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Gewerblicher (kein Autohändler oder ähnliches) Verkauf eines Fahrzeugs an Privatkäufer

Themenstarteram 28. Mai 2015 um 5:58

HAllo

ich möchte einen PKW, Geschäftswagen von der Firma an eine Privatperson verkaufen.

Wie sieht es hier mit der gesetzlichen Gewährleistung aus. Muss ich als Gewerbetreibender auch die Gewährleistung geben, wie ein Autohändler? Bei meinem Gewerbe handelt es sich um ein produzierendes Gewerbe in der Lebensmittelindustrie.

Der Käufer ist damit einverstanden im Kaufvertrag das Auto als defekt oder im Kundenauftrag zu verkaufen, bringt mir das etwas, um die Gewährleistungspflicht zu um gehen?

Es ist ein C220 Bj 2011 mit 111000 km.

P.S. Wie sieht es bei anderen Fahrzeugen aus der Firma aus, LKW, Transporter, Anhänger, wenn ich diese an Privatpersonen verkaufe?

Besten Dank

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2015 um 6:29

Die Gewährleistung kann von einem gewerblichen Verkäufer bei einem Verkauf an einen Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Ob der gewerbliche Verkäufer ein Autohändler ist oder ein anderes Gewerbe hat, spielt hierbei keine Rolle. Nur beim Verkauf an einen gewerblichen Kunden kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Wie willst Du es übrigens anstellen, im Kundenauftrag zu verkaufen? Wenn das Fahrzeug Deinem Betrieb gehört, kannst Du es nicht im Auftrag eines anderen verkaufen. Ein Zwischenverkauf an eine Privatperson (z. B. an Dich privat) wird vom Gesetzgeber als Gestaltungsmissbrauch angesehen und würde Dir somit im Ernstfall nichts nützen.

Gruß

Der Chaosmanager

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 31. Mai 2015 um 20:50:57 Uhr:

Ob die Gerichte auf Strohmann erkennen oder nicht dürfte von der Haltedauer des Fahrzeugs abhängen. Wird das Fahrzeug nach wenigen Tagen oder Wochen weiterverkauft ist eine Umgehung der Gewährleistungspflicht eher anzunehmen als wenn das Fahrzeug erst nach einem Jahr weiterverkauft wird.

Da gibt es keine Regel zur Mindeshaltedauer und wenn es nur wenige Tage waren. Da kann man mal schnell wieder Geld benötigen, man sieht ein das man sich finanziell überschätzt hat, die Frau hasst das neue Auto und rebelliert 1000 und 1 Grund :D

ABER da muss erstmal eine Situation eintreten, dass man solche Argumente überhaupt vortragen muss, sehe ich kaum.

Und dann gilt immer noch der richtige Spruch:

Reden ist Silber, schweigen ist Gold.

Ich hole dieses alte Thema mal wieder interessehalber hoch. Vorab: ich habe keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug (habe es noch gar nicht) oder dem Verkäufer. Es geht nur darum es für den Notfall zu wissen.

Habe am Wochenende ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Verkäufer ist Einzelunternehmer, der unter anderem eine eigene Werkstatt hat, in dem er auch noch Zahnriemen, Bremsen etc. tauschten lässt durch seine Mitarbeiter

Fahrzeug, welches er verkauft hat nichts mit dem Unternehmen zu tun, sondern ist der Wagen seiner Partnerin. Verkäufer ist jedoch er.

Vertrag wurde der Standardvertrag von Mobile mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Hinweis (gekauft wie probegefahren) vermerkt. Das dieser Hinweis nicht wirklich rechtskräftig ist, habe ich schon raus gefunden?!

Also Konstellation: Einzelunternehmer, zweifelsohne mit großer Sachkunde (hat selbst 3 Fahrzeuge von diesem Modell) verkauft Privatwagen an mich als Privatkunden. Gewährleistung kann, wenn es hart auf hart kommen sollte, nicht ausgeschlossen werden, oder? Frage mich nur, da es ein Privatwagen von ihm ist.

Als Gewerblicher kann er die Sachmängelhaftung normalerweise nicht ausschließen, auch nicht beim Verkauf seines Privatwagens. Anders sieht es aus, wenn seine Partnerin im Vetrag als Verkäuferin auftritt.

Danke. Das ist nicht der Fall. Verkäufer ist er selber.

Vielleicht hat er im Auftrag seiner Frau gehandelt ?

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 5. Januar 2018 um 18:50:17 Uhr:

Als Gewerblicher kann er die Sachmängelhaftung normalerweise nicht ausschließen, auch nicht beim Verkauf seines Privatwagens. Anders sieht es aus, wenn seine Partnerin im Vetrag als Verkäuferin auftritt.

Das ist m.E. nicht ganz korrekt. Auch ein Gewerbetreibender hat ein Privatvermögen, aus dem er heraus verkaufen kann. Wenn der Wagen nie Betriebsvermögen war, ist m.E. durchaus möglich die Gewährleistung auszuschliessen. Im Zweifel ist aber der Verkäufer in der Nachweispflicht, dass er trotz anderweitiger Hinweise (Autowerkstatt etc.) nicht gewerblich gehandelt hat.

Ich sehe schon scheinbar nicht so einfach. Nunja hoffen wir Mal dass ich es nicht in Anspruch nehmen muss und falls doch muss man sich dann halt Rat vom Anwalt holen.

Nein, ist nicht so einfach.

1) Verkauft wird ein Fahrzeug aus dem Privatvermögen (wessen auch immer), dann kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Da es sich im Zweifelsfall um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt, muss der Käufer nachweisen, dass das Fahrzeuge aus einem Betriebsvermögen stammt. Im Zivilrecht muss jede Seite die für sie günstige Sachlage beweisen.

Wenn in diesem Fall der Werkstattinhaber im Namen seiner Freundin handelt, dann ist er "nur" Erfüllungsgehilfe und aus dem Deal wir mit Sicherheit kein gewerblicher Verkauf.

2) Verkauft wird ein Fahrzeug aus einem Unternehmensvermögen: Selbst hier kann der Käufer auf die Nase fallen, inzwischen gibt es richterliche Entscheidung zu Gunsten der Verkäufer (z.B. eine Zahnärztin, die ihr Fahrzeug nur für die Fahrt zwischen Wohnung und Praxis und für rein private Zwecke genutzt hat).

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