privatstraße gehört mir zu 25%, daher weiß ich das. Laut Steuerbescheid von letzter Woche kostet sie mich etwas über 6 EUR Grundsteuer (toll: ca. 1,30 EUR günstiger pro Jahr als bisher, bisher habe ich über 7,50 EUR pro Jahr gezahlt)..

Die Privatstraße (Stichstraße) hat den selben Namen, wie die Querstraße. Fortlaufend haben wir ungerade Nummern. Sie ist gepflastert, während die öffentliche Straße geteert ist.

Nun hat mein Baugrundstück Grenzen, u.a. die gesamte "Stirnseite" der Stichstraße. Ich fahre also von meinem Grundstück auf die Privatstraße und befinde mich damit zwar auf Privatgelände, aber öffentlich genutzt und nutzbar. Es gibt keine Verbote.

Ob ich da -Trotz Zone 30 in der ganzen Ortschaft - beliebig schnell fahren darf? Ich könnte mit "Anlauf" über mein Grundstück (ca. 2 km gerader Landwirtschaftsweg führt gerade auf mein Grundstück und von dort auf die Privatstraße) theoretisch auch 200 km/h fahren. Darf ich? Darf ich eigentlich mit 200 durch die Ortschaft Brettern? Auf Privatgrundstück darf ich das, und von der Feldmark (privat) über mein Grundstück in die Ortschaft gibt es kein Ortsschild und kein Tempolimits. Ob ich aber auch Rechts vor Links habe? Ist das eine Grundstücksausfahrt? Oder schon Straße innerhalb der StVO? Ein Straßenschild der Sorte "Xxx Straße Nr. 1 3 5 7 9" existiert nicht, aber wenn wir wollen, können wir so etwas bauen... Rechts vor Links also ja oder nein? Und woher weiß das jemand, der da langfährt? Es sind zum Glück nicht Viele... Nur wer in dieser Straße zu tun hat, kommt auf die Idee, die Straße überhaupt zu finden. Unfallgefahr nahe Null. Trotzdem frage ich mich...

P.S. die 200 km/h bitte nicht Ernst nehmen. Das würde jedes Fahrwerk zerlegen UND an der MASSIVEN Wand des Bauern auf der anderen Straßenseite als Autopfannkuchen enden. Rechts vor Links ist nämlich egal, wenn man planmäßig mit Volldampf gegen eine Mauer fährt. :-)

Wie ich schon schrieb bezweifle ich nicht, das es diese zweifelhaften Stellen nicht gibt.

Nur, was hat das alles mit der eingangsfrage zu tun?

Ich bin jetzt raus, zur Frage ist mit der ersten Antwort alles gesagt.

Die Antwort auf die Eingangsfrage lautet demnach:

Aus Grundstücksausfahrten gilt NICHT Rechts vor Links, es sei denn, die Ausfahrt, die wie eine Grundstücksausfahrt aussieht, ist keine Grundstücksausfahrt. Dann GILT nämlich Rechts vor Links.

Um herauszfinden, ob eine Ausfahrt eine Grundstücksausfahrt ist, beachten Sie die Straßenmarkieren oder fragen Sie im Amt nach dem Grundbuch.

Zitat:

@xis schrieb am 13. Dezember 2021 um 08:02:32 Uhr:

 

Im Übrigen ist mir auch nicht klar, wer bei UNS Vorfahrt hätte. Ich wohne in einer Privatsstraße mit 5 Hausnummern im hintersten Haus.

Die Privatstraße (Stichstraße) hat den selben Namen, wie die Querstraße. Fortlaufend haben wir ungerade Nummern. Sie ist gepflastert, während die öffentliche Straße geteert ist.

Ist am Übergang von den Pflastersteinen zum Teer ein abgesenkter Bordstein? Wenn ja gilt kein rechts vor links.

am 14. Dezember 2021 um 5:17

@MvM Nur eine Kleine Mulde zum Führen des Regenwassers. Es geht von rechts nach links leicht bergab, wenn man vom Grundstück kommt - deswegen.

Ich VERMUTE hier rechts vor links, allerdings ist MIR (und allen Anliegern) klar, dass es ein Privatgrundstück ist.

Andererseits kann dann jeder Grundbesitzer eine Privatstraße bauen, und damit jede Vorfahrtsstraße "zerstören", bis die Stadt evtl. überall die gelbe Raute aufstellt, wo ein Bauherr ohne abgesenktem Bordstein gebaut hat....

Achso - da ist kein Gehweg, weder rechts noch links. Eine Straßenseite ist von bodengleich bis ca. 2 m ansteigende Mauer eines Grundstücksbesitzers, andere Straßenseite ist die Mauer einer Scheune.

Die "Problematik" wird in der Stadt wohl nie vorkommen. Auf dem Land sieht es anders aus.... Wobei ich nominell in einer Stadt wohne, aber "draußen" in einem eingemeindeten Dorf.

