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Gewährleistungsanspruch aufgeben,ist das möglich?

Themenstarteram 16. Januar 2008 um 10:47

Hallo Forum,

ich bin Zivi und will von meiner Firma nen Dienstwagen abkaufen.

Der Wagen hat ein paar Schäden,die sind mir bekannt.

Die Verantwortlichen dort meinen jedoch das das schwer wird weil es diesen Gewährleistungsanspruch gibt den sie nciht ausschließen können, selsbt wenn ICH das wöllte.Und das wöllte ich...

Meine frage: Ist es irgednwie möglcih das auszuschließen damit die Firma kene gewährleistung an mich haben muss?

Wil sosnt wollen die denn an ein Autohaus verkaufen...

Vielen Dnak

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22 Antworten
am 16. Januar 2008 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von isaacok

 

Der Wagen hat ein paar Schäden,die sind mir bekannt.

Die Verantwortlichen dort meinen jedoch das das schwer wird weil es diesen Gewährleistungsanspruch gibt den sie nciht ausschließen können, selsbt wenn ICH das wöllte.Und das wöllte ich...

.. bei der Gewährleistungen geht es darum, dass dir (in diesem Fall) das Auto auch mit den Eigenschaften verkauft wird, die im Vertrag benannt wurden. Gewährleistung ausschließen kann nur ein privater Verkäufer und auch der kann dir nicht irgend einen Krempel mit wesentlichen versteckten Mängeln als neuwertig verkaufen, weil dann ein Sachmangel vorliegt (der zum Vertragsrücktritt innerhalb von 2 Jahren berechtigt)bzw. weil es dann Betrug ist (wobei es sich um eine Straftat handelt).

Wenn man dir eine schrottreife Kiste als schrottreife Kiste verkauft, dann kann man hinterher nicht die Reparaturen auf Kosten des Verkäufers durchführen, denn der Zustand des Autos entspricht ja dem Vertrag.

Wenn also Schäden bekannt sind, dann werden die im Kaufvertrag dokumentiert und niemand geht ein Risiko ein.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von isaacok

 

Der Wagen hat ein paar Schäden,die sind mir bekannt.

Die Verantwortlichen dort meinen jedoch das das schwer wird weil es diesen Gewährleistungsanspruch gibt den sie nciht ausschließen können, selsbt wenn ICH das wöllte.Und das wöllte ich...

.. bei der Gewährleistungen geht es darum, dass dir (in diesem Fall) das Auto auch mit den Eigenschaften verkauft wird, die im Vertrag benannt wurden. Gewährleistung ausschließen kann nur ein privater Verkäufer und auch der kann dir nicht irgend einen Krempel mit wesentlichen versteckten Mängeln als neuwertig verkaufen, weil dann ein Sachmangel vorliegt (der zum Vertragsrücktritt innerhalb von 2 Jahren berechtigt)bzw. weil es dann Betrug ist (wobei es sich um eine Straftat handelt).

Wenn man dir eine schrottreife Kiste als schrottreife Kiste verkauft, dann kann man hinterher nicht die Reparaturen auf Kosten des Verkäufers durchführen, denn der Zustand des Autos entspricht ja dem Vertrag.

Wenn also Schäden bekannt sind, dann werden die im Kaufvertrag dokumentiert und niemand geht ein Risiko ein.

Michael

Das mit den bekannten Vorschäden stimmt, aber die Gewährleistung darf trotzdem nicht ausgeschlossen werden.

Gewährleistungsauschluß geht nur wenn Verkäufer und Käufer Händler sind.

Was macht der Privatkäufer wenn er zwar weiß, dass der Kotflügel eine Delle hat, aber die Wasserpumpe 3 Wochen nach Kauf den Geist aufgiebt?

Selbstzahlen? Auf Betrug verklagen?

am 16. Januar 2008 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von mtleser

 

Das mit den bekannten Vorschäden stimmt, aber die Gewährleistung darf trotzdem nicht ausgeschlossen werden.

....

.. von einem privaten Verkäufer schon.

 

Zitat:

Original geschrieben von mtleser

Was macht der Privatkäufer wenn er zwar weiß, dass der Kotflügel eine Delle hat, aber die Wasserpumpe 3 Wochen nach Kauf den Geist aufgiebt?

Selbstzahlen? Auf Betrug verklagen?

