Gewährleistung - Vorbesitzer gewerblich, Verkäufer privat?
Hallo zusammen,
wir möchten uns von unserem alten Golf V trennen. Nach Anschaffung eines Kombis steht dieser nun nur noch rum, und wertvoller wird er dadurch auch nicht.
Einziges Problem, der Wagen ist auf den Betrieb meiner Schwiegereltern angemeldet, diese haben den Golf uns überlassen (schon lange her). Schein und Brief haben wir, Schwiegereltern haben dem Verkauf zugestimmt, in den Büchern hat der Golf nur noch "Errinnerungswert". Wir selber stehen in keiner direkten Verbindung zum Betrieb (sind dort nicht angestellt, keine Teilhaber o.ä.).
Können wir nun den Golf einfach als Privatperson verkaufen, ohne Probleme bezüglich Gewährleistung oder Garantie zu bekommen? Vorbesitzer laut Papieren ist ja Gewerbe, und damit müssten die (wenn sie als Verkäufer auftreten), Gewährleistung geben.
Angeblich soll das so gehen (also dass wir den einfach privat verkaufen), irgendwie kommt mir das aber zu einfach vor (würd es dann nicht jeder Betrieb so machen?)...
Viele Grüße und Danke!
Beste Antwort im Thema
Moin,
Weil es extrem günstige Flottentarife gibt und das Ummelden dann das Auto nur unnötig teurer werden lassen täte.
Die Lösung ist ganz einfach - setzt aber möglicherweise ein Telefonat mit dem Steuerberater voraus oder falls die Buchhaltung entsprechend im Haus und diesbezüglich fit ist ein Gespräch mit der.
Das Auto wird dann ordnungsgemäß aus dem Betriebsvermögen komplett rausgenommen und an euch übertragen - eventuell muss dazu ein kleiner Minigeldbetrag fließen. Dann dürft ihr das Fahrzeug ganz normal privat verkaufen und die Gewährleistung auch ausschließen. Wichtig ist nur - dies vernünftig zu dokumentieren, damit nicht später wer kommt und meint, es gäbe Gewährleistung.
LG Kester
26 Antworten
Wie ist das eigentlich mit dem Vorbesitzer? Die Firma müsste den gegen ein übliches Entgelt rausverkaufen und die Einnahme einbuchen, sonst gibt das bei der nächsten Prüfung Probleme. Oder sehe ich das falsch? Ich kann mir ja nicht einfach so einen Geldwerten Vorteil verschaffen, indem ich Betriebsvermögen an Familienangehörige verschenke? Wert 0 in der Buchhaltung heißt ja nicht, dass die Sache wertlos ist und ohne Probleme zu 0 rausgegeben werden darf (man stelle sich das bei einem hochwertigen Auto vor, das 5 Jahre abgeschrieben wurde und dann mit 0 in den Büchern steht, obwohl es noch real einen Wert in ggfs 5-stelliger Höhe hat?) Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
Sehe ich das falsch, oder hängt da erheblich mehr dran als nur der haltereintrag und die Gewährleistung?
Zitat:
Wie ist das eigentlich mit dem Vorbesitzer? Die Firma müsste den gegen ein übliches Entgelt rausverkaufen und die Einnahme einbuchen, sonst gibt das bei der nächsten Prüfung Probleme. Oder sehe ich das falsch? Ich kann mir ja nicht einfach so einen Geldwerten Vorteil verschaffen, indem ich Betriebsvermögen an Familienangehörige verschenke? Wert 0 in der Buchhaltung heißt ja nicht, dass die Sache wertlos ist und ohne Probleme zu 0 rausgegeben werden darf (man stelle sich das bei einem hochwertigen Auto vor, das 5 Jahre abgeschrieben wurde und dann mit 0 in den Büchern steht, obwohl es noch real einen Wert in ggfs 5-stelliger Höhe hat?) Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
Sehe ich das falsch, oder hängt da erheblich mehr dran als nur der haltereintrag und die Gewährleistung?
