Gewichtsbesteuerung???
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich meinen ML ohne Probleme nach Gewicht besteuern lassen kann??
Vor allem:
- was, wo, warum, welcher .... Behördengang ist zu tun?
- gibts auch Nachteile??
Wegen des zul. GG über 2,8t müsste es ja ohne weiteres gehen!?
Postet mal eure Erfahrungen!
...Danke und viele grüße magge!
Beste Antwort im Thema
Ja, da steht immer noch PKW geschlossen, der Schein wird ja nicht erneuert, sonodern dient nur als Hinweis für das KFZ Amt , um dann den neuen KFZ STeuerbescheid auszustellen. So wars bei mir - kein Problem - keine Bürokratie - nichts .
Gruß
J.Hartmann
22 Antworten
hallo magge!!! eine besteuerung nach zulässigem gesamtgewicht ist grundsätzlich bei deinem fzg. kein problem. hier kannst du das entsprechende gutachten, welches für die aktion unbedingt erforderlich ist, käuflich erwerben. wenn der ganze spaß dann in die fahrzeugpapiere vom sachverständigen eingetragen worden ist, (macht hier gleich der anbieter des gutachtens - da sind keinerlei probleme zu erwarten) gehst du zur zulassungsstelle, läßt alles amtlich machen, fertig. wenige tage später erhälst du dann einen neuen steuerbescheid in höhe von 173 euro vom finanzamt. unterm strich sehe ich hier nur vorteile. du bist dann halter eines sogenannten "kombinationskraftfahrzeuges", welches nicht dem sonntagsfahrverbot sowie der geschwindigkeitsbegrenzungen, die für lkw gelten, unterliegt. als nachteil sehe ich persönlich nur den preis. für das gutachten sind in deinem pers. fall alleine 395 euro abzudrücken, dazu kommen nochmal 40 euro für den gutachter und zwanzig für die zulassung. ach ja, nach minden mußt du zum eintragen der sache auch noch fahren (siehe link). ich hoffe, dir geholfen zu haben.
ub999
Beim Ml brauchst Du meines Wissens kein Gutachten, der hat doch schon ab Werk das erforderliche Gesamtgewicht eingetragen.
Das soll aber doch ab 01.07. abgeschafft werden, oder? Außer bei gewerblicher Nutzung.
Danke für die Antwort.
Jedoch dachte ich wie es flori-joe geschrieben hat, man braucht kein Gutachten!?? Das zGG beträgt ab Werk schon 2870Kg!
Was soll ich da noch ein TüV-Gutachten usw. für teures Geld bezahlen?????????
UB999 hast du da eigene Erfahrung?????
Trotzdem Danke für die Antwort! Ich werd mein FZ am Do. zulassen und es auf der Zulassungsstelle mal probieren. Halte euch dann auf dem Laufenden; was dabei rauskommt.
gruß magge
nochmal ich! persönliche erfahrungen habe ich zum thema bei der umschreibung eines vw-multivans gemacht. das problem ist nicht, daß du bereits ein zul. gesamtgewicht von mehr als 2800 kg im brief stehen hast, vielmehr ist der unterschied der, daß dort dein wagen ausdrücklich als pkw definiert ist. die mädels von der zulassung interessiert es herzlich wenig, was du denen erzählst, auch wenn du mit deinen ausführungen sicher recht hast. die schreiben echt nur das ab, was im brief steht und schicken das weiter an das finanzamt. du brauchst die freigabe als "kombinationsfahrzeug" und das steht ausdrücklich im genannten, leider teuren gutachten. dort ist dann nochmal aufgeführt, daß keinerlei technische veränderungen am fahrzeug vorgenommen werden müssen ect, ect. überdies erhält dein fahrzeug eine komplett neue schlüsselnummer, die dann im kraftfahrt-bundesamt deinen wagen eben als kombinationsfahrzeug ausweist. über sinn und unsinn dieser vorschriften möchte ich selber aber lieber nicht nachdenken...😁 andere frage: ist es nicht auch möglich, sich sein fahrzeug direkt ab werk als kombinationsfahrzeug verschlüsselt ausliefern zu lassen?? habe sowas schon gehört...?!?!
