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Gewerblich leasen/kaufen. Was winkt Finanzamt durch?

Themenstarteram 2. November 2020 um 12:31

Hallo, frage einfach nur aus Interesse.

Bis wohin winkt das Finanzamt das gewerblich erworbene/geleaste Auto durch?

Eigentlich hat das Finanzamt doch keinen Nachteil da sie durch die 1% Regelung das Geld zurückholt oder nicht? Kann mir nur vorstellen dass es Am Gewinn des Betriebs abhängt welches Auto man holen kann.

Klar ist zb dass man keine 1500€ Leasing Rate bei einem Gewinn vor Steuern von zb 4000€ Zahlen kann.

Habt ihr Erfahrungen damit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 20:01:43 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:59:17 Uhr:

 

Richtig ist, dass kein Finanzamt bei einem Steuerberater genauer hinschaut, weil dieser sich ein Fahrzeug für 400€ pro Monat least. Und schon garnicht bei 200€. Aber von dir ist man gewohnt, dass du nur rechtlichen Blödsinn von dir gibst.

Woher beziehst du diese absurden Mutmaßungen?

Warum sollte das Finanzamt das nicht tun? Und ersetze "Steuerberater" durch "sonstigen Freiberufler".

wenn das FA jemanden auf dem Kieker hat, dann schauen die ALLES nach.

Weil sich ein 400€ Leasing-Fahrzeug für einen Steuerberater aber wirklich ganz deutlich in einem angemessenen Rahmen befindet.

Das Finanzämter manchmal extrem viel Blödsinn machen und, wenn ihnen mal jemand vorm Finanzgericht in ihre Grenzen gezeigt hat sich, (häufig) nicht (mehr) objektiv sind, ist bekannt. Aber ein Finanzamt, welches einen offensichtlich aussichtslosen Prozess gegen einen Fachmann anstrebt "um ihn zu ärgern"? Wer macht denn Gewinn bei so einem Prozess? Und das soll die Regel sein?

Soll ich dir jetzt ne Liste von Entscheidungen machen, bei denen Amtsgerichte bei Streitwerten < 600€ offensichtlich im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung geurteilt und trotzdem keine Berufung zugelassen haben? Ist das dann die Regel, nach welcher du ab jetzt Dritte "berätst"?

Hattest du in deinem Leben ein einziges mal mit einem Fall zu tun, in welchem ein Finanzamt einen Freiberufler oder sogar einen Steuerberater geärgert hat?

Du gibst die ganze Zeit solche Aussagen von dir, alles Mutmaßung oder hast du irgendeinen Schnittpunkt mit Recht oder gar Steuerrecht?

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Themenstarteram 2. November 2020 um 17:43

Ich nutze immer die 1% Regelung damit ich im Falle einer Prüfung keine Probleme bekomme.

Ich habe mit dem Steuerberater oft darüber geredet, wollte nur mal andere Meinungen und ggf Erfahrungen erhalten.

Zitat:

@emr391 schrieb am 2. November 2020 um 18:31:33 Uhr:

Ok, also doch eher Gewinn und nicht der Umsatz? Gewinn wäre roundabout 11-12%

Es hängt halt von vielen Faktoren ab. Frag im Fall der Fälle deinen Steuerberater. der kennt das Finanzamt und Deinen Laden. Der wird Dir schon einen verbindlichen Rat geben können. Es gibt eben keine Tabelle was akzeptiert wird und was nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 13:43:16 Uhr:

Bei einem einzelnen Steuerberater schauen die schon bei 400 Euro genauer hin oder schon bei 200 wenn sie ihn auf dem Kieker haben.

Bullshit.

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. November 2020 um 18:21:29 Uhr:

Bei uns in der Stadt hatte sich ein Scheibenfolierer & Glasscheiben Dienst einen Lamborghini Gallardo gekauft.

Der war nicht einmal so extrem teuer, so in etwa 65.000€.

Das Finanzamt hatte ihn daraufhin auf‘m Kieker.

Ständig Kontrollen, Strafzahlungen etc.

Nach einem Jahr war er Pleite.

Hätte er sich ein E220 CDI für 65.000€ gekauft, wäre das sicherlich nicht passiert.

Teure Sportwagen alles deutlich über einem 911 sind immer schwierig. Da findet man x Gerichtsurteile zu.

Ferrari setzt deshalb mittlerweile einen Großteil der Fahrzeuge als private Restwert Leasings ab da dann ebenfalls die UST erhalten bleibt.

Ich kenne aber auch einen positiv Fall ein Freund von mir hat mittlerweile mehrere Ferraris und einen R8 als Firmenwagen laufen gehabt, er betreibt aber eine Firma im Automotive Bereich und hat es als Werbemaßnahme durchbekommen.

