Gewährleistungsausschluss unter Gewerbetreibern normal?
Hallo,
da ich mich grad mit dem Kauf eines Autos (EZ 04,50TKM) beschäftige, hab ich eine Frage bzgl. dem ausschließen von Gewährleistung.
Ich werde bei dem Kauf meinen Wagen zur Inzahlungnahme an den Händler abgeben.
Nun hab ich dem Händler gesagt das ich die Gewährleistung auf mein Auto ausschliesse und prompt stand auf dem Kaufvertrag des neuen (gebrauchten) Autos auch "VK ohne Gewährleistung". Zur Info: Mein Auto ist "betrieblich" als Selbstständiger genutzt.
Ist das normal oder sollte ich hier vorsichtig sein? Der Wagen hat eine Gebrauchtwagengarantie.
Vielen Dank,
freue mich auf Ratschläge,
Dennis
Beste Antwort im Thema
Ist meiner Meinung nach unproblematisch!
Gewerblich an gewerblich --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Privat an privat --> Ausschluss der Gewährleistung möglich!
Gewerblich an privat --> Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich!
19 Antworten
hallo, Deine spezielle Fragen zum Thema "allgemeiner" Gewährleistungsausschluss unter Gewerbetreibenden
kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich Privatier bin 😉
Dennoch meine Meinung, insbesondere zu diesem Satz von dir:
""Nach meiner laienhaften Definition sehe ich allerdings die Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten)
als wichtiger/höherwertiger gegenüber der Garantie an....""
Das sehe ich genau umgekehrt (Einen seriösen Garantiegeber vorausgesetzt.)
Ein Schadens"regulierung" ist gegenüber einem Garantiegeber (über das Autohaus) meist sehr viel einfacher durchzusetzen als
über die Gewährleistung gegenüber einem Autohaus selbst.
Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwaren (und -wagen) liest sich nur auf Papier relativ simpel.
In der Praxis kommt es zu unzähligen langwierigen Rechtsstreitigkeiten (das zeigt sich auch hier im Forum des öfteren...
Wann ist ein Mangel ein Verschleissmangel,
welcher von der Gewährleistung IMMER ausgenommen ist....welche Mängel hat der Kunde u.U. durch falsche
Handhabung verursacht...), bei welchen auch die Gerichte gelegentlich auf Seite des Händlers stehen.
Typische, unbestrittene Verschleissmängel wie Bremsbeläge werden ohnehin von beiden nicht gedeckt.
Danke für die Meinungen :-)
Morgen wird (hoffentlich) der Kaufvetrag unterschrieben. Also Auto mit Garantie ohne Gewährleistung.....
Danke und gruß,
Dennis
Einfach nochmal der Info halber.
Ich arbeite schon länger in der Automobilbranche und habe auch schon oft solche Geschäfte verfolgen/abwickeln können.
Dazu kann ich nur sagen: Ich habs noch nie anders gesehen. Sachmangelhaftung wird unter Gewerbetreibenden immer ausgeschlossen.
Wenn du mein Kunde wärst und darauf beharren würdest Sachmangelhaftung zu bekommen, dann würde ich dass auch von dir beim "Alt"wagen verlangen 😉 Normalerweise wird all das, was die Sachmangelhaftung betreffen würde auch von der zusätzlichen Garantie abgedeckt.
Hab auch noch niemanden gesehen, der das nicht Ok fand.
Aber trotzdem isses natürlich nicht schlimm, sich mal darüber zu erkundigen.
Viel Spass mit dem neuen Auto.
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Zitat:
Original geschrieben von daoli123
Wenn du mein Kunde wärst und darauf beharren würdest Sachmangelhaftung zu bekommen, dann würde ich dass auch von dir beim "Alt"wagen verlangen 😉 Normalerweise wird all das, was die Sachmangelhaftung betreffen würde auch von der zusätzlichen Garantie abgedeckt.
Komische Logik. Verlangst Du auch von einem Privatkunden, daß er für sein in Zahlung gegebenes Fahrzeug Sachmängelhaftung zusagt?
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Autohändler nutzen hier die Gutmütigkeit bzw. Arglosigkeit der kleinen Gewerbetreibenden aus, indem sie es so darstellen, als sei der Ausschluß der Sachmängelhaftung gegenüber einen gewerblichen Käufer vollkommen normal. Tatsächlich entsteht dem Verkäufer (im Vergleich zum Verkauf an eine Privatperson) hier schlichtweg ein wirtschaftlicher Vorteil, den er für sich verbuchen will.
Oliver