gewerblicher Autokauf Motorschaden
Hallo,
Unsere Firma hat sich vom Autohändler ein Auto gekauft.
Auf der Nachhause fahrt ist der Motor kaputt gegangen.
Eine Garantie wurde nicht gekauft.
Das Auto ist teilfinanziert.
Muß der Händler die Reparatur bezahlen?
Kann ich das Auto zurück geben?
Was habe ich für möglichkeiten?
Mfg
Olaf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von benzfreak280
Was ist denn nun kaputt an den Hobel,wenns ne Steuerkette oder Zahnriemen war,das kann jeden passieren,und da kann der Händler nichts für.
Da der Fredstarter uns nicht sagt, was der Motor für Mucken macht,
sag ich mal, der Benzintank ist leer 😉,
und dafür springt keine Gewährleistung ein!
Wir wissen ja nicht mal um welches Fahrzeug es sich eigentlich handelt,
könnte genausogut eine Schiebetruhe sein,
und das Rad macht nicht mehr "quietsch-quitsch"
Viktor
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von quali
Das hängt vom Gewerbe ab🙂😉🙄Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
.......................................................
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sowas sollte man als gewerbetreibender aber wissen.
naja da fällt mir grad nur ein ziemlich altes ein das eher weniger wert auf "gewährleistung" legt 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja da fällt mir grad nur ein ziemlich altes ein das eher weniger wert auf "gewährleistung" legt 😉Zitat:
Original geschrieben von quali
Das hängt vom Gewerbe ab🙂😉🙄
Aber bei einem Automobilforum geht`s doch im Wesentlichen um den Verkehr🙂🙄
Wenn man hier den gesunden Menschenverstand walten lässt, dann kommt man schnell zu der Entscheidung: Das kann nicht sein. Ein Motorschaden auf dem Weg nach Hause und der Händler wusste nichts davon. Egal, ob gewerblich, privat, im Vertrag ausgeschlossen, so stelle ich mir Verbraucherschutz nicht vor. Und ich bin der festen Überzeugung, dass die meisten Richter das auch so sehen. Mein Rat: Einen Fachanwalt befragen.
mh, nur das die richter in solchen standardfällen nach gesetz handeln und das sieht nun mal eine unterscheidung nach verbrauchern (mit verbraucher-schutz) und gewerbetreibenden (ohne verbraucher-eigenschaft und -schutz) vor. dafür braucht man keinen fachanwalt.
es reicht, sich die bedeutung des worts "gewähr" vorzustellen und mit dieser vorstellung weiter zu denken, was geschieht, wenn man jede leistung aufgrund eines gewähr-leistungs-ausschlusses ausschließt. unter kaufleuten sollte man die konsequenz für den preis, den gegenwert, einschätzen können. verbraucher werden vor solchen denkaufgaben durch verbraucher-schutz geschützt.
es bleibt die möglichkeit, arglistige täuschung zu beweisen. hierfür könnte es lohnen, ins detail zu gehen.
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Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wenn man hier den gesunden Menschenverstand walten lässt, dann kommt man schnell zu der Entscheidung: Das kann nicht sein. Ein Motorschaden auf dem Weg nach Hause und der Händler wusste nichts davon.
Das entbindet den Käufer aber trotzdem nicht von der Pflicht, dem Verkäufer nachzuweisen, daß er davon gewusst haben muss.
Und letzten Endes bekommen auch Autohändler ihre Wagen manchmal völlig ohne Durchsicht, z.B. wenn der Kunde mit der Kiste ankommt als Trade-In, oder der Wagen mit dem Hänger angeliefert wird.
Gerade deswegen verkaufen seriöse Händler Altwagen nur noch an andere Händler (Exporteure).
Hier im Fall: Gewerbe an Gewerbe, Gewährleistung ausgeschlossen --> keine Chance hier irgend etwas vom Händler zu erwarten, der ist raus.
Lehre die man ziehen müsste: Kauft man einen Gebrauchten vom Händler für sein Gewerbe, weil man diesen Wagen benötigt, dann lässt man die Gewährleistung drinne und legt eben ein paar Tausender mehr auf die Theke. Oder man unterschreibt keinen Vertrag, wo die Gewährleistung raus ist. Der TE ist ja vermutlich nicht zum Kauf gezwungen worden.
