Gewährleistungsverlust bei Fremdfelgen?
Langsam weiß ich nicht mehr, was ich von BMW oder/und meinem Autohändler halten soll.
Ich bin vom X1 (noch) sehr begeistert. Bis auf wirklich Kleinigkeiten (außer die missratene Bestellung des nicht mehr lieferbaren Snap in Adapters) ist es ein schönes Auto. 11.000 km sind drauf.
Ich hatte ja in einem anderen Thema bereits ein Teil des liebevollen Briefes des Autohausinhabers niedergeschrieben.
Aber Donnerstag habe ich dann das Sahnehäubchen gehabt.
Ich bat den Servicechef, sich die Bremswirkung anzuschauen, weil ich der Meinung bin, dass das so nicht passt. Kurz: es ist normal, dass die Bremse so reagiert.
Dann meinte er:
"Ja aber Sie haben ja sowieso keine Gewährleistung mehr auf die Bremsen. Sie haben Fremdfelgen drauf, da müsste ich eigentlich gleich ein Foto machen..."
Ich war so baff, dass ich gar nicht mehr gefragt habe, ob er die ganze Bremsanlage meinte oder nur die Bremsscheiben.
Jetzt habe ich extra * Reifen gekauft für meine ABE Felgen und dann das.
Kann das hier jemand bestätigen oder besser nachweislich dementieren?
Ich glaube langsam, ich brauch einen neuen Partner...
Grüße
Beste Antwort im Thema
BMW hat 2+1 Jahre Gewährleistung mit vollständiger Beweislastumkehr zugunsten des Kunden. https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html
D.h. BMW muss nachweisen, dass ein Defekt bzw. Mangel z.B. im Zusammenhang mit einer Zubehörfelge steht. Wenn das technisch nicht schlüssig ist und pauschal vom Händler abgewiegelt wird, dann drängt sich mir eher der Verdacht auf dass hier versucht wird auf Kosten des Kunden Kasse zu machen.
Die Aussage von BMW würde ich vom Händler schriftlich einfordern. Ansonsten den BMW Kundenservice einschalten, die sind in der Regel sehr hilfsbereit.
24 Antworten
Ich hatte gleich beim Fahrzeugkauf einen Satz Winterräder beim Freundlichen mit geordert- Borbet Felgen. Hier hat der Händler aber mit keinem Ton erwähnt, dass damit meine Garantie eingeschränkt wird - ich habe auch die 5 Jahresgarantie.
Turbomori
Ich würde mich von der NL nicht so abwimmeln lassen.
Die Brmensen reklamieren (schriftlich, Frist, ...) und sehen was die NL macht.
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Wagen relativ neu und dann bist Du in der gesetzlichen Gewährleistung und die NL in der Beweispflicht (ersten 6 Monate), dass die Reifen (mit ABE für das Fzg) für einen Bremsenschaden verantwortlich sind.
Deshalb schriftlich machen, damit Fristen gewahrt werden und schauen was passiert
Keine Rechtsberatung - dafür Anwalt konsultieren
BMW hat 2+1 Jahre Gewährleistung mit vollständiger Beweislastumkehr zugunsten des Kunden. https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html
D.h. BMW muss nachweisen, dass ein Defekt bzw. Mangel z.B. im Zusammenhang mit einer Zubehörfelge steht. Wenn das technisch nicht schlüssig ist und pauschal vom Händler abgewiegelt wird, dann drängt sich mir eher der Verdacht auf dass hier versucht wird auf Kosten des Kunden Kasse zu machen.
Die Aussage von BMW würde ich vom Händler schriftlich einfordern. Ansonsten den BMW Kundenservice einschalten, die sind in der Regel sehr hilfsbereit.
Zitat:
@DomSpeed schrieb am 2. Dezember 2019 um 17:14:59 Uhr:
D.h. BMW muss nachweisen, dass ein Defekt bzw. Mangel z.B. im Zusammenhang mit einer Zubehörfelge steht.
Aber Gewährleistung besteht ja auch ggü. dem Lieferant der Zubehörfelge. D.h. theoretisch könnte auch der nachweisen müssen, dass die Bremsprobleme nicht in Zusammenhang mit seinen Felgen stehen.
Und somit haben wir das reale Hauptproblem bei Montage von Zubehörfelgen:
Es entsteht eine Dreiecksbeziehung bzgl. der Haftung, wo die beiden beteiligten Händler sich die Schuld hin- und herschieben können.
Ich habe das alles selbst schon mitgemacht mit einer Zubehörfelge von ATU auf meinem 3er damals. Das Fahrverhalten war unterirdisch und verbesserte sich auch durch einen kompletten Tausch der Räder nicht.
Anschließend bin ich zu BMW und habe einen Originalsatz montieren lassen und das Fahrverhalten war wieder einwandfrei.
Um nicht falsch verstanden zu werden: viele Zubehörfelgen sind von hoher Qualität, aber alleine aus der Tatsache, dass sie die Spezifikationen erfüllen, geht das noch nicht hervor. Und dafür will BMW logischerweise keine Gewährleistung übernehmen.
Je nach Schadensbild werden sie es rechtlich müssen, aber ev. muss man sie dann halt gerichtlich dazu zwingen, was ja auch wieder Aufwand ist, den man sich gerne spart.
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 4. Dezember 2019 um 23:26:17 Uhr:
Schlechtes Fahrverhalten ist aber etwas anderes als defekte Bremsen
Es ging ja nicht um defekte Bremsen, sondern um schlechte Bremswirkung - da können die Räder auch bei intakter Bremse schon einen Einfluss drauf haben.
Ev. könnte der TE mal genauer beschreiben, was er mit schlechter Bremswirkung meint, bzw. woran er das fest macht.
Nur noch mal zur Klarstellung: Das eigentliche Problem hat nichts, aber auch gar nichts mit den Felgen zu tun gehabt. Das Bremsenproblem wird hier im Forum bereits andersweitig diskutiert. Es ging nur über die Info mit der Gewährleistung 🙂 Schöne Grüße
Zitat:
@Bochumer1 schrieb am 5. Dezember 2019 um 10:54:46 Uhr:
Nur noch mal zur Klarstellung: Das eigentliche Problem hat nichts, aber auch gar nichts mit den Felgen zu tun gehabt. Das Bremsenproblem wird hier im Forum bereits andersweitig diskutiert. Es ging nur über die Info mit der Gewährleistung 🙂 Schöne Grüße
Wo wird es denn diskutiert? Gibt es einen Link? Wäre wirklich schön, wenn Du uns hier nicht im Dunkeln stehen lassen würdest.