Gibt es auf diese einfache Frage,eine ebenso einfache Antwort??ein Bekannter von mir,besitzt einen

Folgendes,ein Bekannter von mir besitzt einen 50er Simsonroller (Typ Schwalbe).

Da dieser laut Papiere ABE 60 KMH fahren darf,diskutiere ich mit ihm wegen folgender Frage.

Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.

Seine Meinung: Er dürfe nicht!.Bei Schnellstrassen sind wir 1ner Meinung,nämlich ja,er darf.Wissen beide aber nicht, obs stimmt!!.

Selbst Polizisten,die wir dazu befragten,sind sich uneins in ihrem Wissen

Vielleicht bekommen wir hier eine( "🙂Rechtssichere 🙂" Antwort/Auskunft.

Danke im voraus für eure "Mühe" mir zu Antworten,und euch allen ein schönes Oster-WE.

Edelschrauber01.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01


Vielleicht bekommen wir hier eine( "🙂Rechtssichere 🙂" Antwort/Auskunft.

Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:

§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."

Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.

Viele Grüße
Verdinand.

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Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Es spielt keine Rolle was das Fahrzeug fährt und/oder fahren könnte und/oder fahren darf.

Einzig entscheidnent ist die BbH, welche ÜBER 60 ( also mind. 61 ) sein muss !!!

Sonst könntest du ja in einem längeren Baustellenstück, wo nur 40 sind, deiner Meinung nach auch mit jedem anderen 45er Roller auf die BAB...was natürlich Schwachsinn ist.

Wenn jemand allerdings so beratungsresistent ist, dann soll derjenige am besten selbst mit dem Ding auf die BAB...sich erwischen lassen....vor Gericht gehen....verlieren.....und vielleicht dann die Gesetze und Verordnungen verstehen..

meinst du jetzt das Simpson oder das Motorrad mit Anhänger?

Also jetzt fühl ich mich echt verkohlt.

Einfach mal lesen und verstehen, ........ oder es einfach lassen...und dann hier bitte auch fern bleiben

Ich verstehe den Unterschied nicht wirklich.
Fakt ist, das nur Fahrzeuge, die 61KMH und schneller fahren können und dürfen eine erlaubnis haben auf der Autobahn zu fahren.
Deshalb dürfen Fahrzeuge, die nur 60 Fahren nicht drauf.

Für mich ist es so, das ein Anhänger, der nur 60 fahren darf (obwohl er logischer Weise mehr könnte, bis er ins Schlingern gerät) keine erlaubnis für die autobahn haben dürfte.
Hat der Anhänger eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60, oder dürfte er an einem anderen Fahrzeug schneller fahren, das nur diese Kombination gedrosselt ist? Vergleichbar bei PKW, wo der anhänger 100 fahren dürfte, der PKW es packt, aber weil die Reifen zu alt sind die 100-Reglung nicht mehr greift.

Über den Sinn braucht man nicht zu diskutieren, der ist vorhanden. In der Duisburger Innenstadt ist auf der A59 eine 60KMH Begrenzung von Hochfeld bis Duissern (länge 3 KM), somit können sie ohne Gefährdung dort fahren um die Ampeln in der City zu umgehen. Ab TL80 aufwärts steigt immer mehr dire Gefahr eines Auffahrunfalls, aber das werden die Verkehrsteilnehmer ja hoffendlich wissen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich verstehe den Unterschied nicht wirklich.
Fakt ist, das nur Fahrzeuge, die 61KMH und schneller fahren können und dürfen eine erlaubnis haben auf der Autobahn zu fahren.
Deshalb dürfen Fahrzeuge, die nur 60 Fahren nicht drauf.

Das Motorrad darf schneller fahren als 60 Km/h.

Der Hänger darf es auch.

Die Kombination Motorrad und Hänger bremsen das ganze aus.Also darf ein Motorrad mit Hänger auf die BAB. Aber eben nur mit 60 Sachen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich verstehe den Unterschied nicht wirklich.
Fakt ist, das nur Fahrzeuge, die 61KMH und schneller fahren können und dürfen eine erlaubnis haben auf der Autobahn zu fahren.

Ich hab's mal korrigiert, vielleicht verstehst Du's ja jetzt...😉

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Ich hoffe das ist jetzt abgeschlossen.

