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Gibt es auf diese einfache Frage,eine ebenso einfache Antwort??ein Bekannter von mir,besitzt einen
Folgendes,ein Bekannter von mir besitzt einen 50er Simsonroller (Typ Schwalbe).
Da dieser laut Papiere ABE 60 KMH fahren darf,diskutiere ich mit ihm wegen folgender Frage.
Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.
Seine Meinung: Er dürfe nicht!.Bei Schnellstrassen sind wir 1ner Meinung,nämlich ja,er darf.Wissen beide aber nicht, obs stimmt!!.
Selbst Polizisten,die wir dazu befragten,sind sich uneins in ihrem Wissen
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Danke im voraus für eure "Mühe" mir zu Antworten,und euch allen ein schönes Oster-WE.
Edelschrauber01.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:
§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."
Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.
Viele Grüße
Verdinand.
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62 Antworten
sehr konstruktiv dein gähn...
Dann erklär doch mal wieso dein Zitat mit den 60 km/h per StVO eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ist?
Oder ist die Frage zu hoch?
Ein Motorrad mit Anhänger darf höchstens 60 fahren!
Warum dann bei den großen LKW Kränen zum Beispiel 62 draufsteht?
Aber nur den Beitrag wiederholen hat bei mir ein Gähn verursacht!
Auch die Begründung LKW müßten dann den armen Überholen zieht nicht!
Da bei einem Motorrad mit Anhänger die Spur Breite deutlich höher wäre!
So und nun?!?
Frage ich dich wo der Unterschied liegt?
BEide dürfen nur 60 Höchstens fahren!
Der eine darf auf die BAB der andere nicht?!?
Aha...
Ich habe ja geschrieben das es nicht der Weißheit letzter Schluß ist!
Aber das ist nicht von mir so erdacht...
Es ist ein Fakt!
Der Passus Autos dürfen mit Anhänger 80 fahren wurde halt mit dem "und Motorräder" verpasst!
Somit ist dies eine Grauzone.....
und was anderes habe ich nicht behauptet!
Alex
Es spielt keine Rolle was das Fahrzeug fährt und/oder fahren könnte und/oder fahren darf.
Einzig entscheidnent ist die BbH, welche ÜBER 60 ( also mind. 61 ) sein muss !!!
Sonst könntest du ja in einem längeren Baustellenstück, wo nur 40 sind, deiner Meinung nach auch mit jedem anderen 45er Roller auf die BAB...was natürlich Schwachsinn ist.
Wenn jemand allerdings so beratungsresistent ist, dann soll derjenige am besten selbst mit dem Ding auf die BAB...sich erwischen lassen....vor Gericht gehen....verlieren.....und vielleicht dann die Gesetze und Verordnungen verstehen..
Es ist ein Unterschied ob die Bauart des Fahrzeugs im Fahrzeugschein auf 60 km/h begrenzt ist oder ob ein Motorrad mit Anhänger nicht schneller als 60 km/h auf der Autobahn per Gesetz fahren darf.
Und überleg doch mal wieso die 62 die du erwähnst auf den Kränen steht - wäre doch gar nicht nötig wenn 60 reichen würden...
60 reichen eben nicht. Mindestens 61 sinds.
Es muß schneller als 60 fahren können....
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestgeschwindigkeit für das fahren auf Autobahnen, stell dir nur vor es ist Stau oder Glatteis, und dann sollst du mindestens 60 fahren.
Was du meinst ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
@r129fan
UND es muß eingetragen sein. *winksmilie*
Sonst könnte jemand mit einem getunten 45 km/h (laut Schein) Roller bei dem die Polizei nach einer Kontrolle bescheinigt er fährt 65 km/h auf die Autobahn wollen.
@pepperduster:
"mehr als 60 km/h" bauartbestimmt.
daß manche nur maximal 60 km/h fahren dürfen obwohl sie eine höhere bauartbestimmte Geschwindigkeit haben ist eine andere Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Es muß schneller als 60 fahren können....
und dürfen (siehe Eintrag im Fahrzeugschein"
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
... die schneller als 60 km / h auf ebener Strecke betragen muß.
Zitat:
Original geschrieben von jl1
und dürfen (siehe Eintrag im Fahrzeugschein"
Logisch
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Es spielt keine Rolle was das Fahrzeug fährt und/oder fahren könnte und/oder fahren darf.
Einzig entscheidnent ist die BbH, welche ÜBER 60 ( also mind. 61 ) sein muss !!!
Sonst könntest du ja in einem längeren Baustellenstück, wo nur 40 sind, deiner Meinung nach auch mit jedem anderen 45er Roller auf die BAB...was natürlich Schwachsinn ist.
Wenn jemand allerdings so beratungsresistent ist, dann soll derjenige am besten selbst mit dem Ding auf die BAB...sich erwischen lassen....vor Gericht gehen....verlieren.....und vielleicht dann die Gesetze und Verordnungen verstehen..
meinst du jetzt das Simpson oder das Motorrad mit Anhänger?
@ Boxertreiber-Oder Was mich betrifft,ich meine noch immer die Simson(Schwalbe).In ihrer BE steht::Bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit 60 KMH,aber der Roller ist Schneller,weil er ein klassicher "alter"gut eingefahrener Originaler 50er(Bestandsschutz) und kein 45er Roller ist!!.
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
@ Boxertreiber-Oder Was mich betrifft,ich meine noch immer die Simson(Schwalbe).In ihrer BE steht::Bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit 60 KMH,aber der Roller ist Schneller,weil er ein klassicher "alter"gut eingefahrener Originaler 50er(Bestandsschutz) und kein 45er Roller ist!!.
ne mir war das klar....
Aber manche hier kennen eben nicht alle "Irationalitäte" im StVo!
Alex
@Boxertreiber-Oder: Kannst du eigentlich noch normal posten? Oder willst du dich hier mit diesem latent aggressiv-sarkastischen Schreibstil verewigen? Wenn zweiteres zutreffen sollte, dann teile ich dir hiermit mit, dass ich das so nicht mehr mit anschauen werde. Egal ob hier, im TL-Thread oder sonstwo im Forum. Du erhältst dazu von mir auch noch gesondert Post von mir, auch in Beantwortung deiner Nachfrage.
Zum aktuellen Thread kann ich nur sagen, wenn du den Sachverhalt nicht komplett erfassen kannst, warum auch immer, dann halte dich bitte zurück. Denn erstens hast du Unrecht, zweitens brauchst du niemand anderen für die korrekte Beantwortung der Frage für dumm verkaufen.
Gruß Tecci
MT-Moderation
Da fällt mir ein Merksatzt aus der Fahrschule wieder ein.Schneller als 60 muss sie müssen dürfen aber darf sie nicht.Grüsse aus Berlin.