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:06:26 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 13:43:16 Uhr:

Bei einem einzelnen Steuerberater schauen die schon bei 400 Euro genauer hin oder schon bei 200 wenn sie ihn auf dem Kieker haben.

Bullshit.

Dann klär uns mal aucf was richtig ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 19:52:41 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:06:26 Uhr:

 

Bullshit.

Dann klär uns mal aucf was richtig ist.

Richtig ist, dass kein Finanzamt bei einem Steuerberater genauer hinschaut, weil dieser sich ein Fahrzeug für 400€ pro Monat least. Und schon garnicht bei 200€. Aber von dir ist man gewohnt, dass du nur rechtlichen Blödsinn von dir gibst.

Woher beziehst du diese absurden Mutmaßungen?

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:59:17 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 19:52:41 Uhr:

 

Dann klär uns mal aucf was richtig ist.

Richtig ist, dass kein Finanzamt bei einem Steuerberater genauer hinschaut, weil dieser sich ein Fahrzeug für 400€ pro Monat least. Und schon garnicht bei 200€. Aber von dir ist man gewohnt, dass du nur rechtlichen Blödsinn von dir gibst.

Woher beziehst du diese absurden Mutmaßungen?

Warum sollte das Finanzamt das nicht tun? Und ersetze "Steuerberater" durch "sonstigen Freiberufler".

wenn das FA jemanden auf dem Kieker hat, dann schauen die ALLES nach.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 20:01:43 Uhr:

Zitat:

@molchhero schrieb am 2. November 2020 um 19:59:17 Uhr:

 

Richtig ist, dass kein Finanzamt bei einem Steuerberater genauer hinschaut, weil dieser sich ein Fahrzeug für 400€ pro Monat least. Und schon garnicht bei 200€. Aber von dir ist man gewohnt, dass du nur rechtlichen Blödsinn von dir gibst.

Woher beziehst du diese absurden Mutmaßungen?

Warum sollte das Finanzamt das nicht tun? Und ersetze "Steuerberater" durch "sonstigen Freiberufler".

wenn das FA jemanden auf dem Kieker hat, dann schauen die ALLES nach.

Weil sich ein 400€ Leasing-Fahrzeug für einen Steuerberater aber wirklich ganz deutlich in einem angemessenen Rahmen befindet.

Das Finanzämter manchmal extrem viel Blödsinn machen und, wenn ihnen mal jemand vorm Finanzgericht in ihre Grenzen gezeigt hat sich, (häufig) nicht (mehr) objektiv sind, ist bekannt. Aber ein Finanzamt, welches einen offensichtlich aussichtslosen Prozess gegen einen Fachmann anstrebt "um ihn zu ärgern"? Wer macht denn Gewinn bei so einem Prozess? Und das soll die Regel sein?

Soll ich dir jetzt ne Liste von Entscheidungen machen, bei denen Amtsgerichte bei Streitwerten < 600€ offensichtlich im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung geurteilt und trotzdem keine Berufung zugelassen haben? Ist das dann die Regel, nach welcher du ab jetzt Dritte "berätst"?

Hattest du in deinem Leben ein einziges mal mit einem Fall zu tun, in welchem ein Finanzamt einen Freiberufler oder sogar einen Steuerberater geärgert hat?

Du gibst die ganze Zeit solche Aussagen von dir, alles Mutmaßung oder hast du irgendeinen Schnittpunkt mit Recht oder gar Steuerrecht?

@molchhero Oh ja im Steuerrecht bin ich zufällig recht erfahren. und ich hab auch schon mehrer Steuerpörüfungen mitmachen müssen. da hab ich schon die dollsten Dinge erlebt. Aber das ist nun wirklich extrem Off Topic.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. November 2020 um 20:14:03 Uhr:

@molchhero Oh ja im Steuerrecht bin ich zufällig recht erfahren. und ich hab auch schon mehrer Steuerpörüfungen mitmachen müssen. da hab ich schon die dollsten Dinge erlebt. Aber das ist nun wirklich extrem Off Topic.

Wieso kommt nur Blödsinn von dir, wenn du so erfahren bist? Und was haben „mehrere Steuerprüfungen mitmachen“ mit der Angemessenheit eines Fahrzeuges für einen Steuerberater zu tun?

Du bist ganz eindeutig nicht sehr erfahren im Steuerrecht. Und nein, „mehrere Steuerprüfungen“ machen dich nicht erfahren.

Hier muss ich molchhero absolut zustimmen.

Was sind schon 200€?

Selbst 400€ ist keine wirklich hohe Summe.

Als ich mir letztes Jahr einen !Polo! leasen wollte, habe ich die Angebote verglichen.

Das Besten Angebot für einen komplett nackten Polo lag bei 100€.

