Gibt es auf diese einfache Frage,eine ebenso einfache Antwort??ein Bekannter von mir,besitzt einen

Folgendes,ein Bekannter von mir besitzt einen 50er Simsonroller (Typ Schwalbe).

Da dieser laut Papiere ABE 60 KMH fahren darf,diskutiere ich mit ihm wegen folgender Frage.

Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.

Seine Meinung: Er dürfe nicht!.Bei Schnellstrassen sind wir 1ner Meinung,nämlich ja,er darf.Wissen beide aber nicht, obs stimmt!!.

Selbst Polizisten,die wir dazu befragten,sind sich uneins in ihrem Wissen

Vielleicht bekommen wir hier eine( "🙂Rechtssichere 🙂" Antwort/Auskunft.

Danke im voraus für eure "Mühe" mir zu Antworten,und euch allen ein schönes Oster-WE.

Edelschrauber01.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01


Vielleicht bekommen wir hier eine( "🙂Rechtssichere 🙂" Antwort/Auskunft.

Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:

§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."

Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.

Viele Grüße
Verdinand.

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Mal ehrlich, manches mal habe ich so meine Zweifel ob die Schreiberlinge hier alle im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Da muss man sich wirklich nicht mehr über das zeitweilige Chaos auf Deutschlands Straßen wundern wo fast jeder seine eigene StVO hat.
Wer das Video gesehen hat ... GENAU gesehen hat ... dem ist sicherlich aufgefallen, dass "die Schwalbe" ein Versicherungskennzeichen hat. Klingelt da vielleicht bei dem Einen oder Anderen etwas? Naaaa?
Versicherungskennzeichen = MAXIMAL 40 km/h!!! Worüber diskutieren wir denn hier auf inzwischen mal wieder 4 Seiten???

Auch ein Mofa mit ??? kann theoretisch schneller fahren und hat vielleicht im Kfz Schein eine höhere Geschwindigkeit drinnen stehen, darf aber nicht, weil nur Versicherungskennzeichen!

Anderes Beispiel: Mein Sohn hat mal ein 125ccm Moped gefahren mit KLEINEM Nummernschild. Ergo durfte er maximal 80km/h fahren. Es bestand aber durchaus die Möglichkeit die Drossel zu entfernen und die Mühle wäre 125km/h schnell gewesen.

Also, klärt doch erst mal welches Kennzeichen die Schwalbe hat. Dann erübrigt sich jede weitere Diskussion ob sie nun oder ja. Theoretisch kann sie vielleicht, darf sie aber nicht ... Ich könnte auch ... darf aber nicht von der chinesichen Mauer pinkeln ... man, man, man ... Isch kriege mal wieder einen Steifen .................................................................. Nacken vom Kopp schütteln! 😎

Bootsmann, da muss ich Dir leider widersprechen.
Es gibt eine Regelung für vor dem 1.1.1992 in den Straßenverkehr eingeführte Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die bauartbedingt 60 km/h fahren können, mit einem normalen B oder M Führerschein gefahren werden dürfen; und diese Lkrads dürfen mit einem Versicherungsschild gefahren werden, da sie nur einen Abdruck der allg. Betriebserlaubnis haben oder im Glücksfalle das Original.
Wir haben daheim beides, die Schwalbe meiner Frau hat noch originale Papiere und ich habe meine 2004 in FL angefordert.
Und für meine (die ist fertig restauriert) hole ich mir ein Vers. kennzeichen, mehr nicht.

Übrigens, zur Eingangsfrage: mit 60 km/h bbH darf ein Lkrad nicht auf eine BAB. Erst mit 61 km/h bbH.
Ein feiner Unterschied, weshalb die Schwalbe trotzdem noch ein Lkrad sein "darf".

Ach so, und das Dingen heißt "Simson" und nicht "Simpson"- das Eine ist deutsches, das Andere angelsächsisches Kulturgut. Und nicht zu verwechseln! (Ich bin übrigens "Wessi" 😁)

cheerio

Ok, nun bin ich schlauer (wenn das überhaupt geht 😁) Die Schwalbe darf mit Versicherungskennzeichen 60km/h fahren. Das ist wohl eine Übergangsregelung ... Wusste ich bisher nicht.
Damit darf sie aber dann trotzdem NICHT auf die Autobahn, da sie maximal 60km/h fährt ... Es sei denn sie ist frisiert ... 😛
Aber sich damit erwischen zu lassen ... ist es das wert?
Trotzdem, auch als ältere Führerscheininhaber kann man HIER immer noch dazu lernen 😁

Ich weiß es auch nur, weil ich eine habe, und beileibe nicht alles. Passt schon.

cheerio

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Zitat:

Original geschrieben von shathh


Kann man sich den Aufenthalt bei Motor-Talk eigentlich bei der Fahrschule als Theoriestunden anrechnen lassen? 😕

Man sollte sich aber nicht wundern, wenn dadurch die Durchfallquote drastisch nach oben schnellt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Versicherungskennzeichen = MAXIMAL 40 km/h!!!