Also ein TÜV Gutachten ist nun wirklich nicht notwendig, da im KFZ-Schein bereits das Gewcht von 2870kg eingetragen ist. Ich habe nur den Schein beim KFZ-Amt vorgelegt und das wars. Geänderter KFZ Steuerbescheid kam umgehend.
Gruß
J.Hartmann
Ja, da steht immer noch PKW geschlossen, der Schein wird ja nicht erneuert, sonodern dient nur als Hinweis für das KFZ Amt , um dann den neuen KFZ STeuerbescheid auszustellen. So wars bei mir - kein Problem - keine Bürokratie - nichts .
Gruß
J.Hartmann
hab gerade mit Finanzamt und TÜV telefoniert:
laut deren aussage nur vom tüv bestätigen lassen, dass es sich um ein kombinations-kfz handelt..., ...haben.., ...soll....., ist..., oder wie auch immer..... kostet ca. 17 euro und dann beim FZA gewichtsbesteuerung beantragen fertig!!
also scheint mit der obige link mit den rund 350euro recht teuer!!
mal sehen obs auch auf dem kleinen dienstweg geht. ihr habt mir sehr geholfen, ich werd weiter berichten wie's ausgeht!
gruß magge
Gewichtsbesteuerung
Habe selbst einen ML 270.
Du brauchst nichts weiter zu tun, als die Karre zuzulassen. Da das zulässige Gesamtgewicht über 2800 kg liegt wird die Karre automatisch als Kombinationskraftwagen zugelassen. Damit kommst Du in den Genuss des deutlich reduzierten Steuersatzes... Bei mir war's jedenfalls so.
Also kein weiterer Formalienkram, Gutachten o.ä. erforderlich, einfach anmelden, losfahren und Steuern sparen!!!
Bei mir war´s genauso wie bei b.a.l.
Habe bei der Zulassung gar nichts von Gewichtsbesteuerung gesagt, und der Wagen wurde aufgrund des zul. GG automatisch als Kombinations-PKW zugelassen.
Aber nochmal meine Frage:
Soll diese Steuerbegünstigung nicht mit Wirkung zum 01.07. für privat genutzte Fahrzeuge aufgehoben werden? Oder ist das schon wieder vom Tisch?
'Ne definetives Datum gibt es meines Wissens noch nicht. Irgendwann kann oder wird im zuge der Harmonisierung mit Europa bestimmt etwas kommen!
Jedoch ist dies Bundessache und nicht die der Länder. Unser BundesVerkersminister soll ja gerade andere Probleme haben ;-))
Natürlich kann die Änderung heute, morgen, oder sogar gestern kommen, jedoch bleibt uns nichts anderes übrig als abzuwarten!!!!
Übrigens in anderen Foren wird zu diesem Thema berichtet, dass das bestehende Gesetz bis 2005 fest ist!???!
in diesem Sinne......
Hallo,
mir ist es wie folgt ergangen.
Ich habe am 24.05.2004 einen ML 270 Cdi (jahreswagen) zugelassen. Im Brief und Schein steht Kombinationslimousine. Gestern erreichte mich Post vom Finanzamt zwecks KFZ Steuer festgesetzt auf
27 x 16,05 € sprich in Summe 433 €
Heute morgen habe ich mich telefonisch dort gemeldet und man hat mir gesagt ich hätte ja keinen Antrag zwecks Besteuerung nach Gewicht gestellt.
Diesen müßte ich mit einer Kopie des KFZ-Scheins einsenden. Wobei ich auf das Zul. GG von über 2,8 T hinweisen möchte.
eusk77
Bei mir ging's ohne Antrag und ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen...
Tja, so sind sie, die Mühlen der Behörden...