Gewichtsbesteuerung???
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich meinen ML ohne Probleme nach Gewicht besteuern lassen kann??
Vor allem:
- was, wo, warum, welcher .... Behördengang ist zu tun?
- gibts auch Nachteile??
Wegen des zul. GG über 2,8t müsste es ja ohne weiteres gehen!?
Postet mal eure Erfahrungen!
...Danke und viele grüße magge!
Beste Antwort im Thema
Ja, da steht immer noch PKW geschlossen, der Schein wird ja nicht erneuert, sonodern dient nur als Hinweis für das KFZ Amt , um dann den neuen KFZ STeuerbescheid auszustellen. So wars bei mir - kein Problem - keine Bürokratie - nichts .
Gruß
J.Hartmann
22 Antworten
Grundsätzlich muss nur beim Finanzamt ein Formloser Antrag auf Besteuerung nach Gewicht eingereicht werden. Die Zulassungsbehörde hat mit der Einstufung Steuer nichts zu tun. Am besten beim Finanzamt mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen . Dann fallen auch keine Gebühren an und man braucht keine TÜV /DEKRA Bescheinigungen.
gggf. auf die bislang noch geltenden Vorschrriften aufmerksam machen.
Hinweis : Die Besteeuerung soll jedoch bald wegfallen. Aber solange es nicht durch die parlamentarischen Gremien ist muss nach altem Gesetz gehandelt werden.
Ein gesetz tritt erst mit veröffentlichung im Bundesanzeiger (in schriftform ) in Kraft.
Käääääse!
Grundsätzlich muß garnichts. Offensichtlich haben die Zulassungsbehörden unterschiedliche Vorgehensweisen, dies zeigen ja auch die anderen Antworten in dieser Rubrik...
Aber wenn die Zulassungsstelle nicht automatisch entsprechend Kombinationskraftwagen in die Steuer einstuft, muß man/frau per Antrag halt nachhelfen!
So long!
Kein Kääääääääse ,
für die Besteuerung ist das Finanzamt zuständig.
Sonst niemand.
Die Zulassungsbehörde kann zulassen was sie will , PKW , LKW oder egal was.
Grundlage für die Steuerfestsetzung ist lt. Steuergesetz das Finanzamt.
Und hier ist der zuständige Ressortleiter KFZ-Besteuerung zuständig.
Kein wenn und aber .
ggf. einmal das Landessteuergesetz hinzuziehen
Übrigens : Hinweis an b.a.l.
Nenne Deinen ML 270 bitte nicht Karre.
Als Karre verstehe ich Handkarre oder
ähnliches. Oder behandelst Du Deinen ML 270 auch wie eine Karre ????
P.S. Klagt nicht , kämpft !!!
Also:
melde mich nun zurück und will berichten wies ausgegangen ist.
Ich war ja vorsichtshalber beim Tüv und wollte mir die Eignung als Kombinationsfahrzeug bestätigen lassen. Dem Tüvbeamten fiel auf, dass dies schon im FZschein vermerkt ist. ( irgend ein Eintrag: Kombilimosine nach EN.....)
Er riet mir auch, wenn der Steuerbescheid kommt einen Antrag auf Gewichtsbesteuerung zu stellen, was dann problemlos klappen sollte.
Doch siehe da! vor 2 Wochen kam der Brief vom Finanzamt: ohne irgend ein Antrag oder dergleichen wurde mein ML nach Gewicht besteuert (170Euro im Jahr) ;-)))
Das das FZA mal zu gunsten des Steuerzahlers handelt??????????
Na ja sehen wir mal wie lange es diese Begünstigung noch gibt
Gruß magge
Die Begünstigung wird wohl bald fallen!
Die M-Klasse wurde nicht von Anfang an als Kombinations-PKW gebaut und hatte anfangs auch keine zul. Gesamtgewicht über 2,8t!
Daher gibt es bei manchen eventuelle Probleme.
Mercedes hat allerdings relativ schnell reagiert und die M-Klasse gleich als Kombinations-PKW ab Werk ausgeliefert, so dass es mit den neuen keine Probleme geben sollte.
Für die alten Ms gibt es aber beim freundlichen MB-Händler die nötigen Unterlagen um in als Kombinations-PKW anzumelden. Ihr braucht dazu also kein teuren Gutachten o.ä.! Das sollte problemlos funktionieren!
Damit hat MB ( und andere Off-Road Hersteller) allerdings auch die Abgasnormen von LKWs bei der M-Klasse! Diese sind nicht so streng wie die von PKWs. Wenn das Privileg also fällt, wird es für solche Autos richtig teuer. Dann wir aus LKW E3 wird PKW E2!
(Nachzulesen unter http://www.presseportal.de/story.htx?nr=432671&firmaid=22521 )
neuigkeiten?
gibts mitlerweile schon neuigkeiten zu dem thema kombinations-pkw und ihre steueränderung? weiß jmd ob es dann für all gilt oder nur die ab dann neu-zugelassenen?
Hallo,
mein Finanzamt hatte sich erst ein wenig bockig. Unter Ziffer 15 im Brief steht bei mir 2750 kg. Im Anhang steht 2850 kg, wenn AHK monteirt. Also hab ich ein Foto von meiner montierten AHK sowie ein Schreiben an das Finanzamt gesandt. Kurze Zeit später erhielt ich eine Gutschrift über zu viel bezahlte Steuern.
Viele Grüße
andi