Gewährleistungsausschluss unter Gewerbetreibern normal?

Hallo,

da ich mich grad mit dem Kauf eines Autos (EZ 04,50TKM) beschäftige, hab ich eine Frage bzgl. dem ausschließen von Gewährleistung.
Ich werde bei dem Kauf meinen Wagen zur Inzahlungnahme an den Händler abgeben.

Nun hab ich dem Händler gesagt das ich die Gewährleistung auf mein Auto ausschliesse und prompt stand auf dem Kaufvertrag des neuen (gebrauchten) Autos auch "VK ohne Gewährleistung". Zur Info: Mein Auto ist "betrieblich" als Selbstständiger genutzt.

Ist das normal oder sollte ich hier vorsichtig sein? Der Wagen hat eine Gebrauchtwagengarantie.

Vielen Dank,

freue mich auf Ratschläge,

Dennis

Beste Antwort im Thema

Ist meiner Meinung nach unproblematisch!

Gewerblich an gewerblich --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Privat an privat --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Gewerblich an privat --> Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich!

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Wie du mir , so ich dir also 😉

Naja ich weiß nicht ob das üblich ist, ich finde aber dass ich solche "Geschäftspartner" nicht brauche.
Es ist doch was völlig anderes wenn Du als Privatperson nicht willst dass der Händler Dir später was in Rechnung stellt, für das Risiko hat er seine Marge und hat als Profi die bessere Möglichkeit das Auto vorher zu begutachten.

Aber mal so gesagt: Er darf Dir gegenüber als Händler die Gewährleistung nicht ausschließen, oder anders gesagt, der Ausschluss ist so viel wert wie "Baustelle, Eltern haften für ihre Kinder." und somit nichtig.

Vielleicht gibt es Spezialfälle so dass er das doch kann, mir sind aber keine bekannt, vielleicht kennt sich da einer mit Ausnahmen aus, mal abwarten.

Edit: Hmm, da steht Du bist selbständig, ja das verändert vielleicht doch alles, da bin ich ehrlich gesagt überfragt.

Hi Opelowski,

danke schon mal für die Antwort! :-)

Um es klarer zu schreiben:

Ich will von einem Händler einen Gebrauchtwagen als Firmenwagen (bin ja selbstständig) kaufen (17T€, 50TKM, EZ04). Dieser Wagen wird mir mit 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie verkauft. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen!
Gleichzeitig will ich dem Händler mein Auto zur Inzahlungnahme übergeben, da betrieblich genutzt kann/will/muss ich die Gewährleistung ausschliessen.

Meine Fragen sind hier:
Ist es ÜBLICH das bei einem gewerblichen Kauf die Gewährleistung ausgeschlossen wird?
Oder versucht der Verkäufer sich hier nur vor der Gewährleistung zu drücken, da ich ihn AUCH auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen habe?

Nach meiner laienhaften Definition sehe ich allerdings die Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten) als wichtiger/höherwertiger gegenüber der Garantie an....
Zusätzlich denke ich das der Verkäufer einfach nach dem Motto "versuchen wirs mal" die Gefahren/finanziellen Risiken für sich versucht gering zu halten.
Daher meine Frage ob sowas üblich ist?

Freue mich über weitere Meinungen,

Danke, Dennis

Ist meiner Meinung nach unproblematisch!

Gewerblich an gewerblich --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Privat an privat --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Gewerblich an privat --> Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich!

Hi isarauen,

danke, aber findest du es unproblematisch weil "möglich"? Würdest du also so ein Auto (trotz Gewährleistungsaauschluss) kaufen?

gruß Dennis

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Das ausschließen der Gewährleistung bei Verkäufen an Gewerbetreibende ist mittlerweile schon Standart.
Deswegen verkaufen viele Händler nur an Gewerbetreibende, da sie keine Gewährleistung geben müssen.

Grüße Dennis

Hi,

die Aussage von gezzi wird durch das wahllose lesen von ca. 40 AGBs von Markenhändlern im Internet unterstrichen, die im Abschnitt für Gebrauchtverkäufe meist (nicht immer) folgendes drinstehen haben...

VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

Naja!
Macht mich jetzt irgendwie nicht sorgenfreier.... aber wenigstens scheint sich mein Verkäufer also nicht meine Unwissenheit zunutze machen zu wollen.
Werde vor der Unterschrift aber nochmal deren AGBs lesen....

gruß und vielen Dank,
Dennis

Hoi,

Du hast ja die Car-Garantie, btw wenn nicht, nehm Sie.

Deckt das meiste ab.

Gruß Dennis

Hi Dennis(gezzi),

ohne Gebrauchtwagengarantie wäre das ganze ein No-Go!!! So hab ich wenigstens etwas...

