Gewährleistungspflicht Privat Auto gekauft, nach 10 Tagen Getriebe defekt, weitere Mängel was nun?

Hallo liebe Motor talk Gemeinde,

ich bräuchte bitte ein paar Tipps wie ich gegen einen meiner Meinung nach, zum Teil unseriösen Privatverkäufer eines Fahrzeuges vorgehen sollte, um nicht auf eventuellen hohen Kosten alleine sitzen zu bleiben.

Ich habe mir vor 10 Tagen ein Automatikfahrzeug gekauft Audi A4 3.0 Bj 03, 131000Km gelaufen und bin gestern damit liegen geblieben.
Vermutlich das Getriebe, evnt laut Adac auch Schaltkasten oder Antriebswelle, wobei ich eher vom ersten ausgehe, denn das Fahrzeug ruckelte leicht beim anfahren bis 1000 Umdrehungen, dann merkte man nichts mehr davon. Ich selber habe wenig Ahnung von Fahrzeugen, dieses ist mein 4tes Auto.

Der Vorbesitzer der einen Freund in einer Werkstatt hat oder die ihm sogar gehört, wo ab 117.000 Wartungen ohne Rechnung gemacht worden seien (bis dahin war er Scheckheftgepflegt)wußte vermutlich mehr zu dem Fahrzeug wie er mir erklärt hat, auch hat er mich zum Teil belogen.

Im Kaufvertrag steht Getriebe ruckelt, es ist ein Standartkaufvertrag vom Adac. Mit der schönen Klausel Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauf...usw.

Zu dem ruckeln erklärte mir der Verkäufer das dieses Problem wohl mit einer Getriebspülung zu beheben sei. Auf meine Frage hin ober eine Klausel aufnehmen würde das das Getriebe nicht defekt sei um mich abzusichern verneinte er dieses. Da ich davon ausgehe das es ein größer Vorschaden gewesen sein muß, denn sonst wäre ich jetzt nicht liegen geblieben, über den er sicherlich bescheid wußte möchte ich natürlich dagegen vorgehen.

Des weiteren steht im Tüvbericht Motor ölfeucht, aber im Kaufvertag steht davon nichts. Auf meine Frage was das sei antwortete der Verkäufer der einen ehrlichen Eindruck auf uns machte, eine Bekannte war mit dabei. Das wäre vom Öleinfüllen ihm wäre dort etwas daneben gelaufen und Tüvprüfer müßten ja etwas bemängel bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug.

Jetzt hatte ich einen Tag zuvor das Fahrzeug bei einem Bekannten auf der Bühne um einmal genau nachzuschauen, denn im Tüvbericht war auch ein Querlenker defekt, was aber kein Thema ist, denn bei einem gebrauchten muß man auch ein wenig Geld in die Hand nehmen und ein paar Dinge auf seine Kosten zu erneuern gerade was ein Fahrwerk evnt. mal Bremsen oder ein Radlager beinhaltet und darüber war ich mir auch bewußt.

Dabei stellten wir fest das Öl von einer Leitung der Servolenkung kam, ein wenig vom Ventildeckel und auch am Getriebe etwas leckte, vermutlich der Simmering was ärgerlich genug wäre, ich aber auf meine Kappe genommen hätte wenn das Fahrzeug jetzt nicht liegen geblieben wäre und jetzt vor der Audiwerkstatt stünde.
Zudem fehlte der komplette Unterbodenfahrschutz der wohl aus mehreren Blechen besteht, (der Verkäufer sprach von einem Blech) und der Mitteltopf löst sich langsam auf und ist schon ein bischen undicht.

Zu guter letzt möchte ich noch erwähnen das nachdem wir einen Kaufpreis ausgehandelt hatten bei dem wir auch blieben, der Verkäufer mir offenbahrte das es nur einen Kfz Schlüssel gab. Mitlerweile weiß ich auch das dieser so um die 200 Eurönchen bei Audi kosten dürfte. :-(

Ich wäre euch also ziemlich dankbar wenn ihr ein paar gute Ratschläge für mich habt wie ich nun am besten vorgehe um eine Schadensbegrenzung herbei führen zu können das ich jetzt nicht alleine auf den Kosten sitzen bleibe oder sogar vielleicht besser von einem Rückgaberecht soweit dieses bestünde gebrauch machen kann.
Ich bin übrigens nicht Rechtschutzversichert.

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Gruß M

Beste Antwort im Thema

Und seitdem winke ich gleich ab, wenn ich sowas lese oder höre wie:
"Klima geht nicht, aber muss nur neu befüllt werden"
Motor geht im Stand aus, sicher nur ne Einstellungssache..."
Oder wie bei Dir: " Getriebe ruckelt, sollte mit ner Spülung behoben sein."

Ja, Kruzifix!!! Wenn das alles nur sooo Kleinigkeiten sind?
Warum zum Teufel macht das keiner vorher in Ordnung und kriegt dann auch anständig Geld für seine Karre???