Das ganze gibts nicht nur für Motorräder und Anhänger sondern auch für LKW über 7,5 Tonnen.

Auf Kraftfahrstraßen darf man ebenfalls nur wenn man mehr als 60 km/h fahren kann nach Fahrzeugschein. Gleiche Voraussetzung wie bei Autobahnen per Gesetz.

Jetzt sind Kraftfahrstraßen aber nicht gleichzusetzen mit autobahnähnlichen (mehr Spuren, baulich getrennt, manche sogar mit Richtgeschwindigkeit oder 120) Bundesstraßen.
Das können auch ganz einfache Straßen sein.

Und auf normalen außerorts Straßen - auch wenn es Kraftfahrstraßen sind darf ein LKW nur 60 km/h fahren.

Da der LKW schneller als 60 km/h fahren könnte nach Schein darf er auf Kraftfahrstraßen fahren. Allerdings nur mit 60 km/h sofern nicht autobahnähnlich. 😁

Kann man sich den Aufenthalt bei Motor-Talk eigentlich bei der Fahrschule als Theoriestunden anrechnen lassen? 😕

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Kann man sich den Aufenthalt bei Motor-Talk eigentlich bei der Fahrschule als Theoriestunden anrechnen lassen? 😕

Wenn sie während einer Theoriestunde durchgesprochen wurde, dann ja.

Wenn du es zuhause machst ist es vergleichbar, als währst du beim Üben einfach nur die Bögen durchchgegangen.

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Kann man sich den Aufenthalt bei Motor-Talk eigentlich bei der Fahrschule als Theoriestunden anrechnen lassen? 😕

Im Prinzip ja. Dazu mußt Du dann allerdings nachweisen, daß Du bestimmte Geistesgrößen, deren Beiträge grundsätzlich durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, auf der Ignoreliste hast...😰

Aber lass dir in der Theoriestunde von niemanden hier vorsagen. Auch von mir nicht😉 Ich glaube das 80% der User hier nicht ein 2. mal die Pruefung besteht.🙂

98% 😉

Grad mal online nen Bogen ausgefüllt und auf Anhieb mit 0 Fehlerpunkten bestanden 😎

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Grad mal online nen Bogen ausgefüllt und auf Anhieb mit 0 Fehlerpunkten bestanden 😎

nicht schlecht! musste ich auch gleich machen und wære wie erwartet durchgefallen. 20 punkte😉

Im Prinzip ist die Theorie doch einfach. Hab bisher jede Führerscheinprüfung sowohl in der Theorie,als auch in der Praxis, sofort bestanden.

Wenn es nicht gerade um technische Fragen oder um irgendwelche Anhängergeschichten geht, muss man da doch nur logisch denken und vor allem genau lesen.

Man kann nie alles wissen.

Aber wenn man sich wegen Tuning schonmal nicht nur mit der Mindesthöhe von Scheinwerfern und Kennzeichen sondern auch mit der Mindesthöhe von NEBELSCHLUSSLEUCHTEN beschäftigt hat kann einen nicht mehr viel schocken in Deutschland. 😁

Und gut auskennen hilft Fallstricke vermeiden und auch beim Umgang mit unseren grün/weißen Freunden. Aber immer bei der Wald Formel bleiben.

Hm, eigentlich könnten wir ein wöchentliches Quiz machen... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01


Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestgeschwindigkeit für das fahren auf Autobahnen, stell dir nur vor es ist Stau oder Glatteis, und dann sollst du mindestens 60 fahren.

Was du meinst ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit😉

Was für ein Geistiger dünnschiss..... Eis schnee und Fahrbahnrelavante gegebenheiten unterliegen Sonderreglungen.

Hoffe Du fährst nie mit Roller vor meinem Lkw her.

Auch das Beispiel mit der A 59 bzw 56 hinkt. Es bleibt eine Bundes Autobahn und egal wielange da 60 oder 40 ausgeschildert sind, sie darf von Moped's nicht befahren werden. Warum fahren Kräne auf der BAB mir Rundumleuchte (gelb)???

Weil sie per Gesetz dazu verpflichtet sind als Sonder-schwerlastkräne mit verminderter Endgeschindigkeit.

Ganz schön wild wird hier späkuliert obwohl.es eindeutig ind der stvo bzw in der stvzo der Fahrzeuze geregelt ist.

Man man man.....

Moped auf BAB nicht gestattet!

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