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Gibt es auf diese einfache Frage,eine ebenso einfache Antwort??ein Bekannter von mir,besitzt einen
Folgendes,ein Bekannter von mir besitzt einen 50er Simsonroller (Typ Schwalbe).
Da dieser laut Papiere ABE 60 KMH fahren darf,diskutiere ich mit ihm wegen folgender Frage.
Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.
Seine Meinung: Er dürfe nicht!.Bei Schnellstrassen sind wir 1ner Meinung,nämlich ja,er darf.Wissen beide aber nicht, obs stimmt!!.
Selbst Polizisten,die wir dazu befragten,sind sich uneins in ihrem Wissen
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Danke im voraus für eure "Mühe" mir zu Antworten,und euch allen ein schönes Oster-WE.
Edelschrauber01.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:
§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."
Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.
Viele Grüße
Verdinand.
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62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Kleine Fahrzeuge auf der AB und langsam(er als LKW):
... 125er gedrosselt
...
... fahren bzw. dürfen 80km/h fahren und damit auf die Autobahn!
Mein Sohn hatte so ein Moped ... daher weiß ich das noch gut! BIS 80km/ KLEINES Nummernschild, über 80km/h GROSSES Nummernschild!
Es gibt in Ausnahmefällen auch die Genehmigung für ein KLEINES Nummernschild, wenn der Platz für ein großes nicht reicht. Habsch gerade noch gelesen. WIDERSPRUCH? Klärt mich auf ...
Einfache Antwort:
Mit der Simson darf er...
-60km/h fahren (da Ausnahmegenehmigung durch DDR Zulassung)
-nicht auf die Autobahn, weil dafür müsste >60km/h eingetragen sein, sprich mindestens 61km/h
-nicht auf Kraftfahrstraßen, gleicher Grund wie Autobahn
Die Autobahnregelung ist überall nachzulesen, die 60km/h Erlaubnis da DDR Zulassung auch, wurde mir aber zusätzlich von diversen Polizisten bestätigt. (selber Simson S51 Fahrer)
Desweiteren: es gilt NICHT was das Mopped eigentlich rennt, sondern es gilt was eingetragen ist. Gilt übrigens für alle Fahrzeuge.
(Bsp.: Traktor, der 60km/h fahren darf, darf auch nicht auf die Autobahn)
@bootsmann:
ich sag doch nix anderes.
Nur wird die gedrosselte 125er nicht so schnell sein wie ein LKW der+X fährt...
LKW Rennen gegen 125er.
Mit so etwas ist eben zu rechnen auf der Autobahn.
Und wer sagt es sei gefährlich weil die anderen so schnell sind und keiner damit rechnet ist wohl die Gefahr oder zumindest ein Teil davon.
@Yoink:
es gibt auch Traktoren mit mehr als 60 km/h Eintragung.
Wobei da das Auffahren etwa so ist wie auf nen LKW...
Problematischer sind
Karts
Apes
Renault Elektrominifahrzeug
125er gedrosselt
Motorrad mit Anhänger
Das sind alles hübsche kleine Fahrzeuge die keiner übersehen darf.