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Gibt es in Österreich ein maximales Reifenalter?
Hallo, wollte mal nachfragen ob es in Österreich ein maximales Reifenalter gibt? Habe Sommerreifen die schon ein paar Jahre alt sind, allerdings immer gut eingelagert und auch mit Gummipflege versehen.
Mir ist klar das die Reifenhersteller 2 Jahre empfehlen, aber gibt es vom Gesetzgeber her auch eine Regelung?
Beste Antwort im Thema
Der Tipp könnte auch hier aus dem Forum stammen.
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19 Antworten
Da sieht man mal wieder, dass auch Rechtsanwälte nicht allwissend sind. Der so genannte Verkehrsrechtsexperte verkennt beim Lesen des 3 StVO, dass sich die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nur auf LKW bis 3,5t und Wohnmobile, jeweils mit Anhänger bezieht.
Also: Wohnmobil mit Hänger: 80 km/h
Wohnmobil ohne Hänger: 240 km/h.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 2. Juni 2015 um 19:58:47 Uhr:
Da sieht man mal wieder, dass auch Rechtsanwälte nicht allwissend sind. Der so genannte Verkehrsrechtsexperte verkennt beim Lesen des 3 StVO, dass sich die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit nur auf LKW bis 3,5t und Wohnmobile, jeweils mit Anhänger bezieht.
Also: Wohnmobil mit Hänger: 80 km/h
Wohnmobil ohne Hänger: 240 km/h.
Auch über 3,5t (bis 7,5t ) ist bei 100 km/h "Schluß".
siehe , die vom RA erwähnte 12. Ausnahmeverordnung:
http://de.wikipedia.org/wiki/12._Ausnahmeverordnung_zur_StVOStimmt, aber für die meisten irrelevant, da sie Wohnmobile unter 3,5 Tonnen bewegen.
Jedenfalls ist das, was der RA da schreibt irreführend und falsch. Jedoch verstehe ich nicht, wie man darauf kommen kann, dass die 6-Jahres-Regel auch für Wohnmobile gelten soll. Sogar dieser nicht sehr kompetente Rechtsanwalt verweist darauf, dass die 9. AusnahmeVO zur StVO (hier Regelung Reifenalter) nur für Wohnwagen gilt, was ihr übrigens auch deutlich entnehmbar ist. Sie bezieht sich ausdrücklich nur auf Gespanne.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 3. Juni 2015 um 14:37:36 Uhr:
Stimmt, aber für die meisten irrelevant, da sie Wohnmobile unter 3,5 Tonnen bewegen.
Jedenfalls ist das, was der RA da schreibt irreführend und falsch. Jedoch verstehe ich nicht, wie man darauf kommen kann, dass die 6-Jahres-Regel auch für Wohnmobile gelten soll. Sogar dieser nicht sehr kompetente Rechtsanwalt verweist darauf, dass die 9. AusnahmeVO zur StVO (hier Regelung Reifenalter) nur für Wohnwagen gilt, was ihr übrigens auch deutlich entnehmbar ist. Sie bezieht sich ausdrücklich nur auf Gespanne.
Hallo Taxidiesel,
2xDanke,
Du hast recht ;
nicht einmal auf den RA kann man sich verlassen

Ja, leider. Eigentlich sollte man den Heini mal anschreiben.