Danke dir, Gruß
Dennis

Zitat:

Original geschrieben von Darkane1977


Hi isarauen,

danke, aber findest du es unproblematisch weil "möglich"? Würdest du also so ein Auto (trotz Gewährleistungsaauschluss) kaufen?

gruß Dennis

Das kommt auf den Wagen und auf den Preis an.

ich muss gestehen das mir bei der Summe (17T€) da auch die Muffe flattert und ich ein unwohles Gefühl hab....
Es kann doch nicht sein das man als Selbstständiger nirgendwo ein Auto bekommt das mit Gewährleistung vom Hof fährt....!?

Ich verstehe das nicht.... :-(

gruß/danke,
Dennis

Ich frage mich zudem welche Form von Selbständigkeit das ist, wer steht denn im Kaufvertrag, "Darakane" Schmidt ?
Oder xyz GmbH die er besitzt?
Selbständiger Herr Schmidt könnte es doch quasi privat kaufen und für die gewerbliche Nutzung verwenden, sich die MwSt. erstatten lassen etc.
Beim Kauf von Fax, PC etc. sag man ja auch nichts beim Mediamarkt wozu das ist und geht es wenn es defekt ist reklamieren, er will es ja nicht weiter verkaufen, weder die besagten Geräte noch das Auto, so dass man Gewährleistung des Endkunden an eigene Bezugsquelle weitergibt.
Solange er das Fahrzeug nur gewerblich nutzt ist doch alles ok und er begeht kein Steuerbetrug bei der Anrechnung als Kostenfaktor, MwSt.-Rückerstattung... oder übersehe ich da was? Ist ja nur laut gedacht, habe jetzt kein Anspruch auf Richtigkeit, aber wenn man als Einzelperson selbständig ist, ist es doch unwichtig beim Kauf die gewerbliche Nutzung mitzuteilen, oder nicht?
Dann würden auch die üblichen Regelungen zur Gewährleistung etc. greifen und er müsste keine extra Gebrauchtwagengarantie bezahlen die mehr kostet als sie wert ist (statistisch zu erwartender Reparaturaufwand < Versicherungsbeiträge*Schadenswahrscheinlichkeit der abgedeckten Schäden).

Wenn er das Auto kauft und gewerblich nutzt bzw. sich die Mwst erstatten läßt, handelt sich es um einen gewerblichen Kauf und nicht um einen privaten. Logisch, oder?

Ich muss also im Fall Opelowski=Selbständig und 0 Angestellte, also statt Lohn zu kriegen stelle ich für meine Dienste Rechnungen aus... mein Autohändler darauf hinweisen wozu ich das Auto nutzen will? Damit er dann so als wäre ich quasi nicht der Endnutzer dann keine Verantwortung mehr tragen muss?

Es kann ja sein dass es so ist, stelle ich nicht die Frage, dann frage ich aber nach Sinn und gegen welches Recht ich verstoße und was mir konkret droht wenn ich im Laden nicht sage wozu ich die Ware kaufe ?

Hi Opelowski,

bei mir würde diese Taktik sowieso nicht funktionieren da ich ja ein Auto Inzahlung gebe das aus dem "Firmenvermögen" stammt....
Das heißt der Händler bekommt von mir eine Rechnung auf seinen Namen!

Aber auch ich frage mich nach dem Sinn des ganzen! Denn der gleiche Wagen würde ja für den Privatmann inkl. Gewährleistung genauso viel kosten!!!
Das heißt im Endeffekt zahle ich ja mehr dafür. Bzw. genau gleich viel bei weniger Sicherheit/leistung....

Würde aber auch bedeuten das jeder Selbstständige/Freiberufler usw. der ein Gebrauchtwagen beim Händler kauft, automatisch ohne Gewährleistung vom Hof des Händlers fährt. Wenn er dann auf der Heimfährt bemerkt das der Motor wegen einem Schaden überhitzt oder sich die Klimaanlage nach 20 Minuten ausschaltet darf er sich unter Zuzahlung/Eigenbeteiligung mit der Garantieversicherung auseinandersetzen und den Wagen NICHT seinem Händler auf den Hof stellen und Reparatur fordern!

Ich glaub das immer noch nicht das quasi alle Unternehmer die sich einen Gebrauchtwagen kaufen, den Wagen ohne Gewährleistung gekauft haben.... :-(
Ist das so? Kann mir das jemand bestätigen?

Bei einigen Autohäusern findet sich übrigens eine interessante Klausel in den AGBs die ich nicht 100% verstehe. Dort wird unter "Sachmangel" die Gewährleistung bei "Nutzfahrzeugen" für gewerbliche Kunden/Selbstständige/usw. ausgeschlossen! Ist ein Auto das ich Kaufe um damit zu meinen Kunden zu kommen ein "NUTZfahrzeug"?
Ich hab mir unter Nutzfahrzeuge immer Muldenkipper, Abschleppwagen und Personentransporter vorgestellt....

Danke an alle für Meinungen,
Dennis (dem der Autokauf grad gründlich auf die nerven geht und sorgen macht und der keine Lust hat ein Auto ohne Gewährleistung zu kaufen)

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