Du hast vollkommen recht. Solche "verkäufe" müssen in den Büchern aufgeführt werden (Sonstige Einnahmen). Selbst wenn es nur ein symbolischer Euro ist. Das Auto steht ja schließlich nicht mit 0,00€ in den Büchern sondern mit 1,00 € sog. Erinnerungswert. der muß auf jeden fall ausgebucht werden.
Und ich meine mich zu erinnern, dass man beim rausnehmen auch den aktuellen Wert berücksichtigen muss und nicht den 1€. Bzw Nachweis führen muss warum der Wert nur 1€ gewesen sein soll?
wie gesagt: symbolischer Euro (Geschenk an Neffe zum Fahrenlernen etc.). das läßt sich beim FA durchbringen.
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Und wenn ich das Auto verkaufe, gebe ich in der Steuererklärung unabhängig vom Verkaufserlös nur einen Euro an, auch wenn der komplett abgeschriebene Wagen noch 5.000 € gebracht hat? Oder gilt das nur für Privatentnahmen?
Also wir mussten den Wert des entnommenen Wagens nachweisen per Gutachten/Schwacke. Natürlich darf ich den trotzdem verschenken, dann muss die Differenz versteuert werden. Ich kam doch nicht einfach Vermögen aus der Firma nehmen. Sonst würde ja jeder den 5 Jahre alten 911 mit 1€ auslösen und privat für 50000€ verkaufen.
Moin,
Um genau solche Stolperfallen zu umgehen - hatte ich ganz am Anfang auf ein Gespräch mit Steuerberater oder Buchhaltung hingewiesen. Es iat davon auszugehen, dass die sich damit entsprechend auskennen 😉
LG Kester
Daher konsultiere ich vor An- und Abschaffungen auch immer den Steuerberater. Dafür bekommt er ja auch von mir monatlich Geld.
Moin!
Ich bin mal so ehrlich: Mit dieser Thematik habe ich mich nicht näher beschäftigt, das hat die "Geschäftsführung" übernommen 😉
In den Büchern hat der Golf auf jeden Fall nur noch Errinnerungswert, der mögliche Verkaufserlös wird hoffentlich mehr sein. Bei einem Golf von 2006 mit doch etlichen Macken wirds aber nicht die Welt sein...
Ich habe vor ca 10 Jahren den Firmenwagen von meinem Vater (Einzelunternehmen) Privat abgekauft und nach einem Monat an einen Polizist privat weiterverkauft.
Er hat sich immer noch nicht gemeldet. 😁
Gut, der Wagen war aber auch wirklich in einem tadellosen Zustand.
@TE: Ich würde es einfach so machen wie Rotherbach es beschrieben hat. Dann gibt es auch keine Probleme.
Schick mir doch mal bitte per PN die notwendigen und relevanten Daten zu dem Fahrzeug, ich hätte evtl. Interesse. Und ja, ich bin gewerblich.
Zitat:
@DarkL_86 schrieb am 2. Dezember 2019 um 16:21:21 Uhr:
Hallo zusammen,wir möchten uns von unserem alten Golf V trennen. Nach Anschaffung eines Kombis steht dieser nun nur noch rum, und wertvoller wird er dadurch auch nicht.
Einziges Problem, der Wagen ist auf den Betrieb meiner Schwiegereltern angemeldet, diese haben den Golf uns überlassen (schon lange her). Schein und Brief haben wir, Schwiegereltern haben dem Verkauf zugestimmt, in den Büchern hat der Golf nur noch "Errinnerungswert". Wir selber stehen in keiner direkten Verbindung zum Betrieb (sind dort nicht angestellt, keine Teilhaber o.ä.).
Können wir nun den Golf einfach als Privatperson verkaufen, ohne Probleme bezüglich Gewährleistung oder Garantie zu bekommen? Vorbesitzer laut Papieren ist ja Gewerbe, und damit müssten die (wenn sie als Verkäufer auftreten), Gewährleistung geben.
Angeblich soll das so gehen (also dass wir den einfach privat verkaufen), irgendwie kommt mir das aber zu einfach vor (würd es dann nicht jeder Betrieb so machen?)...Viele Grüße und Danke!