.. ganz einfach: Selbst zahlen!! Es gibt einen Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und was danach kaputt geht muss man selbst zahlen. Gewährleistung ist ja keine Garantie darauf, dass das Fahrzeug die nächsten 2 Jahre in allen Einzelteilen hält. Und das z.B. bei einem altem Auto von heute auf morgen etwas kaputt gehen kann, ist eine Eigenschaft, die man mitkauft. Wenn man das nicht will, muss man neu - mit Garantie- kaufen

Interessant wäre es, wenn der Käufer sagt: Die Wasserpumpe war schon vorher kaputt!! Wobei das schon eine ziemlich gewagte Behauptung wäre.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von mtleser

 

Das mit den bekannten Vorschäden stimmt, aber die Gewährleistung darf trotzdem nicht ausgeschlossen werden.

....

.. von einem privaten Verkäufer schon.

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von mtleser

Was macht der Privatkäufer wenn er zwar weiß, dass der Kotflügel eine Delle hat, aber die Wasserpumpe 3 Wochen nach Kauf den Geist aufgiebt?

Selbstzahlen? Auf Betrug verklagen?

.. ganz einfach: Selbst zahlen!! Es gibt einen Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und was danach kaputt geht muss man selbst zahlen. Gewährleistung ist ja keine Garantie darauf, dass das Fahrzeug die nächsten 2 Jahre in allen Einzelteilen hält. Und das z.B. bei einem altem Auto von heute auf morgen etwas kaputt gehen kann, ist eine Eigenschaft, die man mitkauft. Wenn man das nicht will, muss man neu - mit Garantie- kaufen

Interessant wäre es, wenn der Käufer sagt: Die Wasserpumpe war schon vorher kaputt!! Wobei das schon eine ziemlich gewagte Behauptung wäre.

Michael

Selbst zahlen wäre dumm. Bei der Gewährleistung gilt in den ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muß in dieser Zeit beweisen, daß der Wagen mangelfrei war. Ich glaube kaum, dass er im Normalfall beweisen kann, daß die Wasserpumpe bei der Übergabe in Ordnung war.

Viele Grüße

Celeste

am 16. Januar 2008 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

 

Selbst zahlen wäre dumm. Bei der Gewährleistung gilt in den ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muß in dieser Zeit beweisen, daß der Wagen mangelfrei war. Ich glaube kaum, dass er im Normalfall beweisen kann, daß die Wasserpumpe bei der Übergabe in Ordnung war.

Viele Grüße

Celeste

.. das ist richtig. Wenn vermutet werden kann, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, liegt die Last beim Verkäufer, zu beweisen, dass es nicht so war ......... es sei denn, eine solche Vermutung ist aus der Luft gegriffen. Und mit defekter Wasserpumpe noch 3 Wochen fahren, ohne etwas zu merken?? Da wird der Käufer ja auch schnell unglaubwürdig und ist dann wieder in der Beweisnot. Was aber nicht heißt, dass man nicht sein gutes Recht geltend machen sollte.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht bedeutet halt nicht die Garantie auf einen mängelfreien, gebrauchten Wagen und auf 1 Jahr sorgenfreies Fahren. Besser ist da eigentlich eine Gebrauchtwagengarantie, wo die Funktionsfähigkeit der Teile garantiert wird. Aber die schlägt sich halt auch im Preis wieder.

Michael

um auf die frage vom TE zurückzukommen:

kann der chef des unternehmens das auto nicht einfach einen tag lang auf seinen namen anmelden und es dir dann verkaufen?

dann kaufst du ja sozusagen von einer privatperson und nicht von einem unternehmen.

Themenstarteram 16. Januar 2008 um 17:54

danke erstmal für die vielen Antworten,aber

leider war nicht ganz die dabei die ich brauche...

Ich will ja weder garantie noch gewährleistung oder irgednwas, denn wenn der betrieb den Wagen an ein Autohaus(also gewerblich) verkauft ist sie ja aus allem raus und muss sich keine gednaken über gewährleistung oder sosntiges machen.

Verkaufen sie aber an mic(privat)h sind da diese ganzen Vorschriften des gesetzgebers und der betrieb hat das riskio,dass ch auf sie zurückome im falle eines Schadesn, ABER:

Das will ich GARNICHT, von daher wollte ich woissen ob es irgednwie ne Möglichkeit von meienr Seite gibt alle Forderung abzutrten?!

ich meine nämlich gelesen zu haben den Anspruch abgeben ist ncht möglich, aber das will ich doch!!!

Themenstarteram 16. Januar 2008 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

um auf die frage vom TE zurückzukommen:

kann der chef des unternehmens das auto nicht einfach einen tag lang auf seinen namen anmelden und es dir dann verkaufen?

dann kaufst du ja sozusagen von einer privatperson und nicht von einem unternehmen.

hmm ja eventuell,

aber ob die das da amchen? ich meine das wäre ja großer Aufwand da würden die das dneke ich einfach wie immer ans Autohaus abgeben.