Dabei fällt mir ein... Meine Eltern haben es genauso, nur in Klein. Ihre ca. 4 m breite, weniger als 5 m lange, gepflasterte Garagenzufahrt ist auch ebenerdig. Sie wohnen in der Vorstadt einer Großstadt. Im Endeffekt haben sie in ca. 4 X 5 m das, was ich (als Mitbesitzer) in ca. 5 X 50 m habe...

Darum hat jedes gute Navi eine Kopie des Katasteramts „on Board“.

Nein, natürlich nicht. Es ist doch völlig unerheblich wem die Straße gehört!

Gruß

Früher hieß es immer 'damit eins klar ist - die Straße gehört mir.'

am 14. Dezember 2021 um 8:24

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 14. Dezember 2021 um 08:14:40 Uhr:

Früher hieß es immer 'damit eins klar ist - die Straße gehört mir.'

...was sich HAUPTSÄCHLICH darin äußert, dass die Eigentümergemeinschaft mir eine Rechnung in den Briefkasten schmeißt - mit der lieben Bemerkung: "25% sind zu zahlen"

Sorry, OT...

Im Ernst:

- am Bordstein erkennt man die Grundstücksaufahrt nicht zwingend - oft ist kein Bordstein da.

- an der baulichen Gestaltung erkennt man die "Ausfahrt" auch nicht zwingend

- die oben erwähnte Ortsdurchfahrt mit den Bodenmarkierungen: es gibt KEINE gemeinsame Eigenschaft der Bereiche mit gestrichelter Haltelinie gegenüber den normalen "Hofausfahrten". Sie sind teilweise identisch gestaltet. Teilweise überqueren "rechts vor Links"-Bereiche sogar optisch klar gestaltete, durchgehende Gehwege. Beim Schreiben dieser Zeilen kommt bei mir der Verdacht auf, dass wegen der Enge und Unübersichtlichkeit der Ausfahrten die Stadt denen tatsächlich "Rechts vor Links" trotz des Status als Hofausfahrten "gewährt" haben könnte?

Fazit: Es gibt die Regel, bzw. die Nichtregel, "Rechts vor Links", aber es gibt keinen einzigen Hinweis, an dem man als Fahrer während der Fahrt zweifelsfrei feststellen kann, ob es sich um eine Kreuzung/T-Einmündung oder um etwas Ausfahrtiges ohne Vorfahrtsrechten handelt. Zweifelsfrei sind nur Bodenmarkierungen (sofern nicht schneebedeckt) und das Verkehrszeichen 102.

Solange es einigermaßen sachlich bleibt kann man ja auch, OT, weiter diskutieren.

In meiner Heimatstadt kenne ich die entsprechenden Kreuzungen. Im Ausland, also den weiteren 15 Bundesländern, fahre ich bei unklarer Verkehrslage einfach langsamer. Es gibt, Gott sei Dank, immer noch erhebliche Unterschiede in der dörflichen Struktur zwischen Ost und West. Entsprechend sehen auch die Straßenkreuzungen aus.

Ich genieße das eher als, dass ich mich aufrege. Sähe alles wie zuhause aus könnte ich genau dort bleiben (ok der Job ruft).

Gruß

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 12. Dezember 2021 um 12:20:05 Uhr:

Ich gehe jetzt mal meine Tassen suchen .... lach

Stell aber bitte die Tasse mit dem Kaffee drin nicht auch in den Schrank, wenn Du alle Deine Tassen gefunden hast und gerade beim Kaffeetrinken warst, das Du zwecks plötzlichem Tassensuchen lediglich unterbrochen hattest. :)

Zitat:

@wpp07 schrieb am 14. Dezember 2021 um 11:19:50 Uhr:

Solange es einigermaßen sachlich bleibt kann man ja auch, OT, weiter diskutieren.

In meiner Heimatstadt kenne ich die entsprechenden Kreuzungen. Im Ausland, also den weiteren 15 Bundesländern, fahre ich bei unklarer Verkehrslage einfach langsamer. Es gibt, Gott sei Dank, immer noch erhebliche Unterschiede in der dörflichen Struktur zwischen Ost und West. Entsprechend sehen auch die Straßenkreuzungen aus.

Ich genieße das eher als, dass ich mich aufrege. Sähe alles wie zuhause aus könnte ich genau dort bleiben (ok der Job ruft).

Gruß

Es geht gar nicht um Dich. Ich rege mich auch nicht auf. Es geht mehr darum, dass irgend ein Geistegestörter (oder gar ein Autocrasher) da rausschießt und ich auf dem Schaden (größtenteils) sitzenbleibe: er hatte nämlich Vorfahrt - und ich KEINE Chance darauf zu achten...

Hi

Es gibt Fälle wo Rechts vor Links nicht greift, Mann oder Frau aber der Meinung ist, es ist Rechts vor Links auch nicht in einer 30 Zone.

Tom

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