Falsch, denn es fahren sehr viele Roller und Mokicks mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von

45 Km/H

mit Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Strassen.

Und das ganz legal.

Dabei war der Thread schon über ein Jahr im "Archiv". 😁

Ab 92 fahren die 50ccm dann 50 km/h und ab 2008 (?) noch 45 km/h. In der DDR war halt doch nicht alles schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mal ehrlich, manches mal habe ich so meine Zweifel ob die Schreiberlinge hier alle im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Da muss man sich wirklich nicht mehr über das zeitweilige Chaos auf Deutschlands Straßen wundern wo fast jeder seine eigene StVO hat.
Wer das Video gesehen hat ... GENAU gesehen hat ... dem ist sicherlich aufgefallen, dass "die Schwalbe" ein Versicherungskennzeichen hat. Klingelt da vielleicht bei dem Einen oder Anderen etwas? Naaaa?
Versicherungskennzeichen = MAXIMAL 40 km/h!!! Worüber diskutieren wir denn hier auf inzwischen mal wieder 4 Seiten???

Auch ein Mofa mit ??? kann theoretisch schneller fahren und hat vielleicht im Kfz Schein eine höhere Geschwindigkeit drinnen stehen, darf aber nicht, weil nur Versicherungskennzeichen!

wenn man sich schon so weit aus dem fenster lehnt, sollte man auch mit korrekten aussagen auftrumpfen können. Sonst läuft man Gefahr selbst als Kasper dazustehen.

"bauartbedingt" - was ist daran so unklar" ? Jedes Fahrzeug welches mind. 61 km/h in den Papieren stehen hat, darf auf die Autobahn. Da interessieren keine Beschränkungen durch Kennzeichen oder sonstwas. Die 61 km/h sind auch keine mindestgeschwindigkeit und müssen nicht Gefahren werden.

Wie war das mit der Ahnung und der Fresse?

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Mal ehrlich, manches mal habe ich so meine Zweifel ob die Schreiberlinge hier alle im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Da muss man sich wirklich nicht mehr über das zeitweilige Chaos auf Deutschlands Straßen wundern wo fast jeder seine eigene StVO hat.
Wer das Video gesehen hat ... GENAU gesehen hat ... dem ist sicherlich aufgefallen, dass "die Schwalbe" ein Versicherungskennzeichen hat. Klingelt da vielleicht bei dem Einen oder Anderen etwas? Naaaa?
Versicherungskennzeichen = MAXIMAL 40 km/h!!! Worüber diskutieren wir denn hier auf inzwischen mal wieder 4 Seiten???

Auch ein Mofa mit ??? kann theoretisch schneller fahren und hat vielleicht im Kfz Schein eine höhere Geschwindigkeit drinnen stehen, darf aber nicht, weil nur Versicherungskennzeichen!

wenn man sich schon so weit aus dem fenster lehnt, sollte man auch mit korrekten aussagen auftrumpfen können. Sonst läuft man Gefahr selbst als Kasper dazustehen.

"bauartbedingt" - was ist daran so unklar" ? Jedes Fahrzeug welches mind. 61 km/h in den Papieren stehen hat, darf auf die Autobahn. Da interessieren keine Beschränkungen durch Kennzeichen oder sonstwas. Die 61 km/h sind auch keine mindestgeschwindigkeit und müssen nicht Gefahren werden.

Wie war das mit der Ahnung und der Fresse?

Und wie war das mit dem sachlichen Verhalten im V&S-Forum? Ich darf Dich höflich, aber bestimmt darum bitten, Dich künftig weniger provokativ zu äußern!

twindance/MT-Moderation

Einmal zur Info für alle, weshalb es die ganze Simson-Autobahn-Diskussion wahrscheinlich gibt (neben der 60 km/h bzw. mehr als 60 km/h Geschichte).

