Gewährleistungsanspruch aufgeben,ist das möglich?
Hallo Forum,
ich bin Zivi und will von meiner Firma nen Dienstwagen abkaufen.
Der Wagen hat ein paar Schäden,die sind mir bekannt.
Die Verantwortlichen dort meinen jedoch das das schwer wird weil es diesen Gewährleistungsanspruch gibt den sie nciht ausschließen können, selsbt wenn ICH das wöllte.Und das wöllte ich...
Meine frage: Ist es irgednwie möglcih das auszuschließen damit die Firma kene gewährleistung an mich haben muss?
Wil sosnt wollen die denn an ein Autohaus verkaufen...
Vielen Dnak
22 Antworten
kaufs doch als verkehrunsicheres Ersatzteillager
oder gibts da auch ein Gesetz dagegen? 😰
Hallo,
ich weiß nicht ob es hilft und so wie ich es denke richtig ist, aber ich meine mal in der Berufschule gelernt zu haben,
das nach § 144 BGB Ein anfechtbares Rechtsgeschäft, welches durch den Anfechtungsberechtigten bestätigt wird, zu einem voll Gültigem Rechtsgeschäft wird.
Kp ob ich den Pragraphen richtig auslege, für mich klingt das aber so als ob: Wenn man bei einem Geschäft mit Gewährleistungsanspruch von Anfang an ausdrücklich auf seine Gewährleistung verzichtet, das Geschäft von vorne herein voll gültig ist.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von BennyS87
Hallo,
ich weiß nicht ob es hilft und so wie ich es denke richtig ist, aber ich meine mal in der Berufschule gelernt zu haben,
das nach § 144 BGB Ein anfechtbares Rechtsgeschäft, welches durch den Anfechtungsberechtigten bestätigt wird, zu einem voll Gültigem Rechtsgeschäft wird.Kp ob ich den Pragraphen richtig auslege, für mich klingt das aber so als ob: Wenn man bei einem Geschäft mit Gewährleistungsanspruch von Anfang an ausdrücklich auf seine Gewährleistung verzichtet, das Geschäft von vorne herein voll gültig ist.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Danke
😕 Hat leider nichts miteinander zu tun. Die Anfechtung bezieht sich auf eine Willenserklärung, die Gewährleistung ist eine schuldrechtliche Anspruchsgrundlage für den Käufer, die er geltend machen kann. Beim Verzicht auf die Gewährleistung liegt kein Anfechtungstatbestand vor, so daß Anfechtungsparagraphen keine Anwendung finden.
Viele Grüße
Celeste
Kennst du deinen Chef? Also für mich gesprochen würde es sicher klappen, wenn ich meinem Chef einfach sage, dass ich ihm da nicht an den Karren fahre wegen dem Auto. Meistens sind die Firmenwagen ja Leasingrückläufer, die sehr oft zu nem verdammt guten Kurs zu haben sind. An sich also ein gutes Geschäft, insbesondere wenn man den Wagen vorher selber gefahren hat und genau weiß, dass er immer super gepflegt wurde...
Meine Ansage an den Chef wäre, dass er sich keine Sorgen zu machen braucht, falls an dem Auto was ist. Das werde ich dann selber reparieren lassen. Man hat zwar das Recht auf Gewährleistung, aber nicht die Pflicht davon Gebrauch zu machen. Wenn man sich gut kennt und die Fronten geklärt sind dann ist ein ein Geschäft doch kein Thema.
Für sowas braucht man keinen Vertrag sondern einfach Anstand und Ehrlichkeit. Anhand der Fülle von Gesetzen kann man aber sehen, dass es damit in good old Germany meist nicht weit her ist. 🙁
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man man, meine Firma machts unendlich kompliziert,
also: Die verkaufen nicht an Mitarbeiter,punkt aus.
Jetzt is der Wagen in nem großen Autohaus und wird geschätzt,von da aus kann ich dann kaufen.
Was für mich heißt: Schnäppchen vorbei,weil vom Autohaus wird da ja wohl dick teuer denk ich...
Jetzt hab ich ne ganz verrückte dee.
Ich arbeite anch dem Zivi dort weiter auf gehaltsbasis für etwa 4 Monate.
jetzt hab ich gedacht statt das volle gehalt auszuzahlen könnte man den Wagen quasi "verrechnen"
sodass es kein richtiger Verkauf wäre.
Okay ich weiß,ein wneig verrückt und nciht komplett durchdacht geschweige mit den Bossen abgesprochen,
aber was meint ihr= Theoretisch irgednwie möglixh?
vielen Dank
Selbst wenn der Wagen mit deinem Gehalt verrechnet werden soll, muß er werthaltig (also mit Rechnung) aus dem Firmenvermögen ausgebucht werden. Somit ändert sich nicht die Tatsache des Verkaufes, sondern lediglich die Zahlungsmodalitäten.
Zitat:
Original geschrieben von isaacok
man man, meine Firma machts unendlich kompliziert,
also: Die verkaufen nicht an Mitarbeiter,punkt aus.
Ich versteh nicht ganz was das denn jetzt mit deiner "verrückten Idee" soll?
Du schreibst doch, das das Auto bereits an den Händler verkauft ist 😕
Oder gibts da noch andere Autos die dich auch interessieren würden?
Bisher hast du ja auch noch nicht geschrieben in welchem €-Werte Bereich das mögliche Auto denn so liegt.
Sollte es sich um ein älteres bis altes Fahrzeug handeln (also verkaufspreis z.B. 1600€), dann könntest du höchens wie folgt vorgehen:
Kaufe kein Auto sondern Autoteile.
Du könntest z.B. einen kompletten Satz gebrauchte, fahrzeugspezifische Glassscheiben im Wert von 800€ und eine komplette gebrauchte, fahrzeugspezifische Polstermöbelausstattung (also Sitzbank und Sitze) im Wert von 800€ kaufen.
Im Kaufvertrag dann noch die Klausel, das du die gekauften Teile in verbauten Zustand kaufst und dich selber um die Demontage und die anschliessende Entsorgung der Fahrzeugreste zu kümmern hast.
Wenn du dann einfach das ganze Auto wieder zulässt, da kann dann dein Arbeitgeben ja nichts für, gekauft hast du ja nur Scheiben und Sitze.
Für diese Teile müssten die auch die Gewährleistung übernehnem, aber bei Scheiben und Sitzen (sofern ohne Sidebags) lässt sich ein Gewährleistungsfall wohl weitestgehend ausschliessen bzW. lässt er sich zwar nicht 100% ausschliessen, ist aber sehr unwarscheinlich das an den Scheiben oder Sitzen ein Mangel auftritt der nicht zum Verkaufszeitpunkt schon bekannt war, bzW. erst anschliessen entstanden ist.
Sorry für die wenigen infos,
also der Fall is so: Meine Station hat sich möglichst wenig Aufwand getrieben,von daher der Wagen(LUpo) steht beim Händler und wartet da uf die Bewertung.
Vom Händler kann ich ihn dann kaufen,das heißt für mich,sehr wahrscheinlich kein Schnäppchen,den preis soll ich am kommenden Montag erfahren.
Aber vieln Dank für die vielen ideen,aber damit hätte ich garnicht kommen können,weil das ist ein größere Arbeitskomplex wo ich bin,da kann ich nicht kurz zu meienr Chefin,sondern es gibt Fuhrparkmnanager usw,und die hatten kein Interesse anscheidnend mir entgegenzukommen,sodnern haben mich nur ans Autohaus verwiesen...