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Da muss die Fahrzeugfront komplett ab und der Motor mit AT-Getriebe müssen nach vorne raus, alternativ die Vorderachse komplett nach unten raus. Als Werkstattarbeit ist das sehr umfangreich.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. Oktober 2018 um 11:07:22 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Oktober 2018 um 11:03:07 Uhr:


Und seitdem winke ich gleich ab, wenn ich sowas lese oder höre wie:
"Klima geht nicht, aber muss nur neu befüllt werden"
Motor geht im Stand aus, sicher nur ne Einstellungssache..."
Oder wie bei Dir: " Getriebe ruckelt, sollte mit ner Spülung behoben sein."

Ja, Kruzifix!!! Wenn das alles nur sooo Kleinigkeiten sind?
Warum zum Teufel macht das keiner vorher in Ordnung und kriegt dann auch anständig Geld für seine Karre???

Das Auto machte bestimmt einen verlockenden Eindruck, 3Liter Maschine mit Automatik, für 5000€, das kann gut gehen oder auch nicht.

Eben, mit der Laufleistung, Vollausstattung und Sportfahrwerk fangen die mit locker 2000 mehr an.

Audi A4 Avant 3.0 2.850 € ... auch wenn ich den nicht kaufen würde 😉

Da hättest du den Braten doch schon riechen müssen, 😕
wenn vergleichbare Autos 2 Scheine mehr kosten.

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Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 14. Oktober 2018 um 12:09:06 Uhr:


Da hättest du den Braten doch schon riechen müssen, 😕
wenn vergleichbare Autos 2 Scheine mehr kosten.

War halt nicht ganz Mängelfrei, habe mich ja jetzt nur auf das wesentliche bezogen und nicht alle kleinen Mängelchen aufgeführt wie ne Schramme im Auto usw. von daher günstiger für mich normal.

Ich sag mal so, wenn das Getriebe ruckelt beim anfahren ist das keine kleine Sache, wenn man nicht weiss was es ist.
Das wäre für mich schon ein Grund den Wagen nicht zu kaufen.
Bei Schrammen oder Dellen oder kleine Reparaturen kann man die Kosten abschätzen, beim Getriebe aber nicht.

15 Jahre alt und nur 130000km runter,da wären meine ersten Zweifel aufgekommen.

Und das Problem mit dem Getriebe kommt ja häufiger vor, mach Dich mal schlau bei welchen km stand.

Wann war denn der letzte Service bei 117tkm ?

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Oktober 2018 um 13:18:31 Uhr:


15 Jahre alt und nur 130000km runter,da wären meine ersten Zweifel aufgekommen.

Und das Problem mit dem Getriebe kommt ja häufiger vor, mach Dich mal schlau bei welchen km stand.

Wann war denn der letzte Service bei 117tkm ?

Gruß m

Mit dem Getriebe müßte ich beim Verkäufer nachfragen, bis 2008 hatte er gerade mal 59.000 runter 07 2013 fast 118.000. Vom Lenkrad und den Pedalen her sah er nicht sehr verschlissen aus so das ich und auch ein Bekannter der Meinung sind es könnten echte 131.000 sein... Seit dem Tüv 08 2018 ist er 700km gefahren, wenn ich das hoch rechne komme ich auf 5100 oder so im Jahr, das könnte also alles stimmen.

Innerhalb von 5 Jahren 13.000 km, also 2600 km pro Jahr?

Dazu kommt noch, dass genau in diesen 5 Jahren kein nachweisbarer Service gemacht wurde, oder eher nicht vorgelegt wurde, warum wohl?

Dass der Wagen in den letzten Monaten wenig gefahren wurde, sagt nichts aus, denn die Ursache kann sein, dass er einzige Zeit zum Verkauf stand und somit in der Zeit nicht oder wenig gefahren wurde. Wann wurde der Wagen denn vom letzten „privaten“ Vorbesitzer abgemeldet? Hat der private Vorbesitzer den TÜV machen lassen oder der Händler?

Folgende Vorgehensweise schlage ich vor:

  • Letzten privaten Vorbesitzer kontaktieren
  • Bei einem Audivertragspartner nach der Fahrzeugshistorie fragen.
  • HIS-Datenbank abfragen, ob dort ein Unfallschaden eingetragen ist

Somit ergibt sich vielleicht, dass die km-Anzeige manipuliert wurde oder es sich um einen Unfallfahrzeug handelt mit einem Unfallschaden, der er Händler nicht angegeben hat. Das wären dann die Argumente, den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs bewegen könnten.