In der DDR war die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht mehr als 60 km/h sondern 50 km/h. Ob es jetzt "mehr als" 50 km/h waren, lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Auf jeden Fall durften die Simson-Mopeds und die Schwalben damals in der DDR auf die Autobahn. Daher hält sich vermutlich in einigen Kreisen noch das Gerücht, dass man mit diesen Fahrzeugen auf die Autobahn dürfe.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Anderes Beispiel: Mein Sohn hat mal ein 125ccm Moped gefahren mit KLEINEM Nummernschild. Ergo durfte er maximal 80km/h fahren. Es bestand aber durchaus die Möglichkeit die Drossel zu entfernen und die Mühle wäre 125km/h schnell gewesen.

Nur 'mal zur Info: Das ist ein ganz großes Faß, was Du da aufmachst. So einfach ist das mit dem kleineren und großen Nummernschild nämlich längst nicht mehr. Weil mich die Sache aber interessiert, werde ich hierzu im Biker-Unterforum gleich einmal einen Thread aufmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich verstehe den Unterschied nicht wirklich.
Fakt ist, das nur Fahrzeuge, die 61KMH und schneller fahren können und dürfen eine erlaubnis haben auf der Autobahn zu fahren.
Ich hab's mal korrigiert, vielleicht verstehst Du's ja jetzt...😉

Dieser Satz wird durch die Korrektur nicht richtiger- in diesem Fall sogar eher mißverständlicher. Mit Adjektiven wie "können" und "dürfen" kann die Formulierung "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" nur unzureichend erklärt werden, zumindest nicht dermaßen pauschal und verkürzt wie oben geschrieben. Und wem diese nicht anschaulich genug ist, der schaue einfach

hier

nach.

Das Verständnis manches Sachverhalts setzt ein wenig Auseinandersetzung mit ggf. neuen Begriffen voraus, was Zeit kostet, aber in der Regel den Horizont (oder zumindest den Wortschatz) erweitert.

eigentlich schon lang geklärt Schwalbe = 60 = nicht auf die Autobahn.

Motorrad > 60 = auf die Autobahn
+ mit Anhänger = maximal 60 fahren.

Wenn Motorrad <=60 dann nicht auf die Autobahn. Egal ob Anhänger oder nicht.

Was auch noch langsam auf der AB ist:
Oldtimer, Traktoren, Unimog... sofern >60 eingetragen.

Kleine Fahrzeuge auf der AB und langsam(er als LKW):
Kart,
Ape,
das Renault Elektroauto
125er gedrosselt
Motorräder mit Anhänger
...

Wer sagt das sei gefährlich ist wohl Teil der Gefahr.
Denn derjenige will sich offenbar nicht anpassen an die Möglichkeit, daß solche Fahrzeuge da sind. bzw. umgekehrt, wenn er sicher ist, es sind keine solchen Fahrzeuge da, dann...

Gefahren werden müssen die >60 nicht einmal. Sie müssen nur eingetragen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Gefahren werden müssen die >60 nicht einmal. Sie müssen nur eingetragen sein.

Man braucht dann aber schon einen sehr guten Grund, weshalb man langsamer als "Vollgas" auf der Autobahn fährt. Unnötige Behinderung etc. ... 😉

Bei Oldtimern kein Problem, der kann halt nicht mehr soviel. 😉

Oder bergauf - hält dein Auto bergauf die Maximalgeschwindigkeit?
Manche vielleicht, aber wir reden hier von zum Beispiel 65 km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit, also auch wenig PS...
(Die gedrosselte 125er oder das Motorrad mit Anhänger ist da im Vorteil da gesetzlich und technisch extra beschränkt.)

Und von uns hier hat keiner zu entscheiden obs gerechtfertigt ist oder nicht. 😁

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Und wie war das mit dem sachlichen Verhalten im V&S-Forum? Ich darf Dich höflich, aber bestimmt darum bitten, Dich künftig weniger provokativ zu äußern!

Ich habe nur versucht mich der Sachlichkeit des Posts anzupassen auf den ich geantwortet habe 😉

Das mit dem Wald und dem Rufen eben...

PS:
Das Zitieren eines in der Öffentlichkeit bekannten Komikers liegt meiner Meinung nach ein paar Stufen oberhalb von "Stammtisch-Niveau". Aufgrund dessen möchte ich dir die folgenden Zeilen vor Augen führen (Sie dürften dir bekannt vorkommen):

Zitat:

Dass mal ein derberes Wort im Eifer geschrieben wird, ist ja nun doch auch menschlich. Wir wollen ja auch nicht die Sterilität eine Polit-Promi-Runde. Am geschmähten Stammtisch wird "Du alter Sack" ja auch nicht gleich quer genommen.

Ich möchte dich darum bitten deine Messlatte nochmal eichen zu lassen, bevor du wieder mit Ermahnungen um dich wirfst. Danke.

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