Aber danke für Tipp

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

 

Selbst zahlen wäre dumm. Bei der Gewährleistung gilt in den ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muß in dieser Zeit beweisen, daß der Wagen mangelfrei war. Ich glaube kaum, dass er im Normalfall beweisen kann, daß die Wasserpumpe bei der Übergabe in Ordnung war.

Viele Grüße

Celeste

Und mit defekter Wasserpumpe noch 3 Wochen fahren, ohne etwas zu merken??

Doch, das geht, das habe ich in meinen Anfangsjahren auch mal geschafft :D Die Gerichte sind allerdings sehr Käuferfreundlich. Wie gesagt, es muß der Verkäufer beweisen, dass die Wasserpumpe nicht schon bei der Übergabe defekt war. Das ist fast immer unmöglich, da der Verkäufer sicher nicht jedes Autoteil überprüft und dokumentiert hat.

am 16. Januar 2008 um 22:03

Hallo isaacok,

 

es gibt KEINE rechtliche Möglichkeit, die gesetzliche Gewährleistung in Deinem Fall auszuschließen. Da Du als Privatperson (Verbraucher) von einem Unternehmen kaufst, liegt ein sogenannter "Verbrauchsgüterkauf" (§ 474  bis 479 BGB) vor. Und in § 475 Abs. 1 BGB heißt es :

 

"Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 ... abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."

 

Und in den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB ist die Gewährleistung geregelt. Dass heißt, egal was für eine Vereinbarung Du mit Deiner Firma triffst, diese ist für Deine Firma nichts wert. Du kannst, wenn später ein Mangel auftritt, immer die Gewährleistungsansprüche geltend machen, auch wenn Du vorher darauf verzichtet hast. Und wenn Deine Firma sich nicht auf Dein Ehrenwort verlassen will, wird sie das Auto wohl nicht an Dich verkaufen.

ich bin der Meinung, das das Fahrzeug noch nichtmals auf den Chef angemeldet werden muß. Er muß nur der Eigentümer sein, es also kaufen und von privat an privat an dich verkaufen. ( sofern er nicht selbständig ist . . . )

Und ganz ehrlich, beim verkauft privat an privat ist immer noch die These gekauft wie gesehen weit verbreitet und sicherlich auch häufig des richters letzters schluss. von daher würde ich das als machbar einschätzen.

Aber wie üblich . . .bin kein Jurist . . .kann keine Rechtsberatung . . . mach ich auch nicht . . . äußere nur eine Meinung

am 17. Januar 2008 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

ich bin der Meinung, das das Fahrzeug noch nichtmals auf den Chef angemeldet werden muß. Er muß nur der Eigentümer sein, es also kaufen und von privat an privat an dich verkaufen. ( sofern er nicht selbständig ist . . . )

wenn der chef den wagen aus dem unternehmen zieht und ihn in seinem privatbesitz überführt, muss er doch mehrwertsteuer blechen?!?! genauso bei einer veräußerung?

Zitat:

aber die Gewährleistung darf trotzdem nicht ausgeschlossen werden.

grundsätzlich so richtig. wenn der fredsteller als käufer von sich aus erklärt, dass er keinen anspruch haben will und dies auch ausdrücklich, schriftlich belegt, kann der chef sich ja trotzdem durchringen

am 17. Januar 2008 um 23:55

der verkauf an den gf wäre ein sog. umgehungsgeschäft, dass löst das problem mit der gewährleistung nicht - das sehe gerichte gar nicht gern.

die eine möglichkeit wäre im vertrag jedes bauteil als defekt aufzulisten. eine weitere möglichkeit wäre den wagen im rahmen einer öffentlichen versteigerung zu verkaufen, wobei das wahrscheinlich der aufwändigste und teuerte weg wäre.

aber beste wäre, man vertraut sich einfach gegenseitig...

Moin,

Auf die Idee sind auch schon einige Autoverkäufer gekommen ;) Hat Ihnen nichts genützt. Bauteile die als Defekt deklariert werden ... müssen auch defekt gewesen sein.

Soll vereinfacht heißen .... ein Auto mit neuem TÜV und neuer AU kann eben weder nen defekten, ölenden Motor, noch einen kaputten Kat haben ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von windaddict

der verkauf an den gf wäre ein sog. umgehungsgeschäft, dass löst das problem mit der gewährleistung nicht - das sehe gerichte gar nicht gern.

die eine möglichkeit wäre im vertrag jedes bauteil als defekt aufzulisten. eine weitere möglichkeit wäre den wagen im rahmen einer öffentlichen versteigerung zu verkaufen, wobei das wahrscheinlich der aufwändigste und teuerte weg wäre.

aber beste wäre, man vertraut sich einfach gegenseitig...

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