Gruß

Uwe

Auf zwei Details in der Sachverhaltsschilderung geht niemand ein, dabei könnten die erheblich sein: 1. wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
2. konnte die Gewährleistung ausgeschlossen werden, war es also tatsächlich ein Privatkauf?
Das sollte der Betroffene noch einmal genau erklären, bevor wir hier weiter spekulieren.
Zu 1. gibt es bislang keine Äußerung. Aber auch ein privat-Verkäufer muss Gewährleistungsansprüche aktiv ausschließen, damit er sich darauf berufen kann. (OK, das ADAC-Muster enthält eine solche Klausel für private Verträge.)
Zu 2. wäre es wichtig, genau zu klären, ob nun ein Freund oder der Verkäufer selbst Inhaber der erwähnten Werkstatt ist. Ist der Verkäufer Inhaber, wird ein privat-Verkauf genauer zu prüfen sein. War er selbst als Privatperson vorher Halter des Fahrzeugs?
Zuletzt würde ich die Behauptung des TE hinterfragen, wonach der Verkäufer gelogen haben soll. Ggf. könnte bei Beweisbarkeit solcher Lügen eine Irrtumsanfechtung des Kaufvertrags erfolgen. Eine arglistige Täuschung berechtigt auch bei privaten Verträgen zur Rückabwicklung. Aber man muss eben die Voraussetzungen beweisen können.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Oktober 2018 um 14:44:38 Uhr:


Innerhalb von 5 Jahren 13.000 km, also 2600 km pro Jahr?Folgende Vorgehensweise schlage ich vor:
  • Letzten privaten Vorbesitzer kontaktieren
  • Bei einem Audivertragspartner nach der Fahrzeugshistorie fragen.
  • HIS-Datenbank abfragen, ob dort ein Unfallschaden eingetragen ist

Somit ergibt sich vielleicht, dass die km-Anzeige manipuliert wurde oder es sich um einen Unfallfahrzeug handelt mit einem Unfallschaden, der er Händler nicht angegeben hat. Das wären dann die Argumente, den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs bewegen könnten.

Gruß

Uwe

Vielen Dank Uwe,

ich habe den letzten Servicepartner angeschrieben und um Mithilfe in dieser Angelegenheit gebeten.
Mal schauen was die mir antworten... Datenschutzgesetz...
Wie bitte kommt man an die His Datenbank? Auch über Audi?

Den Tüv hat der Vorbesitzer bei seinem Kumpel in der Werkstatt machen lassen. Er hat auch mal erwähnt das er schon sehr viele Autos vorher hatte und die nie lange fährt, vielleicht steckt da auch System hinter... man weiß ja nie.
MfG M

...klingt aber nicht nach einem (gewerblichen) Autohändler und das wäre erforderlich für die Unzulässigkeit eines Haftungsausschlusses.

Wenn etwas im TÜV-Bericht steht, kann ja über diese Beschaffenheit kaum getäuscht werden, also bspw. über den Ölverlust. Wenn, könnte sich eine Täuschung nur auf die Ursache des Ölverlusts beziehen, aber dafür hätte man das Beweisproblem. Steht nichts im Kaufvertrag darüber, könnten evtl. Zeugen infrage kommen. Aber dann wird's in einem Rechtsstreit immer unsicherer, den Ausgang vorherzusagen.

Verstehe solche Käufer nicht. Ist zwar ärgerlich, aber du hattest doch vor dem Kauf die Möglichkeiten das Fahrzeug ordentlich zu prüfen. Aus welchem Grund wird vom Verkäufer verlangt, dass er jeden noch so kleinen Mangel kennt?
Wenn sogar das ruckeln offen gelegt wurde, verstehe ich nicht weshalb du den Wagen, ohne weitere Überprüfung gekauft hast. Vor allem wenn du schon schreibst, dass du dich mit der Materie nicht auskennst.
Verbuche es als Lehrgeld und werfe nicht gutes Geld, schlechtem hinter her.

Grüße

Zitat:

@Audia842 schrieb am 14. Oktober 2018 um 18:20:53 Uhr:


Verstehe solche Käufer nicht. Ist zwar ärgerlich, aber du hattest doch vor dem Kauf die Möglichkeiten das Fahrzeug ordentlich zu prüfen. Aus welchem Grund wird vom Verkäufer verlangt, dass er jeden noch so kleinen Mangel kennt?
Wenn sogar das ruckeln offen gelegt wurde, verstehe ich nicht weshalb du den Wagen, ohne weitere Überprüfung gekauft hast. Vor allem wenn du schon schreibst, dass du dich mit der Materie nicht auskennst.
Verbuche es als Lehrgeld und werfe nicht gutes Geld, schlechtem hinter her.

Grüße

Ja, es war wohl ein Fehler er hat aber auch die Unwahrheit in Bezug auf das Öl gesagt, Lehrgeld bezahle ich so oder so, ich prüfe nun ersteinmal mal alle Fakten bevor ich irgendwo etwas rein werfe... und das ist mein gutes Recht.

Was letzendlich dabei rumkommt weiß ich ja selber noch nicht genau.

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