Gewindefahrwerk / Achsvermessung
Hiho...
Wie ist das eigentlich bei nem Gewindefahrwerk...lass jetzt die Spur/Sturz einstellen. Was ist aber wenn ich die Höhe wieder verstelle, muss ich dann erneut zur Achsvermessung??
17 Antworten
hi rocka,
hast du denn dein fahrwerk schon eintragen lassen? wenn ja solltest du bedenken, dass auch bei einem gewindefahrwerk nur die bei der abnahme eingestellten höhe den tüv-segen hat. wenn du das fahrwerk wieder verstellst, müsstest du den wagen wieder abnehmen lassen.
ich weiß, dass das hühnerkram ist, aber so isses nunmal...
bönne
jo eingetragen ist und steht auch schon in den papieren...ABER ich denke mal nicht das bei ner kontrolle genau nachgemessen wird, da ja mein auto z.b. auch noch relativ hoch liegt, so ca. 3 cm tieferlegung, das ist ja noch nicht als extrem zu bezeichnen.
außerdem wird der polizist wohl eher eine auge darauf haben, ob der wagen zu tief gedreht ist als zu hoch...
aber kann sein das der versicherungsschutz erlischt wenn ich den wieder in der höhe verstelle?
Also wenn du ein Fahrzeug hoch drehst,dann sollte der Versicherungsschutz erhalten bleiben.Nur das Gewindefahrwerk hat einen strengen Einstellbereich der nicht mehr oder weniger sein darf.Wenn du nun dein Gewinde hoch drehst,und er kommt aus dem Bereich raus ist es nicht zuläßig und du kannst deinen Versicherungsschutz verlieren.
Das mit dem Bremskraftverstellung hinten ist nicht so schlimm !
Solange die Bremswerte hinten OK sind sprich nicht zu stark und beide gleichmäßig braucht man diese Verstellung nicht zu tätigen.