Gibt es eine Vorschrift die besagt, welche Schuhe man beim Rollerfahren anziehen muss

Hallo Leute,

mich interessiert, ob es eine Vorschrift gibt, die besagt, was für Schuhe ich anziehen muss (bzw. welche ich nicht anziehen darf), wenn ich mit dem Roller unterwegs bin.

Habe über die Suche leider nichts passendes gefunden.

Meine Frage zielt in die Richtung, ob Inliner beim Rollerfahren erlaubt oder verboten sind.

Von mir bis zum See zum Laufen sind es etwa 4km und die Inliner passen weder ins Helmfach, noch in meinen Rucksack. Also bin ich am überlegen, ob es erlaubt ist, die Dinger schon vorher anzuziehen und somit dann per Roller zum See zu fahren.

Über den Sinn oder Unsinn der Sache an sich will ich jetzt nicht diskutieren (das ist meine persönliche Entscheidung), sondern ich will nur wissen, ob jemand weiß, was erlaubt ist und was nicht.

THX

32 Antworten

Der Gesetzgeber schreibt meines Wissens "festes Schuhwerk" vor, Inliner gehören in meinen Augen aber zu "Sportgeräten" und dürften somit nicht erlaubt sein.

Möglichkeit 1:

Es gibt doch so spezielle Rucksäcke für Inliner, kostet aber natürlich Geld.

Möglichkeit 2:

Inliner in ne große Tüte packen und dann an einen Transporthaken zwischen Sitzbank und Lenker hängen.

vorgeschrieben ist nur ein Helm ....

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


vorgeschrieben ist nur ein Helm ....

Soweit weiß ich das der Vorschrift ist, aber meine Fahrschule sagt z.B. das beim Motorradfahren noch feste Schuhe benötigt werden, die über den Knöchel gehen (sollte man die nicht anhaben, machenz.B. die Prüfer bei der Prüfung Streß). Aber zum Thema Schuhe + Roller konnte er mir da nichts sagen, weil so eine Frage hatte er auch noch nicht gehört.

@ fate_md
Das ist wieder so eine Auslegungssache mit den "Sportgeräten". Wobei die Schuhe an sich ja "feste Schuhe" sind und keine Schlappen etc. Beim Auto kann ich das verstehen, das die da nicht zulässig sind, weil man da ja auch mit den Füßen "arbeiten" muss. Was man allerdings beim Roller nicht muss, ausser man muss anhalten und nen Fuß nach unten stellen damit man nicht umkippt. 😉

Möglichkeit 1 wäre ok und würde ich dann auch wohl machen, falls mit nichts anderes übrig bleibt, wobei ich dann noch mehr mit zu schleppen hätte, was ich eigentlich nicht wollte.
Möglichkeit 2 fällt flach, weil mein Adly keine Haken etc. hat, an denen ich etwas festmachen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


vorgeschrieben ist nur ein Helm ....

also ich mach grad meine a pappe und da wird uns immer geprädigt, dass festes, knöchelhohes schuhwerk erforderlich is!!

auch bei rollern und so!!

es gibt zwar keine direkten strafen dafür, is aber vorgeschrieben und kann bei nem unfall, zum erlöschen des versicherungsschutzes führen!

Ähnliche Themen

Zitat:

es gibt zwar keine direkten strafen dafür, is aber vorgeschrieben und kann bei nem unfall, zum erlöschen des versicherungsschutzes führen!

und genau das ist die Krux bei Inlinern, ich versuch mit das grad bildlich vor zu stellen wie ein Roller rückwärts nen Berg runterrollt wärend der Fahrer versucht ihn mit Inlines abzubremsen 😁

EHRLICH:
ich würde das LASSEN und mir nen passenden Rücksack oder (noch besser) ein gescheites Topcase kaufen ....