Zitat:
Original geschrieben von NOMON
es bleibt die möglichkeit, arglistige täuschung zu beweisen. hierfür könnte es lohnen, ins detail zu gehen.
Z.B. mit dem Vorbesitzer, falls dieser ermittelt werden kann, in Kontakt zu treten.
O.
Im Jahr 1990 gab es noch keine Gewährleistungspflicht und hier hatte ich mir ein BMW 520i ohne Garantie gekauft. Am Tag der Übergabe brachte ich den Wagen zum ADAC und machte ein Gebrauchtwagen Check. Hier stellte man schon Motorgeräusche fest und das was mit den Ventilen nicht stimmen würde.
Zwei Wochen später hatte ich einen Motorschaden.
Vor Gericht bekam ich Recht und konnte das ganze durch das ADAC Gutachten beweisen. Fahrzeug musste der Händler wieder an sich nehmen und ich bekam mein Geld zurück.
Also selbst wenn es keine Gewährleistung gibt, dürfen Defekte nicht verschwiegen werden, ist selbst heute beim Privaten PKW-Handel auch nicht anders.
Der TS wird aber den Wagen auch ohne Gewährleistung den Wagen günstiger gekauft haben, denn er kann als Gewerblicher auch als Privat Person ein Wagen kaufen.
Gruß Gero
Was ist denn nun kaputt an den Hobel,wenns ne Steuerkette oder Zahnriemen war,das kann jeden passieren,und da kann der Händler nichts für.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Im Jahr 1990 gab es noch keine Gewährleistungspflicht und hier hatte ich mir ein BMW 520i ohne Garantie gekauft.
1) garantie gibt der hersteller, gewährleistung der händler!
2) als privatperson oder gewerblicher?
es gibt himmelweite unterschiede zwischen den beiden personen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
1) garantie gibt der hersteller, gewährleistung der händler!Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Im Jahr 1990 gab es noch keine Gewährleistungspflicht und hier hatte ich mir ein BMW 520i ohne Garantie gekauft.2) als privatperson oder gewerblicher?
es gibt himmelweite unterschiede zwischen den beiden personen.
Keine Ahnung was du uns jetzt sagen möchtest, nur sei dir gewiss, dass ich den Unterschied zwischen Gewährleistung/Sachmängelhaftung und einer Garantie und deren Bedingungen als Privat Person oder Gewerbliche Person kenne. 😉
Gewährleistung/Sachmängelhaftung musste früher ein Händler beim verkauf von Gebrauchtfahrzeuge an Privat Personen nicht geben, das kam erst ein paar Jahre später Gesetzlich dazu.😉
An das genaue Jahr kann ich mich jetzt nicht erinnern, aber laut diesem Bericht war es im Jahr 2002.
Zitat:
Einführung: Rechts- und Sachmängelhaftung
Rechts- und Sachmängelhaftung ist der korrekte Begriff für Gewährleistung, seit im Jahre 2002 die Änderungen des BGB im Zuge der Schuldrechtsreform entsprechend der vielzitierten EU-Richtlinie in Kraft traten.
Der Ausdruck Gewährleistung ist weiterhin gebräuchlich und wird im praktischen Gebrauch gleichgesetzt, beide Begriffe sind aber deutlich von der Garantie zu unterscheiden.
Quelle:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.phpZitat:
Original geschrieben von benzfreak280
Was ist denn nun kaputt an den Hobel,wenns ne Steuerkette oder Zahnriemen war,das kann jeden passieren,und da kann der Händler nichts für.
Da der Fredstarter uns nicht sagt, was der Motor für Mucken macht,
sag ich mal, der Benzintank ist leer 😉,
und dafür springt keine Gewährleistung ein!
Wir wissen ja nicht mal um welches Fahrzeug es sich eigentlich handelt,
könnte genausogut eine Schiebetruhe sein,
und das Rad macht nicht mehr "quietsch-quitsch"
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Wuschelflecki
Was habe ich für möglichkeiten?
Auf eigene Kosten reparieren oder unrepariert weiterverkaufen. Alle weiteren Optionen bergen das Risiko weiterer Fehlinvestitionen.
hm dachte immer die wackelbullis stehn eh nur an den straßen und werden eh nich weiterbewegt 😁
und wenn doch mal nen standortwechsel sein muss, kann man ja schleppen 😁