Eine Tageszulassung mit sehr guter Ausstattung bei 200€ (36 Monate, 10 Tkm im Jahr)

Habe es dann auf 24 Monate verkürzt und insgesamt 80.000 Km gebucht. So kam ich auf 295€ Leasingrate.

Glaubst du im Ernst, dass das Finanzamt einen Steuerberater anscheißt, nur weil er einen VW Polo mit 95 PS fährt?

Zitat:

@munition76 schrieb am 2. November 2020 um 18:21:29 Uhr:

Das Finanzamt hatte ihn daraufhin auf‘m Kieker.

Ständig Kontrollen, Strafzahlungen etc.

Nach einem Jahr war er Pleite.

Sorry, das ist doch totaler Quatsch und "Hören-Sagen". Ich hatte mal einen Schwager, dessen Mutter von der Schwiegertochter...

Ständige Kontrollen

Was wollen die denn "ständig" kontrollieren? In der Regel bekommst Du alle 3 Jahre eine Betriebsprüfung (Finanzamt)

Einmal im Jahr (max) kommt eine Prüfung durch die Krankenkassen (eher alle 2 - 3 Jahre)

Strafzahlungen

Wofür bekam er denn "Strafzahlungen"? Strafzahlungen kann man anfechten; das FA ist nicht der goldene Gral! Eine Strafzahlung basiert auf einem Fehlverhalten und nicht auf Willkür. Sollten also tatsächlich Strafzahlungen geleistet werden, MUSS ja auch was falsch gemacht worden sein, oder?

Nach einem Jahr war er pleite

Wenn man "Strafzahlungen" nicht leisten kann, war man eigentlich schon vorher pleite. Jeder Kaufmann weiß an Hand der BWA und kurzfristigen Erfolgsrechnung, was an Zahlungen auf ihn zukommen; also bildet man Rücklagen für die Steuern.

Neben der Abhängigkeit des Umsatzes zum Fuhrpark gilt ebenfalls, dass das Auto ausreichend für den Geschäftsalltag verwendet werden muss. Legendär dürfte hier das Urteil gegen den Tierarzt gewesen sein, der seinen Ferrari steuerlich geltend machen wollte!

https://www.lto.de/.../?...

Zum eigentlichen Thema

Ich habe von 2005 - 2010 einen AUDI R8 als Firmenwagen gehabt und über die Fahrtenbuchregelung meinen geldwerten Vorteil versteuert. Das Auto kostete damals (3 Monate alt) 85.000,00 €.

Tatsächlich hatte das FA es auf mein Fahrtenbuch abgesehen. Das ist übrigens Usus bei den Finanzbeamten, wenn es sich - wie bei mir - um eine kleine Klitsche handelt und ein teures Auto ins Geschäftsvermögen wandert. Das Fahrtenbuch wurde für 3 Jahre rückwirkend geprüft und ich musste insgesamt 2.480,00 € Steuern nachzahlen. So what!

JEDEM Bürger/Unternehmen in Deutschland steht bei Entscheidungen des Finanzamtes der Rechtsweg offen; wenn man sich also unrechtmäßig benachteiligt fühlt, dann ruft man die Finanzgerichte an. Dazu braucht man einen guten Rechtsanwalt und einen guten Steuerberater.

Das Finanzbeamte gerade kleine Unternehmen mit einem unverhältnismäßigen Fuhrpark gerne "auf dem Kieker" haben, ist unbestritten. Letztendlich geht es hier um hohe Steuereinnahmen, die durch das Auto vermieden werden und dem Gesellschafter/Geschäftsführer einen nicht unerheblichen privaten Vorteil bringen.

Um noch mal auf die Punkte von Munition zurückzukommen: Wofür braucht eine Glaserei einen Lamborghini als Firmenwagen? Es ist logisch, dass da bei einem FA sofort die Alarmsirenen losgehen. Ich bin mir sicher, dass es bei mir nicht anders war.

Aktuell fahre ich eine S-Klasse, die deutlich über dem Preis des damaligen R8 liegt. Dennoch kann ich das ohne Probleme machen, da es sich nicht um ein - offensichtliches - Spaßmobil handelt und ich damit keine Verdachtsmomente bei unserem örtlichen Finanzamt (Darmstadt) wecke. Sogar meine HD ist ein Firmenmotorrad, da ich argumentieren kann, dass Parkraum in Frankfurt Mangelware ist und ich mit dem Motorrad ohne Probleme unmmittelbar beim Kunden parken kann. Das Motorrad wird mit 1% versteuert.

PS: Die Finanzämter sind derzeit so überlastet, dass die kleineren Unternehmen aus dem Raster fallen und nur bei erheblichen Ungereimtheiten aktiv werden. Das beste ist immer noch, einen guten Steuerberater zu haben!

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