Zitat:

Original geschrieben von 2-RedBull


das beim Motorradfahren noch feste Schuhe benötigt werden, die über den Knöchel gehen (sollte man die nicht anhaben, machenz.B. die Prüfer bei der Prüfung Streß). Aber zum Thema Schuhe + Roller konnte er mir da nichts sagen, weil so eine Frage hatte er auch noch nicht gehört.

Das ist aber nur in der Fahrschule so...meinem Prüfer haben normale Wanderstiefel nicht gereicht (sind doch eigentlich hoch genug) und somit mussten wir zu meinem Fahrlehrer nach Hause fahren und er musste mir seine privaten Motorradstiefel leihen. Der Prüfer ist in der Zeit frühstücken gegangen und somit musste ich nochmal ca. 45 Minuten warten bis ich Prüfung machen konnte. Der Typ war mir alles andere als symphatisch. 😉 Aber naja...geklappt hat´s trotzdem. 😁

Zitat:

Original geschrieben von bmw-berlin


also ich mach grad meine a pappe und da wird uns immer geprädigt, dass festes, knöchelhohes schuhwerk erforderlich is!!

Den mache ich auch gerade! 🙂 Aber da sagte man mir nur, dass es beim MOTORRAD so ist und bei Roller konnte man mir keine genau Angabe machen. Es wird zwar empfohlen beim Roller, aber ich wollte ja wissen, ob es VORGESCHRIEBEN ist.

Immerhin braucht man ja beim Bock auch die Füße zum Bremsen und Schalten, also sollte da schon auf die richtigen Schue geachtet werden. Denn da kann es sein, dass sie dir bei nem Unfall auslegen, dass du mit anderen Schuhen hättest besser bremsen etc. können und somit wäre ein Unfall vermeidbar gewesen und schon zahlt die Versicherung nicht! Da kann ich das voll verstehen beim Motorrad.

wobei Roller und Motorrad für den Gesetzgeber kein Unterschied ist, er spricht lediglich von Krafträdern und das sind nun mal beide 😉

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


und genau das ist die Krux bei Inlinern, ich versuch mit das grad bildlich vor zu stellen wie ein Roller rückwärts nen Berg runterrollt wärend der Fahrer versucht ihn mit Inlines abzubremsen 😁

Das runterrollen lässt sich ja durch das ziehen der Bremsen vermeiden.

das war auch ne (böse) Übertreibung um das ganze mal zu verdeutlichen 😉

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


das war auch ne (böse) Übertreibung um das ganze mal zu verdeutlichen 😉

Das habe ich mir schon gedacht und es mir auch mal schmunzelnd bildlich vorgestellt... 😁

Es gibt absolut keine VORSCHRIFTEN was für ein Schuhwerk getragen werden muß.
Wer will,kann sogar seine Hausschuhe beim fahren tragen.
MFG Marc

wieder falsch:

in unserer verkorksten welt, in der jeder versucht über dem gesetzt zu stehen und sich dank seinem staranwalt überall rausreden kann ist das gesetz nicht mehr in den ursprünglichen büchern zu finden wie dem stgb oder der stvo, sondern in diversen olg oder verfassungsgerichtsurteilen.

die findet man natürlich nur, wenn man sich damit beschäftigt und so ein urteil besagt, daß geeignetes, im speziellen fall fesselhohes schuhwerk, zu tragen ist.
dies ist ein urteil zur stvo und subsumiert sich unter die sonstigen pflichten des fahrzeugrührers.

verstöße dagegen werden mit 50 euronen und einem punkt belohnt.

grüße w

Zitat:

Original geschrieben von bmw-berlin


es gibt zwar keine direkten strafen dafür

doch...

die polizei kann dir die weiterfahrt untersagen.....

imho gabs mal irgendwas, das besagt, das das "feste schuhwerk" dann als "fest" gillt, wenn man nicht einfach aus dens chuhen rausrustchen kann...badelatschen sind so z.b. tabu, aber sandalen (die mit dem gurt-ding um den knöchel) wieder i.o....

Deine Antwort
Ähnliche Themen